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Frühzeitige Nutzung von Biodiversitätsflächen erlaubt

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23.05.2026 | von DI Joachim Mandl - Gültigkeit: Oberösterreich

Aufgrund der außergewöhnlichen Frühjahrstrockenheit und der daraus resultierenden Futterknappheit wurden gezielte Anpassungsmaßnahmen im Rahmen der ÖPUL-Maßnahmen UBB und BIO umgesetzt und die Forderung der LK OÖ nach einer vorzeitigen Freigabe von Biodiversitätsflächen ermöglicht.

© LK OÖ/Mandl
Aufgrund der enormen Trockenheit im Frühjahr und der angespannten Futtersituation wurden für 2026 Erleichterungen im Bereich der Biodiversitätsflächen ermöglicht. © LK OÖ/Mandl

Nutzung von Biodiversitätsflächen am Acker ab sofort erlaubt

Bei Teilnahme an einer der ÖPUL-Maßnahmen UBB und BIO gilt regulär, dass maximal 25% der Acker-Biodiversitätsflächen vor dem 1. August gemäht bzw. gehäckselt werden dürfen und eine Beweidung generell erst ab 1. August zulässig ist. Für das Antragsjahr 2026 darf in Anbetracht der erheblichen Niederschlagsdefizite mit sofortiger Wirkung die Nutzung (inkl. Beweidung) von Acker-Biodiversitätsflächen, auch über die 25%-Grenze hinaus, vor dem 1. August erfolgen.

Für frühzeitig gemähte Biodiversitätsflächen über der 25%-Grenze und für alle frühzeitig, d.h. vor dem 1. August geweideten Biodiversitätsflächen kann jedoch keine UBB- bzw. Bioprämie ausbezahlt werden. Außerdem ist mittels Korrektur des Mehrfachantrages 2026 auf den "frühzeitig genutzten Biodiversitätsflächen" zusätzlich zu bestehenden Codes, der Code "OPUBB" bzw. "OPBIO" (OP = ohne Prämie) zu setzen.

Wurde die Biodiversitätsfläche im Mehrfachantrag als "Grünbrache" beantragt, ist zudem eine Änderung der Schlagnutzungsart von "Grünbrache" zu "Sonstiges Feldfutter" oder "Ackerweide" erforderlich.
Achtung: Wenn es sich bei einer Grünbrache mit dem Code "DIV" zusätzlich um eine Naturschutzfläche mit "NAT"-Codierung handelt, ist besondere Vorsicht geboten! Die Änderung von "Grünbrache" zu "Sonstiges Feldfutter" oder "Ackerweide" führt dazu, dass einerseits die Auflage gemäß NAT-Projektbestätigung (SA01), die Fläche nicht zu nutzen, nicht mehr erfüllt wird. Andererseits sind Naturschutzflächen am Acker nur dann als Biodiversitätsflächen anrechenbar, wenn sie als "Grünbrache" im Mehrfachantrag beantragt sind.
Fazit daraus: Wenn Naturschutzflächen im Spiel sind, gilt die dringende Empfehlung, keine Änderungen vorzunehmen und die Flächen gemäß NAT-Projektbestätigung zu bewirtschaften!
Die Korrektur des Mehrfachantrags kann grundsätzlich auch nach der frühzeitigen Nutzung durchgeführt werden, sollte jedoch sehr zeitnah erfolgen, um etwaige Beanstandungen im Zuge von Kontrollen auszuschließen.

Wichtig: Die Vorgabe zur maximal zweimaligen Nutzung/Pflege im Antragsjahr sowie sämtliche weiteren Förderbedingungen bleiben unverändert aufrecht.

Grünland-Biodiversitätsfläche „DIVSZ“

Die Biodiversitätsvariante „DIVSZ“ sieht eine verspätete erste Nutzung vor, um das Aussamen von Wildpflanzen zu ermöglichen und verschiedensten Tieren im Frühjahr einen ungestörten Lebensraum zu bieten. Die erste Nutzung (Mahd oder Beweidung) erfolgt frühestens mit der zweiten Mahd vergleichbarer Schläge, aber nicht vor dem 15. Juni. Eine Nutzung ab dem 15. Juli ist jedenfalls möglich (auch ohne einen bereits das zweite Mal gemähten vergleichbaren Schlag). Diese beiden Termine können aufgrund der Phänologie, d.h. je nach Jahresverlauf, um bis zu 10 Tage vorverlegt werden.
Für die oberösterreichischen Bezirke Kirchdorf/Krems und Steyr wurde für 2026 eine Vorverlegung um vier Tage und für die restlichen Bezirke Oberösterreichs um fünf Tage errechnet (siehe dazu auch Schnittzeitpunktvorverlegung in OÖ um vier bzw. fünf Tage).

