Bauen im Grünland - FAQs und Merkblätter
FAQs, häufigste Fragen
In der FAQ-Liste sind jene Bauvorhaben aufgelistet, die am häufigsten nachgefragt werden.
Mithilfe der Liste wird auf einzelne LK-Merkblätter verwiesen, in denen die für Ihr Bauvorhaben relevanten rechtlichen Inhalte detailliert dargestellt sind. Diese Merkblätter können separat heruntergeladen werden.
Wie funktionieren diese Merkblätter?
- Je nach dem, welches Bauvorhaben beabsichtigt ist, wählt man das entsprechende Merkblatt aus.
- Für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens in der jeweils vorliegenden Flächenwidmung (vorwiegend "Grünland") müssen sämtliche Voraussetzungen, die entlang der jeweils zugehörigen entsprechenden farbigen Linie in grauen Kästchen hinterlegt sind, erfüllt sein.
- Können vom Bauwerber/von der Bauwerberin nicht alle erforderlichen Voraussetzungen nachgewiesen werden, ist das konkrete Bauvorhaben in der beabsichtigten Art und Weise nicht zulässig. Die Möglichkeit einer anderen Bauweise wird damit aber nicht automatisch gleichzeitig ausgeschlossen. Gegebenenfalls ist daher unter anderen Voraussetzungen eine neuerliche Prüfung der Zulässigkeit denkbar.
Beispiele:
- Der Bauwerber möchte im Grünland Zimmer für Urlaub am Bauernhof (Privatzimmervermietung) neu errichten. Dadurch wird aber nicht ein dauerndes Wohnbedürfnis der Familie (> Merkblatt Bauvorhaben im luf Grünland) befriedigt wird, sondern es übernachten am Hof Gäste (Raumvermietung > Merkblatt außeragrarische Raumnutzung im luf Grünland). Für die Privatzimmervermietung im Rahmen Urlaub am Bauernhof ist die Errichtung von neuen Wohnungen/Zimmern nicht zulässig. Diese können nur in bestehenden Räumlichkeiten untergebracht werden.
- Der Bauwerber möchte im Dorfgebiet einen neuen Stall errichten (> Merkblatt Bauvorhaben im Bauland).
Was ist zu beachten?
- Zu Beginn JEDER Prüfung ist die vermeintlich vorhandene Flächenwidmungskategorie nochmals einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen (www.doris.at).
- Das jeweilige Schema entspricht den landesgesetzlichen Grundlagen und wurde unter Berücksichtigung der höchstgerichtlichen Judikatur erstellt.
- Die abschließende Entscheidung, ob ein Bauverfahren im luf Grünland tatsächlich aus raumordnungsrechtlicher Sicht zulässig ist, obliegt aber ausschließlich den zuständigen Behörden.
Die Merkblätter sind als PDF-Dateien downloadbar
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die in der Grafik vorkommenden Begriffe im Merkblatt im, der Grafik nachfolgenden, Infobereich genauer erklärt und der/die Leser/in eingeladen, gezielt dort nachzulesen.
Auch durch Oö. Landwirtschaftsverordnung werden die gesetzlichen Regelungen über das Bauen im Grünland präzisiert. Die Verordnung ist ebenfalls als PDF-Dokument downloadbar.
Für die Richtigkeit des jeweiligen Prüfungsschemas wird seitens der Rechtsabteilung der Landwirtschaftskammer OÖ keine Gewähr geleistet.
Auch durch Oö. Landwirtschaftsverordnung werden die gesetzlichen Regelungen über das Bauen im Grünland präzisiert. Die Verordnung ist ebenfalls als PDF-Dokument downloadbar.
Für die Richtigkeit des jeweiligen Prüfungsschemas wird seitens der Rechtsabteilung der Landwirtschaftskammer OÖ keine Gewähr geleistet.
Downloads zum Thema
- Betriebskonzept und FAQs Bauen im Grünland PDF 219,75 kBBetriebskonzept und FAQs Bauen im Grünland
- MB - Bauvorhaben im luf Grünland PDF 330,28 kBBauvorhaben im luf Grünland
- MB_Auszugshaus/-wohnung_im_luf_Grünland PDF 219,09 kBMerkblatt Auszugshaus/-wohnung im Grünland
- MB_Bauvorhaben_im_Bauland PDF 191,00 kBMerkblatt Bauvorhaben im Bauland
- MB_Außeragrarische_Raumnutzung_im_luf_Grünland PDF 440,00 kBMB Außeragrarische Raumnutzung im luf Grünland
- OÖ. Landwirtschaftsverordnung-Raumordnung 2021 PDF 16,87 kBOÖ. Landwirtschaftsverordnung-Raumordnung 2021