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Frist für ÖPUL-Weiterbildung läuft mit 31. Dezember 2025 ab

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18.09.2025 | von DI Michael Nothnagel, BEd - Gültigkeit: gesamtes Bundesgebiet

Einige der ÖPUL- Maßnahmen beinhalten die Verpflichtung einschlägige fachspezifische Weiterbildungen bis 31. Dezember 2025 zu absolvieren. Die entsprechenden Kurse werden vom Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) sowohl in Präsenz als auch online angeboten.

Weiterbildung absolvieren.jpg © Georg Pomaßl/LK Niederösterreich
© Georg Pomaßl/LK Niederösterreich

Frist für die Absolvierung beachten

Betriebe, welche an ÖPUL-Maßnahmen mit Weiterbildungsverpflichtung teilnehmen, haben bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, die geforderten Weiterbildungsstunden je Maßnahme zu absolvieren. Davon ausgenommen sind nur die Maßnahmen “Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker“ und “Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“. Bei diesen beiden Maßnahmen kann die Weiterbildung noch bis Ende 2026 absolviert werden. Die entsprechenden Maßnahmen sind in der Tabelle angeführt.

Weiterbildung durch geeignete Person sicherstellen

Die Absolvierung der Weiterbildung muss grundsätzlich von der förderwerbenden Person, also der Betriebsführerin oder dem Betriebsführer erfolgen. Die Kurse können aufgrund betrieblicher Erfordernisse aber auch von einer am Betrieb maßgeblich tätigen und in die Bewirtschaftung eingebundenen Person besucht werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Ehepartner, pensionierten Elternteil oder Hofnachfolger der Betriebsführerin bzw. des Betriebsführers, sofern diese keinen eigenen Betrieb führen.

Absolvierte Weiterbildungen können jeweils nur auf eine Verpflichtung und einen Betrieb angerechnet werden. Auch kann der absolvierte Kurs jeweils nur der Person zugerechnet werden, die auch am Kurs teilgenommen hat. Verlässt eine Person den Betrieb vor dem 31. Dezember 2025, sind die Schulungen von auf dem Betrieb verbleibenden Personen nachzuholen.

Im Rahmen einer etwaigen Vor-Ort-Kontrolle müssen die Teilnahmebestätigungen der absolvierten Kurse vorgelegt werden können.

Überblick über Weiterbildungserfordernisse im ÖPUL 2023

Die nachstehende Tabelle stellt jene ÖPUL-Maßnahmen dar, bei denen Weiterbildungsstunden absolviert werden müssen.

Weiterbildungserfordernisse im ÖPUL 2023

ÖPUL-Maßnahme Stundenausmaß Frist
Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) 3 31. Dezember 2025
UBB: Zuschlag Naturschutz - Monitoring Einführungsveranstaltung im 1. Jahr der Teilnahme
Biologische Wirtschaftsweise (Bio) 3 (DIV) + 5 (BIO) 31. Dezember 2025
Bio: Zuschlag Naturschutz - Monitoring Einführungsveranstaltung im 1. Jahr der Teilnahme
Einschränkung ertragssteigender Betriebsmittel (EEB) 3 31. Dezember 2025
Almbewirtschaftung - Naturschutz auf der Alm (ALPNAT) 4 31. Dezember 2025
Almbewirtschaftung - Almweideplan (ALPWP) 4 15. Juli des (ersten) Antragsjahres
Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (GWA) 10 31. Dezember 2026
GWA - Zuschlag Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien 3 31. Dezember 2026
Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland (HBG) 5 31. Dezember 2025
Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW) Vernetzungstreffen 31. Dezember 2026
Sofern Sie noch nicht alle erforderlichen Weiterbildungsstunden absolviert haben - hier noch eine klare Empfehlung: informieren Sie sich möglichst rasch über die noch in diesem Jahr angebotenen Kurse und melden Sie sich rechtzeitig an! Damit vermeiden Sie Schwierigkeiten, falls die von Ihnen benötigte Weiterbildungsveranstaltung kurz vor Jahresende nicht mehr (in Ihrer Nähe) angeboten wird.
 

