Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Kontakt & Service
  • Karriere
  • LK-Zeitung Der Bauer
  • Newsletter
  • Kleinanzeigen
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Oberösterreich logo
LK Oberösterreich logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Förderungen
    • Energie & Umwelt
    • Biologischer Landbau
    • Direktvermarktung
    • Bauen
    • Urlaub am Bauernhof
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Oberösterreich
    • Oberösterreich
    • Aktuelles
      • Aktuelles
      • Aktuelles aus den Bezirken
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Funktionärinnen und Funktionäre
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Aufgaben der Landwirtschaftskammer
      • Tätigkeitsbericht
      • Service für Funktionärinnen und Funktionäre
      • Verbände
      • LK-Wahl
    • Vollversammlung
      • Vollversammlung
      • Vollversammlung zum Nachschauen
    • Kommunikation & Medien
      • Kommunikation & Medien
      • LK-Zeitung "Der Bauer"
      • Öffentlichkeitsarbeit & PR
      • Online-Kommunikation & Digitales
      • Medienkooperationen
      • Bildergalerie
      • Newsletter der LK Oberösterreich
    • Kontakt & Service
      • Kontakt & Service
      • Servicenummern
      • Schreiben Sie uns
    • Karriere
      • Karriere
      • Karriere in der LK Oberösterreich
      • Offene Stellen
      • News und Einblicke
    • Publikationen
      • Publikationen
      • Broschüren Land- und Forstwirtschaft
      • Broschüren Recht und Steuer
      • Serviceinformationen
    • Videos
    • Die Bäuerin
    • LK-Gästehaus
    • Amtlicher Pflanzenschutzdienst
    • Kleinanzeigen
    • Wetter
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Getreide & Futtermittel
    • Holz
    • Indizes
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
    • Webinar Forst im Fokus
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
    • Videos ÖPUL
    • Videos Konditionalität
  • Recht & Steuer(current)1
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen(current)2
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Förderungen
    • Energie & Umwelt
    • Biologischer Landbau
    • Direktvermarktung
    • Bauen
    • Urlaub am Bauernhof
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kammerzeitung Der Bauer
  1. LK Oberösterreich
  2. Recht & Steuer
  3. Allgemeine Rechtsfragen
  4. Allgemeines

PV-Anlage mit Konfliktpotenzial

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
25.02.2025 | von Petra Fischbach-Böckle

Darf die Solaranlage des Nachbarn blenden?

Mediaparts-AdobeStock_470085989.jpg © Mediaparts-AdobeStock
© Mediaparts-AdobeStock
Über Bäume oder andere Pflanzen an der Grundstücksgrenze, die dazu führen, dass dem Nachbarn Licht und Luft entzogen werden, wurde in den landwirtschaftlichen Blättern in der vergangenen Ausgabe berichtet. Nicht im Aufgabengebiet der Schlichtungsstelle, aber dennoch in der Praxis äußerst relevant, sind Nachbarschaftskonflikte rund um PV-Anlagen. Der vorliegende Artikel setzt sich mit der Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes vom 29. Mai 2018, 1 Ob 1/18f auseinander, wonach es um die Frage geht, ob der Nachbar eine Solaranlage, welche ihn blendet, dulden muss oder nicht.

Sachverhalt

Ein Nachbar hat auf seinem Garagendach eine Solaranlage errichtet. Die Solarpanele wurden in dem Satteldach, welches eine Dachneigung von 21 Grad hat, integriert. Das Sonnenlicht wird nunmehr reflektiert und erreicht so unter anderem den Balkon und die Terrasse des Nachbarhauses und zwar von April bis September für einen Zeitraum von zirka zwei bis drei Stunden täglich. Und da die Panele niedrig angebracht sind, kommt das blendende Licht aus waagrechter Richtung oder teils sogar von unten und entspricht von der Intensität her dem direkten Blick in die Sonne. Die Kläger sehen sich gezwungen, Sonnenbrillen zu tragen und auch anderen Sonnenschutz zu verwenden, weil auch ein kurzfristiger, unwillkürlicher Blick in das reflektierende Sonnenlicht zu einer Augenschädigung führen könnte. Ein Umbau der Solaranlage wäre mit Kosten von mehreren tausend Euro verbunden, was ihm nicht zumutbar sei, so der Beklagte. Die Abwehrmöglichkeiten sind in § 364 Abs. 2 ABGB wie folgt geregelt: "Der Eigentümer eines Grundstückes kann dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Gase, Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterung und Ähnliches insoweit untersagen, als sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigen. Unmittelbare Zuleitung ist ohne besonderen Rechtstitel unter allen Umständen unzulässig.“

Es müssen zwei Punkte geprüft werden, zum einen stets die Ortsüblichkeit, zum anderen die Frage der Wesentlichkeit. Das Gericht hat zu prüfen, ob andere Liegenschaftseigentümer in der Umgebung von vergleichbar gravierenden und aus ungewöhnlicher Richtung kommenden Blendwirkungen betroffen sind. Die beiden ersten Instanzen kamen zum Ergebnis, dass die Einwirkungen auf das Grundstück des Klägers im vorliegenden Fall nicht als ortsüblich qualifiziert werden können. Zur Frage der Wesentlichkeit war es nach Ansicht der beiden Gerichte denkbar, diese zu verneinen, da der Kläger diese durch einfache und ihm daher zumutbare Maßnahmen hintanhalten könnte.