Zusätzlich darf die erste Nutzung nun um weitere 14 Tage vorverlegt werden. Wenn auch die zweite Mahd auf vergleichbaren Schlägen bereits stattfindet bzw. stattgefunden hat, dürfen DIVSZ-Flächen somit in den Bezirken Kirchdorf/Krems und Steyr frühestens ab dem 28. Mai und in den restlichen Bezirken Oberösterreichs ab dem 27. Mai genutzt werden. Ohne vergleichbaren Schlag mit bereits zweiter Mahd ist eine vorgezogene Nutzung der DIVSZ-Flächen jedenfalls ab 27. Juni (Kirchdorf/Krems und Steyr) bzw. ab 26. Juni (restliche OÖ-Bezirke) zulässig. Ausnahmsweise frühzeitig genutzte DIVSZ-Grünlandflächen erhalten keine UBB- oder Bioprämie. Sie sind im Mehrfachantrag zusätzlich zu bestehenden Codierungen mit "OPUBB" bzw. "OPBIO" zu codieren, d.h. es ist eine Korrektur des Mehrfachantrags 2026 erforderlich.
Wichtig: Auf DIVSZ-Flächen, die auch mit „NAT“ (=Naturschutz) codiert sind, gilt diese Ausnahme nicht! Die Auflagen gemäß NAT-Projektbestätigung gelten weiter unverändert.
NAT-Fläche.jpg © LK OÖ/Mandl
Für DIVSZ-Flächen, die auch mit "NAT" (=Naturschutz) codiert sind, gilt diese Ausnahme nicht! Die Auflagen gemäß NAT-Projektbestätigung gelten weiter unverändert. © LK OÖ/Mandl

Grünland-Biodiversitätsfläche "DIVNFZ"

Nutzungsfreier Zeitraum (DIVNFZ) bedeutet, dass nach der ersten Nutzung (Mahd oder Beweidung) mindestens neun Wochen lang keine Nutzung und generell kein Befahren der Fläche erfolgen darf (Überqueren erlaubt). Dieser nutzungsfreie Zeitraum darf im Jahr 2026 aufgrund der gegebenen Ausnahmesituation ausnahmsweise von neun auf sieben Wochen reduziert werden.
Flächen, auf denen diese Ausnahme in Anspruch genommen wird, erhalten so wie auch oben schon beschrieben keine UBB- bzw. Bioprämie und sind im Mehrfachantrag zusätzlich zu bestehenden Codierungen mit "OPUBB" bzw. "OPBIO" zu codieren. Es ist somit eine Korrektur des Mehrfachantrags 2026 erforderlich - diese kann auch nach der frühzeitigen Nutzung durchgeführt werden, sollte jedoch sehr zeitnah erfolgen, um etwaige Beanstandungen im Zuge von Kontrollen zu vermeiden.
Bis 14. Juni kann außerdem ganz regulär von der Biodiversitätsvariante "DIVSZ" zu "DIVNFZ" gewechselt werden. Auch in diesem Fall ist eine Korrektur des Mehrfachantrags erforderlich.

Keine Ausnahmen bei "nicht produktiven Ackerflächen" (NPA)

Die beschriebenen Ausnahmemöglichkeiten gelten nicht für NPA-Grünbrachen. Grünbrachen mit dem Code "NPA" kommen für eine Nutzung nur infrage, wenn der Code "NPA" gelöscht und die Schlagnutzung von "Grünbrache" auf z.B. "Wechselwiese" geändert wird. Die betroffene Fläche kann dann umgehend und ohne Vorgaben hinsichtlich der Nutzungshäufigkeit genutzt werden, der Anspruch auf die NPA-Prämie (350 bis 450 Euro je Hektar NPA) geht dadurch aber verloren.
Achtung: Wird der Code "NPA" auf allen Flächen gelöscht, verlängert sich die Maßnahme "NPA" für 2027 nicht automatisch und müsste im MFA 2027 bis 31. Dezember 2026 neu beantragt werden.
Bei Fragen zur vorzeitigen Nutzung von Biodiversitätsflächen bzw. zur Abwicklung steht das INVEKOS-Service unter T 050 6902-1600 von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung.