Umfassendes Kursangebot des Ländlichen Fortbildungsinstituts nutzen

Das Ländliche Fortbildungsinstitut bietet zu den weiterbildungsrelevanten Maßnahmen entsprechende Kurse (in Präsenz oder als Webinar) an. Das aktuelle Kursangebot ist unter https://oe.lfi.at/weiterbildungen-%C3%B6pul-2023+2500+2673509 weiter unten unter “Kursangebote“ zu finden. auf der Website des Ländlichen Fortbildungsinstituts (lfi.at) in der Kurssuche zu finden. Wenn Sie die Suche starten, können Sie unter “Ergebnisse einschränken“ nach den entsprechenden Anrechenbarkeiten filtern.

Weitere Informationen zum aktuellen Kursangebot finden Sie auch auf der LFI-Seite Ihres Bundeslandes sowie in den Print- und Online-Medien Ihrer Landeslandwirtschaftskammer.
 

AMA Überblick zu absolvierten ÖPUL Weiterbildungen als Hilfestellung

Im eAMA wird in der Maske “ÖPUL Weiterbildungen“ stichtagsbezogen angezeigt, wie viele Weiterbildungsstunden in welcher Maßnahme bereits absolviert und durch den jeweiligen Bildungsanbieter an die AMA übermittelt wurden. Seit November 2024 sind alle bis 20. September 2024 absolvierten ÖPUL-relevanten Weiterbildungen hier zu finden. Wurde bei einer absolvierten Weiterbildung dem Bildungsanbieter, bspw. dem LFI, eine Weitergabe an die AMA nicht erlaubt, so finden sich diese Stunden auch nicht in der Abfrage “ÖPUL Weiterbildungen“ und die Wahrscheinlichkeit einer Vor-Ort-Kontrolle steigt. Bei zu wenigen Weiterbildungsstunden laut eAMA Abfrage gibt es ab MFA 2025 zudem einen Hinweis-Plausibilitätsfehler. Auch wenn mit dem Vorliegen der Teilnahmebestätigung(en) am Betrieb die Förderverpflichtungen bereits erfüllt sind, wird daher empfohlen, dem Bildungsanbieter die Übermittlung der absolvierten Weiterbildungen an die AMA zu erlauben. Eine selbstständige individuelle Übermittlung von Teilnahmebestätigungen an die AMA ist nicht erforderlich und auch nicht möglich.

Links zum Thema

  • Aktuelles Kursangebot des LFI

ÖPUL 2023-2027

  • Sanktionen bei Verletzung von ÖPUL-Förderbedingungen

  • Die Zwischenfrucht aus Invekos-Sicht

  • ÖPUL-Weiterbildungen - die Fristen enden!

  • Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

  • Nichtproduktive Ackerflächen (NPA) im ÖPUL

  • Problemunkräuter in Biodiversitätsflächen und Zwischenfrüchten

  • Grünbrachen im MFA

  • Begrünung von Ackerflächen im ÖPUL

  • Auflagen zur Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen

  • Biodiversitätsflächen am Grünland

  • Biodiversitätsflächen am Acker

  • Tierwohl - Weide

  • Flächenzugänge und Flächenabgänge aus ÖPUL-Sicht

  • Zuschläge und Optionen im Rahmen von ÖPUL-Maßnahmen

  • Bodenprobenerfassung im INVEKOS-GIS (eAMA) selber durchführen!

