Die Maßnahme "Naturschutz" im ÖPUL
Wie läuft die Beantragung einer Naturschutzfläche ab?
Um eine Förderung im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme Naturschutz (NAT) lukrieren zu können, muss eine Begutachtung der Fläche mittels Online-Formular beantragt werden. Ein Naturschutz-Sachverständiger vereinbart einen Termin zur Begutachtung und wählt bestimmte, auf die Fläche abgestimmte Bewirtschaftungsauflagen aus. Aus den einzelnen Auflagenbestandteilen errechnet sich die Prämie, deren Höhe maximal 1.500 Euro/ha/Jahr betragen kann. Eine leicht zu bewirtschaftende einmähdige Wiese mit Düngeverzicht, die ab 1. Juni gemäht wird, kommt z.B. auf eine Prämie von ca. 800 Euro/ha/Jahr. Steile oder nasse Flächen werden mit höheren Prämien eingestuft. Insgesamt stehen etwa 250 Prämienbestandteile zur Verfügung, um eine naturschutzfachlich sinnvolle Bewirtschaftung abzubilden. Zu diesen zählen beispielsweise der Verzicht auf Erneuerung von Drainagen, Bracheanteile, weite Anfahrt zur Fläche, Heutrocknung auf der Fläche oder Pestizidverzicht am Acker.
Damit eine ÖPUL-Naturschutzfläche im INVEKOS GIS angelegt werden kann, ist beim Antrag zur Begutachtung das jeweilige Feldstück mit Schlagnummer bekanntzugeben. Sollte sich die zukünftige Naturschutzfläche nicht genau mit der Schlagabgrenzung decken, so ist eine spätere Anpassung der Schlagabgrenzung an die Abgrenzung der Naturschutzfläche möglich.
Damit eine ÖPUL-Naturschutzfläche im INVEKOS GIS angelegt werden kann, ist beim Antrag zur Begutachtung das jeweilige Feldstück mit Schlagnummer bekanntzugeben. Sollte sich die zukünftige Naturschutzfläche nicht genau mit der Schlagabgrenzung decken, so ist eine spätere Anpassung der Schlagabgrenzung an die Abgrenzung der Naturschutzfläche möglich.
Projektbestätigung als Ergebnis der Flächenbegutachtung
Die Projektbestätigung wird im eAMA bereitgestellt und kann tagesaktuell heruntergeladen werden. Es werden alle Feldstücke und Schläge mit den Naturschutz-Auflagen nochmals zusammengefasst. Die Flächen dürfen nur so bewirtschaftet werden, wie dies in der Projektbestätigung angeführt wird. Nicht in der Projektbestätigung angeführte Tätigkeiten sind nicht erlaubt. Sollte sich herausstellen, dass eine Bewirtschaftungsauflage nicht so passend ist, kann eine Abänderung beantragt werden. Wenn naturschutzfachlich nichts gegen die Änderungswünsche spricht, können diese auch umgesetzt werden.
Beantragung im MFA
Um die Beantragung abzuschließen, muss beim Maßnahmenantrag des MFA 2025 die Naturschutzmaßnahme angemeldet werden. Wenn die Naturschutzfläche in einem Europaschutzgebiet (FFH-Gebiet), Vogelschutzgebiet oder einem Naturschutzgebiet liegt, muss zusätzlich die Maßnahme "Natura 2000 und andere Schutzgebiete - Landwirtschaft" beantragt werden. Dies ist notwendig, damit die Förderung auch bei verpflichtenden behördlich vorgeschriebenen Vorgaben (z.B. Schnittzeitpunktvorgabe in einer Schutzgebietsverordnung) zur Auszahlung kommen kann.
Zuschlag Regionaler Naturschutzplan
Wenn man erstmalig an der freiwilligen Option "Regionaler Naturschutzplan" teilnehmen möchte bzw. die Teilnahme einmal unterbrochen war (z.B. wegen fehlender jährlicher Weiterbildungsveranstaltung), so ist dies ebenfalls im MFA zu beantragen. Der Zuschlag "Regionaler Naturschutzplan" besteht aus einer Naturschutzfläche und der Teilnahme an einer Veranstaltung (Exkursion, Wiesenbegehung, Vortragsveranstaltung etc.). Für welche Regionen ein Regionaler Naturschutzplan angeboten wird, kann unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/279600.htm eingesehen werden. Die Neuanmeldung von Flächen ist noch bis 31. August 2024 möglich (Online-Formular).
Da es sich um eine freiwillige einjährige Option handelt, muss jedes Jahr eine entsprechende Veranstaltung absolviert werden. Das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI) bietet zahlreiche geeignete Veranstaltungen an: Veranstaltungen Regionaler Naturschutzplan (RNP). Damit es zu keinen Engpässen kommt, ist eine zeitgerechte Anmeldung ratsam.
Neben dem Angebot des LFI besteht auch die Möglichkeit, Veranstaltungen selbst zu organisieren und durchzuführen. Dazu müssen das Thema und die Durchführungsmodalitäten mit der Abteilung Naturschutz unter n.post@ooe.gv.at abgestimmt werden. Wichtig ist, dass das Thema der Veranstaltung mit den Zielsetzungen des Regionalen Naturschutzplans einhergeht. Veranstaltungen, die ohne Abstimmung mit der Abteilung Naturschutz durchgeführt werden, sind nicht anrechenbar.
Da es sich um eine freiwillige einjährige Option handelt, muss jedes Jahr eine entsprechende Veranstaltung absolviert werden. Das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI) bietet zahlreiche geeignete Veranstaltungen an: Veranstaltungen Regionaler Naturschutzplan (RNP). Damit es zu keinen Engpässen kommt, ist eine zeitgerechte Anmeldung ratsam.
Neben dem Angebot des LFI besteht auch die Möglichkeit, Veranstaltungen selbst zu organisieren und durchzuführen. Dazu müssen das Thema und die Durchführungsmodalitäten mit der Abteilung Naturschutz unter n.post@ooe.gv.at abgestimmt werden. Wichtig ist, dass das Thema der Veranstaltung mit den Zielsetzungen des Regionalen Naturschutzplans einhergeht. Veranstaltungen, die ohne Abstimmung mit der Abteilung Naturschutz durchgeführt werden, sind nicht anrechenbar.
- Eine Zusammenfassung zum Regionalen Naturschutzplan 2023 ist unter folgendem Link zu finden: Regionaler Naturschutzplan in Oberösterreich 2023 | Land OÖ
- Weitere Informationen in den "ÖPUL 2023"-Merkblättern der AMA "Naturschutz" und "Natura 2000 und andere Schutzgebiete - Landwirtschaft" sowie in den Anhängen I und J der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023.