ÖPUL 2023-2027

  • Begrünung von Ackerflächen im ÖPUL

  • Frühzeitige Nutzung von Biodiversitätsflächen erlaubt

  • ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl - Weide"

  • Schnittzeitpunktvorverlegung in OÖ um vier bzw. fünf Tage

  • Pflanzenschutzmittel-Codierungen im MFA hinfällig

  • Biodiversitätsflächen im Grünland

  • Nichtproduktive Ackerflächen (NPA) im ÖPUL

  • Biodiversitätsflächen am Acker

  • Flächenzugänge und Flächenabgänge aus ÖPUL-Sicht

  • ÖPUL-Maßnahmen mit Aufzeichnungsverpflichtungen

  • Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

  • Bodenprobenerfassung im INVEKOS-GIS (eAMA) selber durchführen!

  • ÖPUL-Insektizidverzicht: Vorzeitiger Ausstieg für Weinbaubetriebe möglich

  • Die Reduktion von Emissionen lohnt sich

  • ÖPUL: Nachhaltigkeit braucht Dokumentation

  • Vorzeitige Nutzung von Biodiversitätsflächen möglich

  • Informationen zu den ÖPUL Naturschutz-Maßnahmen

  • ÖPUL Naturschutz: Auflagen der Projektbestätigung beachten

  • Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau“

  • Evaluierungsstudie zum ÖPUL: Teilnahme für landwirtschaftliche Betriebe möglich

  • Besondere Sorgfalt bei der Einhaltung von ÖPUL-Auflagen im Antragsjahr 2026

  • ÖPUL-Maßnahme "Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen"

  • Der Weidezeitraum bei der ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl - Weide" hat begonnen

  • Fragen und Antworten zur Biodiversität am Grünland (UBB/Bio)

  • Fragen und Antworten zur Biodiversität am Acker (UBB/Bio)

  • AMA informiert zur ÖPUL-Maßnahme “Erosionsschutz Acker“

  • Aufzeichnungsverpflichtungen im ÖPUL 2023

  • AMA informiert zur ÖPUL-Maßnahme “Tierwohl - Schweinehaltung“

  • AMA: Früheste Umbruchtermine von Zwischenfrüchten

  • Erkenntnisse aus AMA-Kontrollen zum ÖPUL-Programm

  • ÖPUL-Naturschutzmonitoring - jetzt zum UBB/BIO-Zuschlag

  • Höhere Prämien und Neuerungen bei ÖPUL-Maßnahmen

  • Weiterbildung im ÖPUL 2023

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  • Informationen zur Maßnahme "Heuwirtschaft"

  • ÖPUL 2023 – ein Überblick

  • 1 Allgemeine Bestimmungen ÖPUL 2023

  • 1 A Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) ÖPUL 2023

  • 1 B Biologische Wirtschaftsweise (Bio) ÖPUL 2023

  • 1 C Nicht produktive Ackerflächen und Agroforststreifen ÖPUL 2023

  • 1 Definitionen im Rahmen der Maßnahmen UBB und Bio ÖPUL 2023

  • 2 Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel ÖPUL 2023

  • 3 Heuwirtschaft ÖPUL 2023

  • 4 Bewirtschaftung von Bergmähdern ÖPUL 2023

  • 5 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen ÖPUL 2023

  • 6 Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau ÖPUL 2023

  • 7 Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün ÖPUL 2023

  • 8 Erosionsschutz Acker ÖPUL 2023

  • 9 Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation ÖPUL 2023

  • 10 Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 11 Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 12 Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 13 Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau ÖPUL 2023

  • 14 Almbewirtschaftung ÖPUL 2023

  • 15 Tierwohl - Behirtung ÖPUL 2023

  • 16 Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker ÖPUL 2023

  • 17 Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland ÖPUL 2023

  • 18 Naturschutz (NAT) ÖPUL 2023

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  • 20 Tierwohl - Weide ÖPUL 2023

  • 21 Tierwohl - Stallhaltung Rinder ÖPUL 2023

  • 22 Tierwohl - Schweinehaltung ÖPUL 2023

  • 23 Natura 2000 - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • 24 Wasserrahmenrichtlinie - Landwirtschaft ÖPUL 2023

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