  • ÖPUL-Weiterbildungen nicht mehr aufschieben

  • Prämie für Flächenzugang im ÖPUL begrenzt

  • Filmtipp: "ÖPUL" - eine Erfolgsgeschichte seit 30 Jahren

  • Frist für ÖPUL-Weiterbildung läuft mit 31. Dezember 2025 ab

  • Almabtrieb 2025

  • ÖPUL: Aufzeichnungsverpflichtungen bei "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker"

  • Meldeverpflichtungen zu tierbezogenen ÖPUL-Maßnahmen

  • Terminüberblick zur ÖPUL-Maßnahme “Zwischenfruchtanbau“

  • ÖPUL-Infos zu “Almbewirtschaftung“ und “Tierwohl - Behirtung“

  • Übersicht über die Mähzeitpunkte bei Grünland-Biodiversitätsflächen im ÖPUL

  • Mahdvorverlegung von bis zu acht Tagen möglich

  • Ausnahmeregelungen beim optionalen Zuschlag für "Pheromonfallen bei Zuckerrüben" aufgrund des Rübenderbrüsslers

  • Verpflichtende Bodenuntersuchungen bei ÖPUL-Maßnahmen

  • Festlegungen und Erleichterungen bei Teilnahme an ÖPUL-Maßnahmen in MKS-Sperrzonen

  • Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Tierwohl - Weide“

  • Kreislaufwirtschaft und bestimmte Ackerkulturen werden im ÖPUL gefördert

  • Anlage von Erosionsschutzmaßnahmen und Zwischenfrüchten fachgerecht ausführen

  • ÖPUL 2023: Optionaler Zuschlag für Pheromonfallen bei Zuckerrüben

  • Angabe des PSM-Einsatzes bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen

  • Aufzeichnungsverpflichtungen im ÖPUL 2023

  • Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen werden im ÖPUL gefördert

  • Winterzeit ist Weiterbildungszeit - ÖPUL-Weiterbildung nicht vergessen

  • ÖPUL-Naturschutzmonitoring - jetzt zum UBB/BIO-Zuschlag

  • Neuer optionaler Zuschlag “Almweideplan“ innerhalb der Maßnahme Almbewirtschaftung

  • Höhere Prämien und Neuerungen bei ÖPUL-Maßnahmen

  • Weiterbildung im ÖPUL 2023

  • ÖPUL 2023: Auflagen beim "System Immergrün"

  • Informationen zur Maßnahme "Heuwirtschaft"

  • ÖPUL 2023 – ein Überblick

  • 1 Allgemeine Bestimmungen ÖPUL 2023

  • 1 A Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) ÖPUL 2023

  • 1 B Biologische Wirtschaftsweise (Bio) ÖPUL 2023

  • 1 C Nicht produktive Ackerflächen und Agroforststreifen ÖPUL 2023

  • 1 Definitionen im Rahmen der Maßnahmen UBB und Bio ÖPUL 2023

  • 2 Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel ÖPUL 2023

  • 3 Heuwirtschaft ÖPUL 2023

  • 4 Bewirtschaftung von Bergmähdern ÖPUL 2023

  • 5 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen ÖPUL 2023

  • 6 Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau ÖPUL 2023

  • 7 Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün ÖPUL 2023

  • 8 Erosionsschutz Acker ÖPUL 2023

  • 9 Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation ÖPUL 2023

  • 10 Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 11 Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 12 Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 13 Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau ÖPUL 2023

  • 14 Almbewirtschaftung ÖPUL 2023

  • 15 Tierwohl - Behirtung ÖPUL 2023

  • 16 Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker ÖPUL 2023

  • 17 Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland ÖPUL 2023

  • 18 Naturschutz (NAT) ÖPUL 2023

  • 19 Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW) ÖPUL 2023

  • 20 Tierwohl - Weide ÖPUL 2023

  • 21 Tierwohl - Stallhaltung Rinder ÖPUL 2023

  • 22 Tierwohl - Schweinehaltung ÖPUL 2023

  • 23 Natura 2000 - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • 24 Wasserrahmenrichtlinie - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • Anhänge ÖPUL 2023

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