Frist für ÖPUL-Weiterbildung läuft mit 31. Dezember 2025 ab
Frist für die Absolvierung beachten
Betriebe, welche an ÖPUL-Maßnahmen mit Weiterbildungsverpflichtung teilnehmen, haben bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, die geforderten Weiterbildungsstunden je Maßnahme zu absolvieren. Davon ausgenommen sind nur die Maßnahmen “Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker“ und “Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“. Bei diesen beiden Maßnahmen kann die Weiterbildung noch bis Ende 2026 absolviert werden. Die entsprechenden Maßnahmen sind in der Tabelle angeführt.
Weiterbildung durch geeignete Person sicherstellen
Die Absolvierung der Weiterbildung muss grundsätzlich von der förderwerbenden Person, also der Betriebsführerin oder dem Betriebsführer erfolgen. Die Kurse können aufgrund betrieblicher Erfordernisse aber auch von einer am Betrieb maßgeblich tätigen und in die Bewirtschaftung eingebundenen Person besucht werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Ehepartner, pensionierten Elternteil oder Hofnachfolger der Betriebsführerin bzw. des Betriebsführers, sofern diese keinen eigenen Betrieb führen.
Absolvierte Weiterbildungen können jeweils nur auf eine Verpflichtung und einen Betrieb angerechnet werden. Auch kann der absolvierte Kurs jeweils nur der Person zugerechnet werden, die auch am Kurs teilgenommen hat. Verlässt eine Person den Betrieb vor dem 31. Dezember 2025, sind die Schulungen von auf dem Betrieb verbleibenden Personen nachzuholen.
Im Rahmen einer etwaigen Vor-Ort-Kontrolle müssen die Teilnahmebestätigungen der absolvierten Kurse vorgelegt werden können.
Absolvierte Weiterbildungen können jeweils nur auf eine Verpflichtung und einen Betrieb angerechnet werden. Auch kann der absolvierte Kurs jeweils nur der Person zugerechnet werden, die auch am Kurs teilgenommen hat. Verlässt eine Person den Betrieb vor dem 31. Dezember 2025, sind die Schulungen von auf dem Betrieb verbleibenden Personen nachzuholen.
Im Rahmen einer etwaigen Vor-Ort-Kontrolle müssen die Teilnahmebestätigungen der absolvierten Kurse vorgelegt werden können.
Überblick über Weiterbildungserfordernisse im ÖPUL 2023
Die nachstehende Tabelle stellt jene ÖPUL-Maßnahmen dar, bei denen Weiterbildungsstunden absolviert werden müssen.
Weiterbildungserfordernisse im ÖPUL 2023
ÖPUL-Maßnahme | Stundenausmaß | Frist |
Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) | 3 | 31. Dezember 2025 |
UBB: Zuschlag Naturschutz - Monitoring | Einführungsveranstaltung | im 1. Jahr der Teilnahme |
Biologische Wirtschaftsweise (Bio) | 3 (DIV) + 5 (BIO) | 31. Dezember 2025 |
Bio: Zuschlag Naturschutz - Monitoring | Einführungsveranstaltung | im 1. Jahr der Teilnahme |
Einschränkung ertragssteigender Betriebsmittel (EEB) | 3 | 31. Dezember 2025 |
Almbewirtschaftung - Naturschutz auf der Alm (ALPNAT) | 4 | 31. Dezember 2025 |
Almbewirtschaftung - Almweideplan (ALPWP) | 4 | 15. Juli des (ersten) Antragsjahres |
Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (GWA) | 10 | 31. Dezember 2026 |
GWA - Zuschlag Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien | 3 | 31. Dezember 2026 |
Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland (HBG) | 5 | 31. Dezember 2025 |
Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW) | Vernetzungstreffen | 31. Dezember 2026 |
Sofern Sie noch nicht alle erforderlichen Weiterbildungsstunden absolviert haben - hier noch eine klare Empfehlung: informieren Sie sich möglichst rasch über die noch in diesem Jahr angebotenen Kurse und melden Sie sich rechtzeitig an! Damit vermeiden Sie Schwierigkeiten, falls die von Ihnen benötigte Weiterbildungsveranstaltung kurz vor Jahresende nicht mehr (in Ihrer Nähe) angeboten wird.
Umfassendes Kursangebot des Ländlichen Fortbildungsinstituts nutzen
Das Ländliche Fortbildungsinstitut bietet zu den weiterbildungsrelevanten Maßnahmen entsprechende Kurse (in Präsenz oder als Webinar) an. Das aktuelle Kursangebot ist unter https://oe.lfi.at/weiterbildungen-%C3%B6pul-2023+2500+2673509 weiter unten unter “Kursangebote“ zu finden. auf der Website des Ländlichen Fortbildungsinstituts (lfi.at) in der Kurssuche zu finden. Wenn Sie die Suche starten, können Sie unter “Ergebnisse einschränken“ nach den entsprechenden Anrechenbarkeiten filtern.
Weitere Informationen zum aktuellen Kursangebot finden Sie auch auf der LFI-Seite Ihres Bundeslandes sowie in den Print- und Online-Medien Ihrer Landeslandwirtschaftskammer.
Weitere Informationen zum aktuellen Kursangebot finden Sie auch auf der LFI-Seite Ihres Bundeslandes sowie in den Print- und Online-Medien Ihrer Landeslandwirtschaftskammer.
AMA Überblick zu absolvierten ÖPUL Weiterbildungen als Hilfestellung
Im eAMA wird in der Maske “ÖPUL Weiterbildungen“ stichtagsbezogen angezeigt, wie viele Weiterbildungsstunden in welcher Maßnahme bereits absolviert und durch den jeweiligen Bildungsanbieter an die AMA übermittelt wurden. Seit November 2024 sind alle bis 20. September 2024 absolvierten ÖPUL-relevanten Weiterbildungen hier zu finden. Wurde bei einer absolvierten Weiterbildung dem Bildungsanbieter, bspw. dem LFI, eine Weitergabe an die AMA nicht erlaubt, so finden sich diese Stunden auch nicht in der Abfrage “ÖPUL Weiterbildungen“ und die Wahrscheinlichkeit einer Vor-Ort-Kontrolle steigt. Bei zu wenigen Weiterbildungsstunden laut eAMA Abfrage gibt es ab MFA 2025 zudem einen Hinweis-Plausibilitätsfehler. Auch wenn mit dem Vorliegen der Teilnahmebestätigung(en) am Betrieb die Förderverpflichtungen bereits erfüllt sind, wird daher empfohlen, dem Bildungsanbieter die Übermittlung der absolvierten Weiterbildungen an die AMA zu erlauben. Eine selbstständige individuelle Übermittlung von Teilnahmebestätigungen an die AMA ist nicht erforderlich und auch nicht möglich.