Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Kontakt & Service
  • Karriere
  • LK-Zeitung Der Bauer
  • Newsletter
  • Kleinanzeigen
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Oberösterreich logo
LK Oberösterreich logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Förderungen
    • Energie & Umwelt
    • Biologischer Landbau
    • Direktvermarktung
    • Bauen
    • Urlaub am Bauernhof
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Oberösterreich
    • Oberösterreich
    • Aktuelles
      • Aktuelles
      • Aktuelles aus den Bezirken
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Funktionärinnen und Funktionäre
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Aufgaben der Landwirtschaftskammer
      • Tätigkeitsbericht
      • Service für Funktionärinnen und Funktionäre
      • Verbände
      • LK-Wahl
    • Vollversammlung
      • Vollversammlung
      • Vollversammlung zum Nachschauen
    • Kommunikation & Medien
      • Kommunikation & Medien
      • LK-Zeitung "Der Bauer"
      • Öffentlichkeitsarbeit & PR
      • Online-Kommunikation & Digitales
      • Medienkooperationen
      • Bildergalerie
      • Newsletter der LK Oberösterreich
    • Kontakt & Service
      • Kontakt & Service
      • Servicenummern
      • Schreiben Sie uns
    • Karriere
      • Karriere
      • Karriere in der LK Oberösterreich
      • Offene Stellen
      • News und Einblicke
    • Publikationen
      • Publikationen
      • Broschüren Land- und Forstwirtschaft
      • Broschüren Recht und Steuer
      • Serviceinformationen
    • Videos
    • Die Bäuerin
    • LK-Gästehaus
    • Amtlicher Pflanzenschutzdienst
    • Kleinanzeigen
    • Wetter
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Getreide & Futtermittel
    • Holz
    • Indizes
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
    • Webinar Forst im Fokus
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen(current)1
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL (current)2
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
    • Videos ÖPUL
    • Videos Konditionalität
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Förderungen
    • Energie & Umwelt
    • Biologischer Landbau
    • Direktvermarktung
    • Bauen
    • Urlaub am Bauernhof
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kammerzeitung Der Bauer
  1. LK Oberösterreich
  2. Förderungen
  3. ÖPUL
  4. Österreichweit

Änderungen bei der ÖPUL-Maßnahme “Tierwohl - Weide“

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
25.03.2024 | von Redaktion - Gültigkeit: gesamtes Bundesgebiet

Neuerungen bei der Meldung von Zu- und Abgängen bei Schafen und Ziegen; Aufzeichnungsvorgaben wurden vereinfacht.

Schafe auf der Weide/Alm © Ekrem
© Ekrem
Bei der Maßnahme “Tierwohl - Weide“ gibt es ab dem Förderjahr 2024 einige Neuerungen und Klarstellungen zur Meldung von Zu- und Abgängen bei Schafen und Ziegen sowie generell zur Aufzeichnungsverpflichtung und zu den Mindestteilnahmebedingungen.

Meldepflichten bei weiblichen Schafen und Ziegen ab 1 Jahr

Grundsätzlich sind Tierzugänge und Tierabgänge von prämienfähigen Schafen und Ziegen am Heimbetrieb ab dem 1. April in der Beilage “Tierwohl - Weide/Stallhaltung“ mit dem Zu- bzw. Abgangsdatum unter www.eama.at zu melden. Die Meldung von Zu- und Abgängen bei Auftrieb auf Zinsweiden, Almweideflächen oder Gemeinschaftsweiden ist ab 2024 vereinfacht worden. Der vorübergehende Aufenthalt auf Zinsweiden, Almweideflächen oder Gemeinschaftsweiden stellt keinen Abgang vom Betrieb dar, sofern die Verfügungsgewalt über die Tiere beim antragstellenden Heimbetrieb verbleibt oder die Tiere bei Auftrieb auf Almen oder Gemeinschaftsweiden nur vorübergehend an den Alm-/Gemeinschaftsweidebetrieb zur Betreuung abgegeben werden. Dieser Umstand darf daher nicht mehr als Abgang gemeldet werden, sondern ist lediglich im Weidetagebuch zu dokumentieren. Wird ein Abgang von Tieren am Heimbetrieb im Fall von Verkauf, Verendung oder Schlachtung gemeldet, dann bewirkt das automatisch die Meldung des tatsächlichen Abtriebs in der Beilage “Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste“ des Alm-/Gemeinschaftsweidebetriebes.

