Pflanzenpass - registrierte und ermächtigte Unternehmer
Unternehmer, die mit pflanzenpasspflichtiger Ware handeln, müssen im Amtlichen Unternehmerregister eingetragen (registriert) sein. Unternehmer, die Pflanzenpässe ausstellen, müssen zudem für diese Tätigkeit ermächtigt (autorisiert) sein.
Hinweis: Untenstehend werden u.a. Vorlagen zur Verfügung gestellt, welche ermächtigten Unternehmern als Orientierungshilfe zur Erfüllung der Aufzeichnungspflichten dienen sollen. Diese Dokumente sind unverbindlich und vom Unternehmer ggf. an die betrieblichen Gegebenheiten anzupassen!
Hinweis: Untenstehend werden u.a. Vorlagen zur Verfügung gestellt, welche ermächtigten Unternehmern als Orientierungshilfe zur Erfüllung der Aufzeichnungspflichten dienen sollen. Diese Dokumente sind unverbindlich und vom Unternehmer ggf. an die betrieblichen Gegebenheiten anzupassen!
Unterlagen zur Untersuchung für die Ausstellung von Pflanzenpässen
- Richtlinie Landwirtschaft – Kompendium zu gesetzlich geregelten Schädlingen und über Häufigkeit, Zeitpunkt und Methodik der Untersuchungen
- Unternehmerleitlinien werden getrennt für die Kulturgruppen Obstpflanzen (Kernobst, Steinobst), Zierpflanzen (krautige Pflanzen, Ziergehölze), Gemüsepflanzgut und Gemüsesaatgut zur Verfügung gestellt. Sie dienen ermächtigten Unternehmer als Hilfestellung zur Erfüllung der Pflanzenpassbestimmungen bei der Produktion von Pflanzen, die zum Anpflanzen bestimmt sind (inkl. Standard-Vermehrungsmaterial) und enthalten alle Informationen und Anforderungen die mit der Ausstellung und Anbringung eines Pflanzenpasses bestätigt werden. Die Unternehmerleitlinien werden gesammelt in der Anlage zur Richtlinie Landwirtschaft zur Verfügung gestellt: Direktlink zur PDF.
Vorlagen für ermächtigte Unternehmer
- Vorlage Protokoll für Untersuchungen des Pflanzenbestandes für ermächtigte Unternehmer als .pdf- und .xlsx-Datei ("Kalender zur Schädlingsuntersuchung")
- Vorlage Aushang Handlungsplan für ermächtigte Unternehmer als .pdf- und .pptx-Datei
- Muster Pflanzenpass