Bauen im Dorfgebiet
Das Dorfgebiet dient vorrangig für Gebäude land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sowie für Gärtnereien. Weiters sind Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Geschoßen über dem Erdboden und einem Dachraum mit insgesamt höchstens drei Wohnungen zulässig. Die dörfliche Struktur des Gebietes ist stets sicherzustellen.
Betriebe im Dorfgebiet müssen im Gegensatz zu Betrieben im Grünland für Neubauten keine landwirtschaftliche Notwendigkeit nachweisen. Es wird daher kein agrartechnisches Gutachten benötigt. Somit ist das Bauen im Dorfgebiet grundsätzlich leichter als im Grünland möglich.
Die Hofstellen im Dorfgebiet weisen jedoch häufig beengte Platzverhältnisse auf. Bei betrieblichen Entwicklungen, wie z.B. einem neuen Stall, stellt der knappe Raum eine große Herausforderung für die Planer dar. Die räumliche Enge zu benachbarten Wohnhäusern erfordert überdies ein gutes gegenseitiges Verständnis und eine gute Rücksichtnahme. Insbesondere bei Neu-, Zu- oder Umbauten von Ställen ist auf die Wohnbevölkerung zu achten.
Bestehende Gebäude können im Dorfgebiet umfangreich genutzt werden: So dürfen insgesamt 4 Wohneinheiten untergebracht werden. Weiters können Räume für Verwaltungs-, Schulungs-, Seminar- und Lagerzwecke verwendet werden. Auch Klein- und Mittelbetriebe sind möglich, sofern die Umgebung nicht wesentlich gestört wird.
Vor allem für kleinere und mittlere Betriebe ist das Dorfgebiet eine gute Wahl, weil sie zumeist auch mit engeren Platzverhältnissen das Auslangen finden. Neubauten können ohne agrartechnischer Genehmigung errichtet werden, was für kleinere Betriebe vorteilhaft ist. Vollerwerbsbetriebe mit Tierhaltung werden im Dorfgebiet aber im Laufe der Zeit auf Grenzen stoßen. Für sie wäre das Grünland die bessere Wahl.
Betriebe im Dorfgebiet müssen im Gegensatz zu Betrieben im Grünland für Neubauten keine landwirtschaftliche Notwendigkeit nachweisen. Es wird daher kein agrartechnisches Gutachten benötigt. Somit ist das Bauen im Dorfgebiet grundsätzlich leichter als im Grünland möglich.
Die Hofstellen im Dorfgebiet weisen jedoch häufig beengte Platzverhältnisse auf. Bei betrieblichen Entwicklungen, wie z.B. einem neuen Stall, stellt der knappe Raum eine große Herausforderung für die Planer dar. Die räumliche Enge zu benachbarten Wohnhäusern erfordert überdies ein gutes gegenseitiges Verständnis und eine gute Rücksichtnahme. Insbesondere bei Neu-, Zu- oder Umbauten von Ställen ist auf die Wohnbevölkerung zu achten.
Bestehende Gebäude können im Dorfgebiet umfangreich genutzt werden: So dürfen insgesamt 4 Wohneinheiten untergebracht werden. Weiters können Räume für Verwaltungs-, Schulungs-, Seminar- und Lagerzwecke verwendet werden. Auch Klein- und Mittelbetriebe sind möglich, sofern die Umgebung nicht wesentlich gestört wird.
Vor allem für kleinere und mittlere Betriebe ist das Dorfgebiet eine gute Wahl, weil sie zumeist auch mit engeren Platzverhältnissen das Auslangen finden. Neubauten können ohne agrartechnischer Genehmigung errichtet werden, was für kleinere Betriebe vorteilhaft ist. Vollerwerbsbetriebe mit Tierhaltung werden im Dorfgebiet aber im Laufe der Zeit auf Grenzen stoßen. Für sie wäre das Grünland die bessere Wahl.