Die Ansicht des Obersten Gerichtshofes

Der Oberste Gerichtshof kommt zu dem Ergebnis, dass die Solarpanele in ungewöhnlich niedriger Höhe angebracht worden sind. Dies sei zwar günstiger für den Solaranlagenbetreiber, führe aber dazu, dass der Nachbar unzumutbar beeinträchtigt wird. Dem OGH zufolge ist es dem Kläger nämlich nicht zumutbar, laufend eine Sonnenbrille zu verwenden und auch andere Abwehrmaßnahmen (Sonnenschirm) anzudenken. Es ist Sache des Betreibers der Solaranlage, selber dafür zu sorgen, dass der Nachbar geschützt wird. Ein Anstrich könnte auf die Solaranlage aufgebracht werden, es wäre auch möglich, ein Sonnensegel an der Kante des Daches zu montieren, welches an Sonnentagen im Sommer jeweils aufgespannt wird. Insgesamt ist die nachbarrechtliche Interessenabwägung zugunsten des Klägers ausgefallen, sodass der Oberste Gerichtshof dem PV-Anlagen-Besitzer aufgetragen hat, derartige Beeinträchtigungen seines Nachbarn künftig zu unterlassen.

Zusammenfassung

Der Oberste Gerichtshof kommt zu dem Ergebnis, dass weder die durch die Solaranlage des Beklagten ausgelöste Blendung des Nachbarn den örtlichen Verhältnissen entspricht, noch davon auszugehen ist, dass die wesentliche Beeinträchtigung des Nachbarn und Klägers dadurch ausgeschlossen werden kann, dass dieser selbst Abwehrmaßnahmen trifft. Der Solaranlagenbetreiber ist es, der dazu verpflichtet ist, will er die Solaranlage weiterhin auf dem Dach belassen und betreiben.
Zum vorigen voriger Artikel

Trennung, was nun? - Informationen zum Kindesunterhalt

Zum nächsten nächster Artikel

Sachkundenachweis zur Anwendung von Mäuse- und Rattengift

Weitere Fachinformation

  • Viehmängel

  • Verträge: Geschriebenes ist auch durchsetzbar

  • Rechtsfragen beim Maschinenkauf - Überblick

  • Weihnachtszeit, Geschenkezeit, aber was tun, wenn's nicht gefällt?

  • Mountainbiken: Aktualisierter Gestattungsvertrag

  • Traktor zu spät geliefert

  • Alte Rechnung - muss diese noch bezahlt werden?

  • Vertragsabschluss durch Minderjährige

  • Freiflächen-Photovoltaik: ­Vorsicht bei Vertragsgestaltung

  • Vermittlung von Grundstücken durch Makler

  • Wie lange gilt ein Gutschein?

  • Vertragsänderungen bei Gestattungsverträgen für Handymasten

  • Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • Gewährleistungsrecht - Handel mit landwirtschaftlichen Nutztieren

  • Wenn der Käufer nicht bezahlt

  • Rücktrittsrecht

  • Augen auf beim Online-Kauf

  • Irrtum über Eigenschaft einer gekauften Sache

  • Traktorkauf ohne Garantie

  • Lastenfreistellung bei Grundkauf

  • Worauf achten bei Optionsverträgen?

  • Gewährleistung NEU

  • Preiserhöhungen bei Bauverträgen

  • Landwirtschaft und Tourismus - Übersicht

  • Freizeitaktivitäten auf der Alm

  • Freizeitaktivitäten und Landwirtschaft - Übersicht

  • Unbefugtes Anlegen neuer Steige verboten

  • Langlaufen - welche Regeln zu beachten sind

  • Pilzesammeln im Wald

  • Geocaching - die elektronische Schnitzeljagd

  • Verlassenschaftsverfahren

  • Das außerordentliche Erbrecht des Lebensgefährten

  • Erbrecht - Der gesetzliche Pflichtteil

  • Das Pflegevermächtnis

  • Prüfen Sie Ihr Testament

  • Neu überarbeitetes Handbuch zur Rechtsformwahl in der Land- und Forstwirtschaft

  • Trennung, was nun? - Informationen zum Kindesunterhalt

  • PV-Anlage mit Konfliktpotenzial

  • Sachkundenachweis zur Anwendung von Mäuse- und Rattengift

  • Instandsetzung von Uferschäden an Fließgewässern in OÖ

  • Kinder und Traktoren - worauf es zu achten gilt

  • Urheberrecht und Internet

  • Vorsicht vor betrügerischen Kleinanzeigen

  • Wer gilt rechtlich als Landwirt?

  • Absicherung in der Familie

  • Patientenverfügung und Voraussetzungen

  • Beleidigungen im Internet – Ist im World Wide Web wirklich alles erlaubt?

  • Unterhaltsverzicht und Mindestsicherung

  • Fehlverhalten von Hund oder Hundebesitzer?

  • Urheberrechtsverletzungen im Internetzeitalter – Was darf ich wirklich?

  • Aushang Grundverkehr

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Verbände
  • Downloads
  • Initiativen und Partner

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Oberösterreich
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • LFI-Veranstaltungskalender
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • Urlaub am Bauernhof
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 ooe.lko.at

Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Auf der Gugl 3, 4021 Linz

Telefon: +43 (050) 6902 0
E-Mail: office@lk-ooe.at

Impressum | Kontakt | Gewinnspiele | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
  • Youtube
Mediaparts-AdobeStock_470085989.jpg © Mediaparts-AdobeStock

© Mediaparts-AdobeStock