Doppelter Nutzen durch Naturschutz-Förderflächen
Grünland-Naturschutzflächen müssen eines der Auflagenkürzel GA09 bis GA11, GL01 bis GL25, GL36, GL37, GN03 oder NM05 in der Projektbestätigung beinhalten, damit sie als DIV-Flächen anrechenbar sind. Gleiches gilt für Grünlandflächen in der Maßnahme "Natura 2000 und andere Schutzgebiete - Landwirtschaft" die eines der Auflagenkürzel N2GL02 bis N2GL05 sowie N2GL36 und N2GL37 brauchen sowie für stillgelegte Ackerflächen in der Maßnahme Naturschutz mit dem Auflagenkürzel SA01 in der Projektbestätigung.
Förderung von Schutzgutflächen
In "Natura 2000"-Gebieten werden durch Biotopkartierungen sogenannte "Schutzgutflächen" festgestellt. Das sind Flächen, auf denen geschützte Arten oder Lebensraumtypen gemäß der Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie oder Vogelschutzrichtlinie vorkommen. Um die Arten oder Lebensraumtypen in ihrem Bestand nicht zu verschlechtern, sehen Schutzgebietsverordnungen bestimmte Bewirtschaftungsformen vor, die aus betrieblicher Sicht auch mit Einschränkungen verbunden sein können.
Um diese Einschränkungen abzufedern, kann es durchaus sinnvoll sein, solche Schutzgutflächen in den Maßnahmen „Naturschutz“ und „Natura 2000 und andere Schutzgebiete – Landwirtschaft“ zur Förderung anzumelden. So können Bewirtschaftungsvorgaben finanziell abgegolten werden. Wichtig ist hier, dass bei Flächen innerhalb von FFH- und Vogelschutzgebieten sowie in nationalen Naturschutzgebieten im Mehrfachantrag neben dem Code NAT (Naturschutz) auch der Code N2 (Natura 2000 und andere Schutzgebiete - Landwirtschaft) gesetzt wird, damit die Prämie zur Auszahlung kommen kann.
Um diese Einschränkungen abzufedern, kann es durchaus sinnvoll sein, solche Schutzgutflächen in den Maßnahmen „Naturschutz“ und „Natura 2000 und andere Schutzgebiete – Landwirtschaft“ zur Förderung anzumelden. So können Bewirtschaftungsvorgaben finanziell abgegolten werden. Wichtig ist hier, dass bei Flächen innerhalb von FFH- und Vogelschutzgebieten sowie in nationalen Naturschutzgebieten im Mehrfachantrag neben dem Code NAT (Naturschutz) auch der Code N2 (Natura 2000 und andere Schutzgebiete - Landwirtschaft) gesetzt wird, damit die Prämie zur Auszahlung kommen kann.
Anmeldung neuer Naturschutzflächen
Für Betriebe, die neu in die Maßnahme "Naturschutz" einsteigen wollen, ist der Mehrfachantrag 2025 (Beantragungsfrist 31. Dezember 2024) die letzte Gelegenheit dazu. Um neue Naturschutzflächen für die Begutachtung und Einstufung anzumelden, ist es aber schon bis 31. Mai 2024 notwendig, einen Online-Antrag dafür bei der Abteilung Naturschutz zu stellen. Näheres dazu im lk-online im Artikel Die Maßnahme Naturschutz im ÖPUL“.
Betriebe, die bereits an der Maßnahme "Naturschutz" teilnehmen, können auch nach 2025 das Flächenausmaß an Naturschutzflächen noch prämienfähig ausweiten. Diese Ausweitung ist auf Basis der Naturschutzfläche des Jahres 2025 im Ausmaß von maximal 50% prämienfähig zulässig, wobei eine Vergrößerung um bis zu 5 ha jedenfalls möglich ist. Eine Landesförderung für Naturschutzflächen steht in den Jahren des ÖPUL-Einstiegsstopps nicht zur Verfügung.
Betriebe, die bereits an der Maßnahme "Naturschutz" teilnehmen, können auch nach 2025 das Flächenausmaß an Naturschutzflächen noch prämienfähig ausweiten. Diese Ausweitung ist auf Basis der Naturschutzfläche des Jahres 2025 im Ausmaß von maximal 50% prämienfähig zulässig, wobei eine Vergrößerung um bis zu 5 ha jedenfalls möglich ist. Eine Landesförderung für Naturschutzflächen steht in den Jahren des ÖPUL-Einstiegsstopps nicht zur Verfügung.
Umstieg vom Landespflegeausgleich in die ÖPUL-Naturschutzmaßnahme
Im Jahr 2023 wurde die Förderrichtlinie des Landespflegeausgleichs, hier geht es um ausschließlich vom Land Oberösterreich geförderte Naturschutzflächen, geändert. Betriebe, die mehr als 2 ha landwirtschaftliche Nutzflächen bewirtschaften, sind aufgrund der Änderung nicht mehr aus Landesmitteln förderbar, da für diese Betriebe grundsätzlich eine Förderung aus dem ÖPUL möglich ist und auch keine Kombinationsverpflichtungen mit anderen Maßnahmen mehr bestehen. Die Abteilung Naturschutz des Landes OÖ informiert die betroffenen Betriebe dahingehend.
Weitere Informationen können in den "ÖPUL 2023"-Merkblättern der AMA Naturschutz, Natura 2000 und andere Schutzgebiete – Landwirtschaft) sowie in den Anhängen I und J der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 nachgelesen werden.