GLÖZ 6-Standard: Bodenbedeckung im Herbst/Winter (Vorgaben ab 1. November 2023)
Bodenbedeckungsrechner
Über den Bodenbedeckungsrechner bodenbedeckungsrechner.lk-noe.at können Sie jene Ackerfläche ermitteln, die gepflügt werden darf.
Die eingereichte Fassung des GLÖZ-6-Standards kommt ab 1. November 2023 zur Anwendung.
Nachfolgend werden die Details der Umsetzung des GLÖZ 6-Standards dargestellt. Die angeführten Beispiele verdeutlichen die Voraussetzungen und die Ausnahmen.
Nachfolgend werden die Details der Umsetzung des GLÖZ 6-Standards dargestellt. Die angeführten Beispiele verdeutlichen die Voraussetzungen und die Ausnahmen.
Eckpunkte des neuen GLÖZ 6 - Mindestbodenbedeckung Unverändert gilt:
- sensibler Zeitraum mit Bodenbedeckung
- 1. November - 15. Februar des Folgejahres
- als Bodenbedeckung gelten weiterhin
1) Anlage einer Kultur (Winterung oder Zwischenfrucht) oder
2) Ernterückstände oder
3) mulchende, nicht wendende Bodenbearbeitung (z.B. Grubber, Scheibenegge) - 80% Mindestbodenbedeckung am Acker (ohne Vorhandensein von Ausnahmekulturen)
- Eine Mindestbodenbedeckung von 55% der Ackerfläche ist jedenfalls erforderlich (ausgenommen definierte Gemüsekulturen).
- Der Mehrfachantrag-Flächen 2023 (Erstkultur in der Feldstücksliste und Tierliste) bildet die Basis für die Berechnung der Ackerfläche, die im Herbst 2023 gepflügt werden darf.
Neu gilt
a) Flächen mit "Ausnahmekulturen" erhöhen den Anteil, der gepflügt werden darf, wobei maximal 45% der Ackerfläche gepflügt werden dürfen. Zu den Ausnahmekulturen zählen Ölkürbis, Erdäpfel, Zuckerrüben, Saatmaisvermehrungen, Gräser-Saatgutvermehrung, Sommermohn, Öllein, sowie nachfolgend angeführte Heil- und Gewürzpflanzen (Acker-Stiefmütterchen, Anis, Baldrian, Basilikum, Bockshornklee, Borretsch, Brennnessel, Dille, Drachenkopf, Flohsamen, Gewürzfenchel, Kamille, Kerbel, Koriander, Kornblume, Kreuzkümmel, Kümmel, Leindotter, Malve, Mariendistel, Nachtkerze, Neslia (Finkensame), Petersilie, Ringelblume, Saflor, Schwarzkümmel, Steinklee, Studentenblume, Zuckerwurzel)
b) Ausnahmen gelten auch für schwere Böden bei bestimmten Schweine-/Geflügelbetrieben; auch hier dürfen max. 45% der Gesamtackerfläche gepflügt werden.
c) Für bestimmte Feldgemüsearten gilt auch die Ausnahme und es darf Ackerfläche im Ausmaß dieser Gemüsekulturen gepflügt werden:
Artischocke, Brokkoli, Buschbohne, Cardy, Chicorée, Chinakohl, Eichblattsalat, Eissalat, Endiviensalat, Grünerbsen, Grünkohl, Grünsoja, Gurke, Haferwurzel, Käferbohne, Karfiol, Karotte, Kerbel, Knoblauch, Knollenfenchel, Kochsalat, Kohl, Kohlrabi, Kopfsalat, Kraut, Kren, Speisekürbis, Lollo, Mangold, Melanzani, Melone, Pak Choi, Paprika, Paradeiser/Tomaten, Pastinak, Pepino, Porree, Radicchio, Radieschen, Rettich, Rhabarber, Römische Salate, Rote Rübe, Rucola, Schwarzwurzel, Sellerie, Spargel, Speiserübe, Spinat, Sprossenkohl, Stangenbohne, Vogerlsalat, Zucchini, Zuckerhut, Zuckermais und Zwiebel
In den nächsten Monaten wird über diese Thematik umfassend informiert.
b) Ausnahmen gelten auch für schwere Böden bei bestimmten Schweine-/Geflügelbetrieben; auch hier dürfen max. 45% der Gesamtackerfläche gepflügt werden.
- Voraussetzung für Betrieb: max. 40 ha Acker, Maisanteil größer 30%, mind. 0,3 Schweine- bzw. Geflügel - GVE/ha Acker
- Ableitung schwerer Böden aus der Finanzbodenschätzung - Darstellung im Agraratlas Inspire
Die Landwirtschaftskammer Steiermark informiert die von dieser Ausnahme betroffenen Betriebe.
c) Für bestimmte Feldgemüsearten gilt auch die Ausnahme und es darf Ackerfläche im Ausmaß dieser Gemüsekulturen gepflügt werden:
Artischocke, Brokkoli, Buschbohne, Cardy, Chicorée, Chinakohl, Eichblattsalat, Eissalat, Endiviensalat, Grünerbsen, Grünkohl, Grünsoja, Gurke, Haferwurzel, Käferbohne, Karfiol, Karotte, Kerbel, Knoblauch, Knollenfenchel, Kochsalat, Kohl, Kohlrabi, Kopfsalat, Kraut, Kren, Speisekürbis, Lollo, Mangold, Melanzani, Melone, Pak Choi, Paprika, Paradeiser/Tomaten, Pastinak, Pepino, Porree, Radicchio, Radieschen, Rettich, Rhabarber, Römische Salate, Rote Rübe, Rucola, Schwarzwurzel, Sellerie, Spargel, Speiserübe, Spinat, Sprossenkohl, Stangenbohne, Vogerlsalat, Zucchini, Zuckerhut, Zuckermais und Zwiebel
In den nächsten Monaten wird über diese Thematik umfassend informiert.