Hochwasserhilfe der SVS für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Den Antrag können pensionsversicherte Betriebsführer und Betriebsführerinnen (ab einem bewirtschafteten Einheitswert von 1.500 Euro) direkt bei der SVS stellen. Die zu erwartende Schadenshöhe muss mindestens 800 Euro betragen und von der Gemeinde auf dem Antragsformular bestätigt werden. Das Antragsformular ist im unten angeführten Link abrufbar.
Nähere Auskünfte dazu im Sozialreferat der Landwirtschaftskammer OÖ, Tel.-Nr.: 050/6902-1291.