Instandsetzung von Uferschäden an Fließgewässern in OÖ
Ablauf
1. Der Schaden wird an die Gemeinde oder an die Bezirkshauptmannschaft gemeldet.
2. Diese Meldung wird an den Gewässerbezirk weitergeleitet. Manche Gewässer fallen unter die Zuständigkeit der Wildbach- und Lawinenverbauung. In diesem Fall wird die Meldung dorthin weitergereicht.
3. Der Gewässerbezirk macht sich danach ein Bild von den Schäden und berät über weitere Schritte. Wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Belange sind mit der Bezirkshauptmannschaft abzuklären.
Aufgrund der sensiblen Verhältnisse entlang von Flüssen und den damit verbundenen Auswirkungen für Unterlieger ist diese Reihenfolge unbedingt einzuhalten.
2. Diese Meldung wird an den Gewässerbezirk weitergeleitet. Manche Gewässer fallen unter die Zuständigkeit der Wildbach- und Lawinenverbauung. In diesem Fall wird die Meldung dorthin weitergereicht.
3. Der Gewässerbezirk macht sich danach ein Bild von den Schäden und berät über weitere Schritte. Wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Belange sind mit der Bezirkshauptmannschaft abzuklären.
Aufgrund der sensiblen Verhältnisse entlang von Flüssen und den damit verbundenen Auswirkungen für Unterlieger ist diese Reihenfolge unbedingt einzuhalten.