Ausweitung von ÖPUL-Naturschutzflächen jetzt beantragen

Flächenzugangsregelung im ÖPUL 2023
Während Flächenzugänge bei mehrjährigen Maßnahmen bis inklusive Förderjahr 2025 (Stichtag 01. April 2025) zur Gänze prämienfähig sind, ist in den Folgejahren bei einigen der mehrjährigen Maßnahmen (z.B. UBB, BIO, Naturschutz) die Prämienfähigkeit von Flächenausweitungen auf maximal 50% der Maßnahmenfläche des Jahres 2025 beschränkt. Eine Ausdehnung der betrieblichen Maßnahmenfläche um bis zu 5 ha kann aber jedenfalls prämienmäßig berücksichtigt werden. Wenn hinzukommende Flächen schon vorher mit der gleichen Maßnahme beantragt waren, handelt es sich nicht um einen Flächenzugang im Sinne dieser Regelung.
Frist zur Ausweitung von Naturschutzflächen beachten
Betriebsführende, die planen, für das Antragsjahr 2026 neue Flächen in die Maßnahme "Naturschutz" einzubringen, müssen die dafür vorgesehenen Flächen bereits jetzt bis spätestens 31. Mai 2025 bei der Naturschutzabteilung des Landes OÖ melden. Diese Vorlaufzeit ist deshalb notwendig, damit Begutachtungen und Prämieneinstufungen relevanter Flächen sowie die Erstellung von Projektbestätigungen zeitgerecht abgewickelt werden können.
Unter folgendem Link werden seitens des Landes OÖ Informationen zur ÖPUL-Naturschutzmaßnahme sowie das für die Flächenmeldung notwendige Online-Formular zur Verfügung gestellt: Naturschutzmaßnahme ÖPUL 2023 - 2027.
Unter folgendem Link werden seitens des Landes OÖ Informationen zur ÖPUL-Naturschutzmaßnahme sowie das für die Flächenmeldung notwendige Online-Formular zur Verfügung gestellt: Naturschutzmaßnahme ÖPUL 2023 - 2027.
Regionaler Naturschutzplan
Die letzte Einstiegsmöglichkeit für den optionalen ÖPUL-Zuschlag "Regionaler Naturschutzplan" ist das Förderjahr 2028. Voraussetzungen dafür sind eine gültige Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme "Naturschutz" mit zumindest einer Fläche, die in einem der fünf ausgewiesenen "Regionaler Naturschutzplan"-Gebiete liegt sowie die Beantragung dieses optionalen Zuschlags im jeweiligen MFA bis 31. Dezember (z.B. Beantragung im MFA 2026 bis spätestens 31. Dezember 2025).
Flächenanmeldungen für den "Regionalen Naturschutzplan" sind ebenfalls für das kommende Förderjahr per oben angeführtem Online-Formular an die Abteilung Naturschutz des Landes OÖ zu übermitteln. Als Frist für das Antragsjahr 2026 gilt hierfür der 31. Dezember 2025, d.h. für den "Regionalen Naturschutzplan" gilt eine verlängerte Meldefrist für neue Flächen.
Informationen zu den fünf "Regionalen Naturschutzplänen Oberösterreichs" inkl. der verschiedenen Auflagenpakete können unter folgendem Link abgerufen werden: Regionaler Naturschutzplan - im ÖPUL
Flächenanmeldungen für den "Regionalen Naturschutzplan" sind ebenfalls für das kommende Förderjahr per oben angeführtem Online-Formular an die Abteilung Naturschutz des Landes OÖ zu übermitteln. Als Frist für das Antragsjahr 2026 gilt hierfür der 31. Dezember 2025, d.h. für den "Regionalen Naturschutzplan" gilt eine verlängerte Meldefrist für neue Flächen.
Informationen zu den fünf "Regionalen Naturschutzplänen Oberösterreichs" inkl. der verschiedenen Auflagenpakete können unter folgendem Link abgerufen werden: Regionaler Naturschutzplan - im ÖPUL
Weitere Informationen zur ÖPUL-Maßnahme "Naturschutz" sind im Infoblatt der AMA sowie in den Anhängen I und J der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 nachzulesen.