Die Meldung von Zugängen (Zukauf oder in die Tierkategorie hineingewachsene Tiere) und Abgängen (Verkauf, Verendung, Schlachtung) ist innerhalb von sieben Tagen durchzuführen. Erfolgt die Zugangsmeldung später, werden maximal sieben Kalendertage vor Abgabe der tierbezogenen Meldung für die Berechnung des Weidezeitraums anerkannt. Wird die Abgangsmeldung nicht fristgerecht durchgeführt, kann dies im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen zu Beanstandungen führen. Befinden sich weibliche Schafe oder Ziegen ab 1 Jahr am Betrieb, die im Stall gehalten werden und deshalb die erforderliche Weidedauer von 120 oder 150 Tagen nicht erreichen, dürfen diese nicht beantragt werden bzw. sind bei bereits erfolgter Beantragung nicht abzumelden, sondern aus der Beilage “Tierwohl - Weide/Stallhaltung“ zu löschen.

Die Meldungen an das Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) sind unabhängig von diesen Festlegungen durchzuführen.

Aufzeichnungspflichten

In jedem Teilnahmejahr sind tagaktuelle und genaue Aufzeichnungen über die Weidehaltung zu führen. Diese werden im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft. Neu ab 2024 ist, dass mehrere Feldstücke, welche in einem zusammenhängenden Weidezeitraum von einer Gruppe beweidet werden, zusammengefasst werden können, indem im Weidetagebuch mehrere Feldstücke für die Gruppe angegeben werden. Sofern immer alle Tiere einer Tierkategorie auf denselben Feldstücken weiden, kann anstatt der Anzahl der Tiere “alle“ vermerkt werden, auch wenn sich die Anzahl durch Zukauf, Verkauf, Hineinwachsen in und Hinauswachsen aus der Kategorie etc. ändert. Wesentliche Änderungen im Zuge der Weidehaltung sind weiterhin tagaktuell zu dokumentieren, beispielsweise geänderter Weideort oder vorzeitige Beendigung der Weidehaltung (z.B. bei Endmast im Stall), ebenso wie Unterbrechungen der Weidehaltung bei einzelnen Tieren infolge von Geburten, Krankheiten oder Verletzungen.

Bei Geburten von Schafen und Ziegen ist keine einzeltierbezogene Dokumentation erforderlich, sofern die geforderten Weidetage unter Abzug der Tage der Stallhaltung im Zuge der Ablammung/Abkitzung eingehalten werden und eine Dokumentation über die Anzahl der wegen der bevorstehenden Ablammung/Abkitzung im Stall stehenden Tiere erfolgt. Werden zum Beispiel die Tiere jeweils 10 Tage zur Ablammung/Abkitzung im Stall gehalten, dann muss eine Gesamtweidedauer von 130 (120 + 10) Tagen beziehungsweise 160 (150 + 10 bei Beantragung des optionalen Zuschlags) Tagen für die gesamte Tierkategorie eingehalten werden.

In der Aufzeichnungsvorlage (Weideblatt) unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aufzeichnungsvorlagen sind die erforderlichen Angaben angeführt. Es können jedoch auch andere Formulare oder Aufzeichnungsprogramme verwendet werden, sofern diese die notwendigen Angaben enthalten.

Mindestteilnahme

Der Betrieb muss im jeweiligen Teilnahmejahr mit mindestens 2,00 raufutterverzehrenden Großvieheinheiten (RGVE) an der Maßnahme „Tierwohl – Weide“ teilnehmen. Dieser Mindesttierbestand muss nicht bei jeder einzelnen beantragten Tierkategorie erfüllt sein, sondern in Summe mit den Tieren aller beantragten Tierkategorien. Der Mindesttierbestand muss nicht täglich, sondern im Zeitraum von 1. April bis einschließlich 31. Oktober im Durchschnitt erreicht werden. Es wurde nun konkretisiert, dass eine der folgenden Bedingungen erfüllt werden muss, um gültig an der beantragten Kategorie teilzunehmen:

Es muss zumindest ein Tier der beantragten Kategorie während der Weideperiode zumindest 120 oder 150 Tage am Betrieb sein. Dieses Tier kann jedoch durch andere Tiere ersetzt werden, sodass in Summe zumindest 120 oder 150 Tage erreicht werden. Der Auftrieb auf Zinsweiden, Almweideflächen oder Gemeinschaftsweiden wird einberechnet, da keine Abmeldung am Heimbetrieb erfolgt.

Wurden bei weiblichen Rindern beide möglichen Tierkategorien beantragt, ist es ausreichend, wenn ein konkretes Tier in Summe über beide Kategorien zumindest 120 oder 150 Tage erreicht.

Die Festlegungen zur Mindestteilnahme gelten rückwirkend ab dem Förderjahr 2023 und werden automatisch berücksichtigt. Die Neuberechnung aller Betriebe erfolgt im Zuge der nächsten ÖPUL-Auszahlung des Förderjahres 2023 voraussichtlich Ende Juni 2024.

