Lohnerhöhung für Landarbeiter:innen
Die Kategorie 5 für Anbau- und Erntehelfer:innen wird mit einer monatlichen Erschwerniszulage in der Höhe von
88 Euro erhöht ab 1. Jänner 2025. Der gesamte monatliche Lohn beträgt somit 1.800 Euro. Diese Erschwerniszulage wird aufgrund der schweren körperlichen Arbeit bei der Anbau- und Erntearbeit gewährt. Die Erschwerniszulage und damit zusammenhängende Überstundenzuschläge sind bis 400 Euro monatlich steuerfrei. Voraussetzung gem. § 68 Abs. 1 Einkommensteuergesetz ist ein Überwiegen dieser schweren Arbeiten. Der Betrieb muss über die geleisteten Arbeiten mit Erschwernis genaue Aufzeichnungen führen.
88 Euro erhöht ab 1. Jänner 2025. Der gesamte monatliche Lohn beträgt somit 1.800 Euro. Diese Erschwerniszulage wird aufgrund der schweren körperlichen Arbeit bei der Anbau- und Erntearbeit gewährt. Die Erschwerniszulage und damit zusammenhängende Überstundenzuschläge sind bis 400 Euro monatlich steuerfrei. Voraussetzung gem. § 68 Abs. 1 Einkommensteuergesetz ist ein Überwiegen dieser schweren Arbeiten. Der Betrieb muss über die geleisteten Arbeiten mit Erschwernis genaue Aufzeichnungen führen.