Konditionalität ab 2023 – allgemeine Anforderungen an die Bewirtschaftung
Die Konditionalität ist ein Teil der neuen „Grünen Architektur“ in der Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 und stellt allgemeine Anforderungen an die Bewirtschaftung dar. Sie ist die Basis für darauf aufbauende weiterführende „grüne Elemente“ der GAP, wie die „Öko-Regelung“ oder das Agrarumweltprogramm ÖPUL.
Die festgelegten Bestimmungen in der Konditionalität sind von allen Bäuerinnen und Bauern einzuhalten, die
- Direktzahlungen, das sind Zahlungen aus der Säule 1, wie die Basiszahlung für Heimgut und Almweideflächen, die Top-up Zahlung für Junglandwirte oder gekoppelte Zahlungen für den Almauftrieb, beziehen,
-
Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung (Säule 2) beantragen, wie zB
- das Agrarumweltprogramm ÖPUL 2023 inklusive der Öko-Regelung und Natura 2000,
- die Ausgleichszulage im benachteiligten Gebiet
- und weitere oder
- an der Maßnahme „Umstellung und Umstrukturierung von Rebflächen“ teilnehmen.
Um die angeführten Zahlungen vollständig erhalten zu können, besteht die Verpflichtung bestimmte Grundanforderungen zu erfüllen und die Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) zu erhalten. Nichterfüllung kann zu Sanktionen führen.
Grundanforderungen und GLÖZ
Die Grundanforderungen sind in verschiedenen Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union sowie in darauf aufbauenden Bundes- bzw. Landesgesetzen und -verordnungen geregelt.
Im Hinblick auf den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, entsprechende Mindeststandards festzulegen. Alle landwirtschaftlichen Flächen müssen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhalten werden.
Bestimmungen zu GLÖZ
Es werden insgesamt 10 GLÖZ-Bestimmungen in Österreich festgelegt. Vielfach gelten Bestimmungen auch jetzt schon, wobei einige Ergänzungen bzw. Anpassungen aufgrund der neuen erweiterten Anforderungen umgesetzt werden müssen.
Die 10 GLÖZ-Bestimmungen
GLÖZ 1 | Erhalt von Dauergrünland auf regionaler Ebene |
GLÖZ 2 | Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen |
GLÖZ 3 | Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern |
GLÖZ 4 | Pufferstreifen entlang von Wasserläufen |
GLÖZ 5 | Geeignete Bodenbearbeitung zur Verringerung der Bodenschädigung unter Berücksichtigung der Hangneigung |
GLÖZ 6 | Mindestbodenbedeckung |
GLÖZ 7 | Fruchtwechsel und Anbaudiversifizierung |
GLÖZ 8 | Ackerstilllegungsflächen und Schutz von Landschaftselementen |
GLÖZ 9 | Umbruchsverbot von sensiblen Dauergrünland in Natura 2000 |
GLÖZ 10 | Kontrolle diffuser Quellen hinsichtlich Phosphate |
Die Bestimmungen zu GLÖZ 1, 7, 8 und 9 waren teilweise im Greening bereits vorgegeben. Ehemals gültige Ausnahmen für Biobetriebe sind weggefallen, lediglich bei GLÖZ 7 müssen die Vorgaben bei Bio nicht beachtet werden. GLÖZ 2 ist gänzlich neu. Bei einzelnen Bestimmungen (zB GLÖZ 7 oder 8) bestehen für bestimmte Betriebe Ausnahmeregelung. Beispielsweise gelten diese Auflagen nicht für Betriebe mit geringer Ackerfläche oder hohem Grünland- bzw. Feldfutteranteil.
Details zu den einzelnen Bestimmungen werden in weiterführenden Beiträgen dargestellt.
Gesetzliche Normen – Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB)
Zur Umsetzung gelangen 11 Grundanforderungen. Tierkennzeichnungsbestimmungen sind nicht mehr Bestandteil der Konditionalität. Im Wesentlichen sind diese gesetzlichen Vorgaben unverändert zur bisherigen Umsetzung. Änderungen können sich ergeben, wenn gesetzliche Änderungen erfolgen.
Die 11 Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB)
GAB 1 | Wasserrahmenrichtlinie |
GAB 2 | Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat (Nitrat-Aktionsprogramm) |
GAB 3 | Vogelschutz (Natura 2000) |
GAB 4 | Fauna-Flora-Habitat (Natura 2000) |
GAB 5 | Lebensmittelsicherheit |
GAB 6 | Hormonanwendungsverbot und Tierarzneimittel |
GAB 7 | Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmittel |
GAB 8 | Nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmittel |
GAB 9 | Tierschutz Kälber |
GAB 10 | Tierschutz Schweine |
GAB 11 | Tierschutz Nutztiere |
Beachten Sie auch weitere Beiträge zum Thema Konditionalität. Die Landwirtschaftskammern berichten und informieren in den nächsten Monaten umfassend.