Betriebliche Nutzung von Bauernhöfen - Hinweise zum Vertragsabschluss

Nicht immer kommt ein Vertrag so zustande, wie man es gerne hätte. So kann mitunter die Umwidmung einer Fläche nicht durchgeführt oder die Baugenehmigung versagt werden. Dies sollte in den Verträgen schon im Vorfeld berücksichtigt werden!
Schließen Sie daher Rechtsgeschäfte beispielsweise mit der Bedingung ab, dass der Vertrag erst mit rechtskräftiger Erteilung sämtlicher erforderlicher behördlicher Genehmigungen (z.B. Betriebsanlagengenehmigung, Baugenehmigung) verbindlich werden soll.
Auch die Einräumung einer Option wäre denkbar. Der Rechtserwerber (Käufer, Mieter, Übernehmer, Pächter) erhält dadurch vom Vertragspartner (Verkäufer, Vermieter, Übergeber, Verpächter) die Möglichkeit, ein für einen gewissen Zeitraum verbindlich geltendes Vertragsangebot erst bei Vorliegen aller behördlichen Genehmigungen und sonstigen Voraussetzungen anzunehmen. Die Länge dieser Zeit muss ausreichen, um alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu erhalten. Erst wenn alle Genehmigungen rechtskräftig vorliegen, unterschreibt auch der Rechtserwerber (Käufer; Mieter; Übernehmer; Pächter) den Vertrag.
Schließen Sie daher Rechtsgeschäfte beispielsweise mit der Bedingung ab, dass der Vertrag erst mit rechtskräftiger Erteilung sämtlicher erforderlicher behördlicher Genehmigungen (z.B. Betriebsanlagengenehmigung, Baugenehmigung) verbindlich werden soll.
Auch die Einräumung einer Option wäre denkbar. Der Rechtserwerber (Käufer, Mieter, Übernehmer, Pächter) erhält dadurch vom Vertragspartner (Verkäufer, Vermieter, Übergeber, Verpächter) die Möglichkeit, ein für einen gewissen Zeitraum verbindlich geltendes Vertragsangebot erst bei Vorliegen aller behördlichen Genehmigungen und sonstigen Voraussetzungen anzunehmen. Die Länge dieser Zeit muss ausreichen, um alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu erhalten. Erst wenn alle Genehmigungen rechtskräftig vorliegen, unterschreibt auch der Rechtserwerber (Käufer; Mieter; Übernehmer; Pächter) den Vertrag.