Sämtliche Neuerungen sowie weitere detaillierte Informationen zur Maßnahme “Tierwohl - Weide“ können dem geänderten Informationsblatt unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter entnommen werden.

ÖPUL 2023-2027

  • Ausweitung von ÖPUL-Naturschutzflächen jetzt beantragen

  • Biodiversitätsflächen am Grünland

  • Biodiversitätsflächen am Acker

  • ÖPUL-Vorgaben im Kontext von MKS

  • Tierwohl - Weide

  • Umbruch von Begrünungen - zulässige Methoden und Fristen

  • Flächenzugänge und Flächenabgänge aus ÖPUL-Sicht

  • Zuschläge und Optionen im Rahmen von ÖPUL-Maßnahmen

  • Bodenprobenerfassung im INVEKOS-GIS (eAMA) selber durchführen!

  • ÖPUL-Weiterbildungen nicht mehr aufschieben

  • Verpflichtende Bodenuntersuchungen bei ÖPUL-Maßnahmen

  • Festlegungen und Erleichterungen bei Teilnahme an ÖPUL-Maßnahmen in MKS-Sperrzonen

  • Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Tierwohl - Weide“

  • Kreislaufwirtschaft und bestimmte Ackerkulturen werden im ÖPUL gefördert

  • Anlage von Erosionsschutzmaßnahmen und Zwischenfrüchten fachgerecht ausführen

  • ÖPUL 2023: Optionaler Zuschlag für Pheromonfallen bei Zuckerrüben

  • Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Erosionsschutz Acker“

  • Angabe des PSM-Einsatzes bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen

  • Aufzeichnungsverpflichtungen im ÖPUL 2023

  • Früheste Umbruchtermine von Zwischenfrüchten

  • Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen werden im ÖPUL gefördert

  • Winterzeit ist Weiterbildungszeit - ÖPUL-Weiterbildung nicht vergessen

  • Letzte Einstiegsmöglichkeit in mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen

  • Weiterbildungsverpflichtungen bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen beachten

  • ÖPUL-Naturschutzmonitoring - jetzt zum UBB/BIO-Zuschlag

  • Neuer optionaler Zuschlag “Almweideplan“ innerhalb der Maßnahme Almbewirtschaftung

  • Höhere Prämien und Neuerungen bei ÖPUL-Maßnahmen

  • Weiterbildung im ÖPUL 2023

  • ÖPUL 2023: Auflagen beim "System Immergrün"

  • Informationen zur Maßnahme "Heuwirtschaft"

  • ÖPUL 2023 – ein Überblick

  • 1 Allgemeine Bestimmungen ÖPUL 2023

  • 1 A Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) ÖPUL 2023

  • 1 B Biologische Wirtschaftsweise (Bio) ÖPUL 2023

  • 1 C Nicht produktive Ackerflächen und Agroforststreifen ÖPUL 2023

  • 1 Definitionen im Rahmen der Maßnahmen UBB und Bio ÖPUL 2023

  • 2 Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel ÖPUL 2023

  • 3 Heuwirtschaft ÖPUL 2023

  • 4 Bewirtschaftung von Bergmähdern ÖPUL 2023

  • 5 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen ÖPUL 2023

  • 6 Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau ÖPUL 2023

  • 7 Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün ÖPUL 2023

  • 8 Erosionsschutz Acker ÖPUL 2023

  • 9 Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation ÖPUL 2023

  • 10 Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 11 Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 12 Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 13 Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau ÖPUL 2023

  • 14 Almbewirtschaftung ÖPUL 2023

  • 15 Tierwohl - Behirtung ÖPUL 2023

  • 16 Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker ÖPUL 2023

  • 17 Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland ÖPUL 2023

  • 18 Naturschutz (NAT) ÖPUL 2023

  • 19 Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW) ÖPUL 2023

  • 20 Tierwohl - Weide ÖPUL 2023

  • 21 Tierwohl - Stallhaltung Rinder ÖPUL 2023

  • 22 Tierwohl - Schweinehaltung ÖPUL 2023

  • 23 Natura 2000 - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • 24 Wasserrahmenrichtlinie - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • Anhänge ÖPUL 2023

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Verbände
  • Downloads
  • Initiativen und Partner

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Oberösterreich
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • LFI-Veranstaltungskalender
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • Urlaub am Bauernhof
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 ooe.lko.at

Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Auf der Gugl 3, 4021 Linz

Telefon: +43 (050) 6902 0
E-Mail: office@lk-ooe.at

Impressum | Kontakt | Gewinnspiele | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
  • Youtube
Schafe auf der Weide/Alm © Ekrem

© Ekrem