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Investitionen in Diversifizierungsaktivitäten inkl. Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse 73-08

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25.03.2023 | von Dipl.-Ing. Johannes Riegler - Gültigkeit: Oberösterreich bis 31.12.2027

Investitionen in landwirtschaftliche Nebentätigkeiten, wie Gästebeherbergung, Bewirtung oder Direktvermarktung, Freizeitwirtschaft und Tourismus oder soziale und kommunale Dienstleistungen bilden auf vielen landwirtschaftlichen Betrieben einen wesentlichen Einkommensbestandteil. Mit der Fördermaßnahme Investitionen in Diversifizierungsaktivitäten inkl. Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse 73-08 wird die Finanzierung solcher Investitionen unterstützt.

Bauernhof.jpg © Karin Lohberger
Förderungsanträge für Investitionen in Diversifizierungsaktivitäten inkl. Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse 73-08 müssen online über eama gestellt werden. © Karin Lohberger

Förderungsgegenstände

1. Tourismus und Aktivitäten der Freizeitwirtschaft, Bewirtung
  • Bauliche und technische Investitionen in Freizeiteinrichtungen zur Ausübung von Freizeitaktivitäten einschließlich der dafür notwendigen Einrichtung und Ausstattung*.
  • Bauliche Investitionen zur Gästebeherbergung, -betreuung und -bewirtung, einschließlich dafür notwendige Einrichtung und Ausstattung*.
    • *ausgenommen Energie- und Wärmebereitstellung; Zusatzwärmequellen auf Basis erneuerbarer Energie (z.B. Kachelöfen, Kaminöfen,…) als Einrichtungselemente förderbar.
  • Beispiele: Gästezimmer, Ferienwohnungen für UaB (max. 22 Betten förderbar), Reithallen, Reitplätze, Reiterstüberl, Mostschenken/Jausenstationen,..
  • Bereits gewerbliche Betriebe werden in diesem Fördergegenstand nicht gefördert.
2. Be- und Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten von Produkten
  • Bauliche und technische Investitionen für die Be- und Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten einschließlich dafür notwendige Einrichtung und Ausstattung*
    • *ausgenommen Energie- u. Wärmebereitstellung
  • Beispiele: Be- und Verarbeitungsräume, (Direkt)vermarktungseinrichtungen, Zusammenschlüsse im Bereich Be-, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Bereits bestehendes gewerbliches Ausmaß (GewO) kein Förderhindernis bei Projekten in diesem Fördergegenstand Be-, und Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten von Produkten.

3. Aktivitäten in sozialen, kommunalen und sonstigen Dienstleistungsbereichen
  • Bauliche und technische Investitionen einschließlich dafür notwendige Einrichtung und Ausstattung* für soziale Dienstleistungen in den Bereichen Pflege und Betreuung, Pädagogik, Therapie und Soziale Arbeit.
  • Bauliche Investitionen und dafür erforderliche Einrichtung technische Ausstattung*, Maschinen, Geräte und technische Anlagen zur Erbringung von kommunalen und sonstigen Dienstleistungen.
    • *ausgenommen Energie- u. Wärmebereitstellung
  • Beispiele: Green Care, Kommunale und sonstige Dienstleistungen (Grünraumpflege, Winterdienst, Kompostierung…)
  • Bereits gewerbliche Betriebe werden in diesem Fördergegenstand nicht gefördert.

4. Sonstige oder neue Diversifizierungsformen
  • Bauliche und technische Investitionen einschließlich dafür notwendige Einrichtung und Ausstattung* für sonstige oder neue Diversifizierungsformen.
    • *ausgenommen Energie- u. Wärmebereitstellung
  • Offen formulierter Fördergegenstand; soll innovative Diversifizierungsformen ermöglichen.
  • Bereits gewerbliche Betriebe werden in diesem Fördergegenstand nicht gefördert!

Förderungswerber

  • Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe.
    Bewirtschaftung von mind. 3 ha lw. Fläche od. eigener EHW/Zuschlag zum EHW (Garten-, Feldgemüse- Obst- Wein-Hopfenbau, Bienen); Infrastruktur für kulturspezifische Bewirtschaftung der Flächen oder Tierhaltung muss vorhanden sein.
  • Mitglieder eines Haushaltes landwirtschaftlicher Betriebe.
    Natürliche Personen, volljährig, noch nicht im Ruhestand, Hauptwohnsitz am landwirtschaftlichen Betrieb.
  • Zusammenschlüsse aus mindestens zwei Bewirtschaftern landwirtschaftlicher Betriebe. Beteiligung Dritter zulässig, wenn Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe Zusammenschluss beherrschen und förderfähige Kosten anteilig reduziert*) werden.
    • *) Ausnahme für FG 2 (Be- u. Verarbeitung, Vermarktung): Keine anteilige Kostenreduktion, wenn beteiligte Dritte (insb. Gewerbebetriebe) im Bereich österr. Landwirtschaft, Verarbeitung lw. Rohstoffe od. Vermarktung lw. Erzeugnisse tätig sind.
  • Reine Forstbetriebe oder LN verpachtet sind nicht förderbar.

