Einstiege ins ÖPUL 2023 noch heuer im MFA 2025 beantragen
Diese Frist (es gibt keine Nachreichmöglichkeit) gilt gleichermaßen für seit 2023 bestehende Maßnahmen als auch für die neue Öko-Regelungs-Maßnahme "Nicht produktive Ackerflächen und Agroforststreifen" sowie für Zuschläge, die über den MFA-Maßnahmenantrag zu beantragen sind. Hier neu ab 2025 sind die Zuschläge "Almweideplan" der Maßnahme "Almbewirtschaftung", "Stark stickstoffreduzierte Fütterung bei Schweinen" im Rahmen der Maßnahme "Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation" und "Festmistkompostierung" in "Tierwohl - Schweinehaltung".
Weiterführende Informationen finden Sie unter "Zuschläge und Optionen im Rahmen von ÖPUL-Maßnahmen"
Weiterführende Informationen finden Sie unter "Zuschläge und Optionen im Rahmen von ÖPUL-Maßnahmen"
Wichtiger Hinweis:
Für die Teilnahme an mehrjährigen Maßnahmen (z.B. UBB, BIO, Vorbeugender Grundwasserschutz Acker, Erosionsschutz Acker, Naturschutz etc.) besteht heuer die letzte Einstiegsmöglichkeit in dieser Programmperiode. Das heißt, die Beantragung mehrjähriger Maßnahmen ist nur noch mit dem MFA 2025 bis 31. Dezember 2024 möglich.
Ein Wechsel in höherwertige Maßnahmen (z.B. von UBB zu BIO) kann noch mit MFA 2026 bis 31. Dezember 2025 erfolgen.
Für die Teilnahme an mehrjährigen Maßnahmen (z.B. UBB, BIO, Vorbeugender Grundwasserschutz Acker, Erosionsschutz Acker, Naturschutz etc.) besteht heuer die letzte Einstiegsmöglichkeit in dieser Programmperiode. Das heißt, die Beantragung mehrjähriger Maßnahmen ist nur noch mit dem MFA 2025 bis 31. Dezember 2024 möglich.
Ein Wechsel in höherwertige Maßnahmen (z.B. von UBB zu BIO) kann noch mit MFA 2026 bis 31. Dezember 2025 erfolgen.
BBK-Einladungen zum Abgabetermin MFA 2025 in drei Tranchen
Anragstellende, die bisher ihren MFA in der Bezirksbauernkammer abgegeben haben, erhalten die Einladung zum MFA-Abgabetermin, so wie im letzten Jahr, wieder gestaffelt.
Bereits im Oktober wurden die Einladungen (e-mail oder Brief) für BBK-Termine im November und Dezember 2024 versendet. Im Dezember werden die Einladungen zu den BBK-Terminen im Jänner und Februar 2025 und in der ersten Februarhälfte 2025 jene für März und April 2025 ausgeschickt. Die allgemeine Einreichfrist für den MFA 2025 endet mit 15. April 2025.
Bereits im Oktober wurden die Einladungen (e-mail oder Brief) für BBK-Termine im November und Dezember 2024 versendet. Im Dezember werden die Einladungen zu den BBK-Terminen im Jänner und Februar 2025 und in der ersten Februarhälfte 2025 jene für März und April 2025 ausgeschickt. Die allgemeine Einreichfrist für den MFA 2025 endet mit 15. April 2025.
Antragsabgabe in der Bezirksbauernkammer
Wer für die Beantragung von ÖPUL-Maßnahmen die Unterstützung der Bezirksbauernkammer benötigt, muss dafür zeitgerecht vor Weihnachten einen Termin vereinbaren. Zwischen Weihnachten und Neujahr ist in den Bezirksbauernkammern keine MFA-Abwicklung vorgesehen.
Weitere Informationen zum MFA 2025
Sonstige Details zur Antragstellung, zu den einzelnen Fördermaßnahmen und speziell zu den Richtlinienänderungen ab 2025 sind im lk-online unter Förderungen bzw. auf der AMA-Homepage unter Formulare & Merkblätter zu finden.
Bei fachlichen Fragen zur Abwicklung steht auch das INVEKOS-Service der LK OÖ unter T 050 6902 1600 von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 12.00 zur Verfügung.
Bei fachlichen Fragen zur Abwicklung steht auch das INVEKOS-Service der LK OÖ unter T 050 6902 1600 von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 12.00 zur Verfügung.