Förderaktion Energieautarke Bauernhöfe
Mit dem Förderprogramm Energieautarke Bauernhöfe soll die Erhöhung der
Versorgungssicherheit auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben unterstützt werden.
Abwicklungsstelle: Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Die Antragstellung ist zwischen 15. Februar 2023 und 28. November 2025 ausschließlich online unter www.umweltförderung.at möglich.
Es stehen insgesamt 100 Mio. Euro bis 2025 an Fördermitteln zur Verfügung.
Förderungswerber sind Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Betriebsnummer.
Es werden vier verschiedene Module A, B, C, D angeboten.
Antragstellung VOR der Umsetzung der Maßnahme bei den Modulen A, B, C.
Antragstellung NACH der Umsetzung der Maßnahme beim Modul D.
Eine zusätzliche Investitionsförderung über die ÖMAG oder andere Fördermaßnahmen ist bei Beantragung dieser Förderungen nicht möglich.
Versorgungssicherheit auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben unterstützt werden.
Abwicklungsstelle: Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Die Antragstellung ist zwischen 15. Februar 2023 und 28. November 2025 ausschließlich online unter www.umweltförderung.at möglich.
Es stehen insgesamt 100 Mio. Euro bis 2025 an Fördermitteln zur Verfügung.
Förderungswerber sind Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Betriebsnummer.
Es werden vier verschiedene Module A, B, C, D angeboten.
Antragstellung VOR der Umsetzung der Maßnahme bei den Modulen A, B, C.
Antragstellung NACH der Umsetzung der Maßnahme beim Modul D.
Eine zusätzliche Investitionsförderung über die ÖMAG oder andere Fördermaßnahmen ist bei Beantragung dieser Förderungen nicht möglich.
Modul A - Einzelmaßnahme
Ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept.
- Photovoltaikanlage (bis max. 50 kWp) mit Speicher (bis max. 50 kWh) und Notstromfunktion.
- Nachrüstung Speicher mit Notstromfunktion bei vorhandener Photovoltaikanlage.
- LED-Systeme im Innen- bzw. Außenbereich mit Installation von Lichtsteuerungssystemen.
PV Anlage
PV Anlage | Pauschale | |||||||
0,01 - 10 kWp | 285 Euro/kWp | |||||||
>10 kWp - 20 kWp | 250 Euro kWp | |||||||
>20 kWp - 50 kWp | max. 160 Euro/kWp |
Speicher
Speicher | Pauschale | |||||||||
bis 50 kWh | 200 Euro/kWh |
Notstrom
Notstrom | Pauschale | ||
Maßnahmen zur Notstromfunktionalität | 850 Euro |
LED Systeme
LED-Systeme (innen und außen) inkl. Lichtsteuerung | Pauschale |
pro kWh Anschlussleistung | 600 Euro |
Modul B - Gesamtenergiekonzept
In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten
Energieberater gefördert. Das Gesamtenergiekonzept dient der Erhebung des gesamten
Energiebedarfs und der energetischen Infrastruktur des Ist-Bestands sowie der Analyse und
Empfehlung von geeigneten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, zur Erhöhung der
Eigenenergieversorgung sowie zur Verbesserung der Versorgungssicherheit.
Für die Förderung werden maximale Beratungskosten in Höhe von 2.000 Euro (exkl. USt.) anerkannt. Die Förderung beträgt maximal 70 %.
Für die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts gibt es ein Beratungsangebot der Landwirtschaftskammern.
Modul C - Kombimaßnahmen
Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul C. Die Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes muss bis zur Endabrechnung der Maßnahmen aus Modul C abgeschlossen sein.
In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag ein-gereicht werden.
Förderungsvoraussetzung sind unter anderem die Vorlage eines Gesamtenergiekonzeptes (Modul B) und die Vorlage eines Energieberatungsprotokolls über die eingereichten Investitionsmaßnahmen.
In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag ein-gereicht werden.
Förderungsvoraussetzung sind unter anderem die Vorlage eines Gesamtenergiekonzeptes (Modul B) und die Vorlage eines Energieberatungsprotokolls über die eingereichten Investitionsmaßnahmen.
Berechnungsbeispiel
Drei neue Maßnahmen plus Gesamtenergiekonzept werden umgesetzt:
Die Förderung für ein Gesamtenergiekonzept wurde parallel beantragt und führte zu folgenden Ergebnissen:
Pauschalsatz für EFF: 145 Euro/MWh
Pauschalsatz für EET: 200 Euro/kW
Pauschalsatz laut Informationsblatt für E-Sonderfahrzeuge: 150 Euro/MWh
Förderung für Maßnahmen 1: 2.378 Euro
Förderung für Maßnahmen 2: 1.720 Euro
Förderung für Maßnahmen 3: 1.680 Euro
Summe Basisförderung: 5.778 Euro
Zuschlag: 5 %
Summe Gesamtförderung: 6.067 Euro
Die Förderung für ein Gesamtenergiekonzept wurde parallel beantragt und führte zu folgenden Ergebnissen:
- Maßnahme 1: Wärmerückgewinnung bei der Heutrocknung mit 16,4 MWh Energieeinsparung pro Jahr
- Maßnahme 2: 8,6 kW Biomassekessel
- Maßnahme 3: E-Hoftrac mit 11,2 MWh/a Energieeinsparung
- Der Eigenversorgungsgrad ist < 40 %, damit kein Zuschlag
- Die Anzahl der Maßnahmen beträgt drei (ohne Gesamtenergiekonzept), damit kann ein Zuschlag von 5 % für drei neue Maßnahmen vergeben werden.
Pauschalsatz für EFF: 145 Euro/MWh
Pauschalsatz für EET: 200 Euro/kW
Pauschalsatz laut Informationsblatt für E-Sonderfahrzeuge: 150 Euro/MWh
Förderung für Maßnahmen 1: 2.378 Euro
Förderung für Maßnahmen 2: 1.720 Euro
Förderung für Maßnahmen 3: 1.680 Euro
Summe Basisförderung: 5.778 Euro
Zuschlag: 5 %
Summe Gesamtförderung: 6.067 Euro
Modul D - Notstrom
Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das Modul „Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden.
Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit einem Pauschalbetrag von 850 Euro pro Betrieb gefördert.
Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit einem Pauschalbetrag von 850 Euro pro Betrieb gefördert.
Förderungsabwicklungsstelle
Serviceteam Versorgungssicherheit im ländlichen Raum
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Tel.: +43 (0) 1/31 6 31 - 713 |
Fax: +43 (0) 1/31 6 31 - 104
www.umweltfoerderung.at
Serviceteam Versorgungssicherheit im ländlichen Raum
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Tel.: +43 (0) 1/31 6 31 - 713 |
Fax: +43 (0) 1/31 6 31 - 104
www.umweltfoerderung.at