Förderungsvoraussetzungen

  • Bezug zum landw. Betrieb muss gegeben sein, z.B. durch Heranziehung landw. Produktionsfaktoren, Betriebsmittel, Kooperation mit lw. Betrieben, Standort (Hofverband).
  • Diversifizierungskonzept für einzelbetriebliche Projekte. Mindestbestandteile: Berechnung/Analyse Ausgangslage, Ziele/geplante Aktionen, Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit, Angaben zu Auswahlkriterien.
    • Vereinfachtes Diversifizierungskonzept für Projekte unter 50.000 Euro förderbare Kosten u.a. nur Beschreibung/keine Berechnung der Ausgangslage; Wirtschaftlichkeit nur für betreffenden Diversifizierungszweig, nur Beilage Finanzierungsplan/keine Berechnung der Finanzierbarkeit.
    • Projektkonzept für Projekte von Zusammenschlüssen betrachtet Zusammenschluss als Ganzes nicht Einzelbetriebe
  • Abgrenzung Gewerbe
    • Grundsätzlich gilt: Nur Projekte förderbar, die nicht der GewO unterliegen oder die erst durch die getätigte Investition erstmals ein der GewO unterliegendes Ausmaß erreichen*). *Fördergegenstand 2 Be- u. Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten von Produkten: bereits vorhandener gewerblicher Umfang der Tätigkeit führt zu keinem Ausschluss von der Förderung.
    • Gästebeherbergung: Förderung bis max. Gesamtbettenzahl von 22 Fixbetten am Betrieb.
      • Camping u.ä. Beherbergungsformen: Jeder Stellplatz entspricht zwei Fixbetten
      • Keine private Nutzung oder Dauervermietung während Behaltefrist
  • Projekte in Bereichen Pflege, Betreuung, Pädagogik, Therapie, Soziale Arbeit
    • Nachweis von Kooperationsstrukturen ggf. mit anerkannten sozialen Einrichtungen, sofern FW od. Haushaltsmitglied nicht über entsprechende Qualifikationen verfügt.
  • Gebrauchtmaschinen sind nicht förderbar.
  • Keine Förderung für in der Landwirtschaft übliche Maschinen und Geräte.
  • Sozialprojekte, (Green Care, …) in Diversifizierung nur förderbar, wenn Förderwerber Investor und Betreiber des Vorhabens ist.
  • Keine Förderung bei Vermietung und Verpachtung an einen anderen Betreiber.
  • Keine Förderung für technische Anlagen und Maschinen, angetrieben mit fossilen Brennstoffen und damit funktionell zusammenhängende Investitionsteile
  • Keine Förderung für Neubau von Gebäuden und deren Einrichtung und Ausstattung, die mit fossilen Energieträgern versorgt werden.
Anrechenbare Kosten
  • Untergrenze förderfähige Kosten je Antrag: 15.000 Euro
  • Max. anrechenbare Kosten je Förderwerber 2023-2027
    • Einzelbetriebliche Projekte 400.000 Euro je Betrieb
    • Zusammenschlüsse 400.000 Euro je Projekt
  • Eigenleistungen: Nur eigenes Bauholz anrechenbar

Förderausmaß

Fördergegenstand Zuschuss
Investitionen zur Erbringung von sozialen Dienstleistungen 30 %
Alle anderen Fördergegenstände 25 %
Zuschuss zu den Investitionen als De-minimis-Beihilfe. Max. 200.000 Euro De-minimis-Beihilfen je Förderwerber innerhalb von drei Jahren. Gilt nicht für Projekte des Fördergegenstands 2 (Be- und Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten, sofern sich diese auf Anhang I Erzeugnisse beziehen.

Antragstellung

  • Antragstellung online über eAMA in der Digitalen Förderplattform (DFP), Einstieg in eAMA mit ID Austria
  • Antragstellung unbedingt vor Investitionsbeginn
Es werden nur Lieferungen, Leistungen, Rechnungen und Zahlungen anerkannt, die nach dem Stichtag für die Kostenanerkennung (= Antragseingangsdatum) anfallen.

Projektauswahlverfahren
Bewertung der Anträge nach bundesweit einheitlichen Kriterien.
Vorgegebene Mindestpunktezahl muss erreicht werden.
 
Weitere Informationen
Für weitere Informationen und Fragen zur Förderungsrichtlinie und zur Antragstellung stehen die Beraterinnen und Berater der Bezirksbauernkammern zur Verfügung.

73-08 Investitionen in Diversifizierungsaktivitäten inklusive Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
 

Förderungsabwicklungsstelle

Land Oberösterreich
Abteilung Land- und Forstwirtschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
E-mail: lfw.Post@ooe.gv.at
Tel.-Nr. 0732/7720-DW

Referatsleiter
Dipl.-Ing. Hermann Wahlmüller, DW 11503

Sachbearbeiter
Freistadt, Perg, Rohrbach, Urfahr-Umgebung:
Dipl.-Ing. Hermann Reingruber, DW 11519

Gmunden, Kirchdorf, Vöcklabruck, Wels, Wels-Land:
Dipl.-Ing. Augustine Spitzbart, DW 12270

Braunau, Eferding, Grieskirchen, Ried/I, Schärding, Steyr, Steyr-Land, Linz, Linz-Land:
Carina Murauer, DW 11826

Kontakt

  • Johannes Riegler
    DI Johannes Riegler
    beratung@lk-ooe.at
    T (050) 6902-1226

Investitionsförderung 2023-2027

  • Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung 73-01

  • Investitionen in Diversifizierungsaktivitäten inkl. Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse 73-08

  • Förderung für Herdenschutzmaßnahmen

  • Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung

Digitale Förderplattform

  • Antragstellung

    Ab 2023 hat die Antragstellung für Sektor- und Projektmaßnahmen ausschließlich über die Digitale Förderplattform der AMA zu erfolgen.

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Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Auf der Gugl 3, 4021 Linz

Telefon: +43 (050) 6902 0
E-Mail: office@lk-ooe.at

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