Nebengewerbe - Sozialversicherung Seite teilen Link kopieren Facebook LinkedIn Link wurde in die Zwischenablage kopiert 11.05.2026 | von Rechtsabteilung, LK OÖ Die Ausübung des land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbes führt in der Regel zu einer zusätzlichen Beitragspflicht nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz. Siehe unten angefügten Link! Links zum Thema Nebengewerbe - Sozialversicherung