Hinweis auf ungültige Maßnahmen in ÖPUL-Mitteilung
Wie bereits in „Der Bauer“ und im lk-online kommuniziert, erfolgte am 25. Juni die zweite Auszahlung für den MFA 2024 sowie der Versand der zweiten ÖPUL-Mitteilung für das Antragsjahr 2024.
ÖPUL-Mitteilung unbedingt genau lesen
Auch mit der zweiten Mitteilung für das Antragsjahr 2024 kommt es vor, dass Betriebsführende erstmalig über ein Nicht-Zustandekommen von beantragten Maßnahmen/Optionen/Kategorien informiert wurden, sofern dies in fehlenden Zugangsvoraussetzungen bzw. nicht erfüllten Mindestteilnahmebedingungen begründet ist. Entsprechende Informationen sind in der ÖPUL-Mitteilung gegebenenfalls bei den betreffenden Maßnahmen angedruckt (Beispiel für Hinweistext in Mitteilung: „Der Vertrag kommt nicht zustande, weil…“).
Im Folgenden zwei Beispiele für ein nicht Zustandekommen von Maßnahmen:
Im Folgenden zwei Beispiele für ein nicht Zustandekommen von Maßnahmen:
- Die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ wurde zwar fristgerecht beantragt, jedoch wurde es verabsäumt zumindest einen Schlag mit einer Zwischenfruchtvariante (z.B. VARIANTE 4 ÖPUL) zu codieren.
- Die Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ wurde fristgerecht beantragt, aber es wurden bis 30. November 2024 keine Mengen angegeben.
Schnellstmögliche Nachbeantragung nach Erhalt der Mitteilung
Sofern man erstmalig mit der zweiten Mitteilung für das Antragsjahr 2024 über das Nicht-Zustandekommen einer Maßnahme wegen fehlender Zugangsvoraussetzungen bzw. nicht erfüllter Mindestteilnahmebedingungen informiert wurde und man bis zum Erhalt der Mitteilung von einem aufrechten Vertragsverhältnis ausgegangen ist, kann eine Nachbeantragung der Maßnahme ausnahmsweise nachträglich erfolgen, dies ist jedoch umgehend nach Erhalt der Mitteilung zu erledigen.
Zusätzlich ist ein Einspruch zu übermitteln, damit die verspätete Maßnahmenanmeldung nach Überprüfung durch die AMA als fristgerecht für das Antragsjahr 2025 anerkannt werden kann. Der Einspruch ist online unter www.eama.at über das Register Eingaben --> Einspruch --> ÖPUL 2023 Mitteilung 2024 einzubringen und zu begründen.
Zusätzlich ist ein Einspruch zu übermitteln, damit die verspätete Maßnahmenanmeldung nach Überprüfung durch die AMA als fristgerecht für das Antragsjahr 2025 anerkannt werden kann. Der Einspruch ist online unter www.eama.at über das Register Eingaben --> Einspruch --> ÖPUL 2023 Mitteilung 2024 einzubringen und zu begründen.
Bei Fragen bzw. zur Hilfestellung empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit unserem INVEKOS-Service (Tel. 050/6902-1600).