Förderung für Herdenschutzmaßnahmen
Förderungsgegenstand
- Erneuerung und Aufrüstung oder Neubau von Zäunen für Schafe, Ziegen und Kälber (Jungrinder bis zwölf Monaten): Weidezaungeräte, Erdung, Solarmodule, Batterien und Akkus, Seile, Bänder und Drähte, Netze, Pfähle, Weidezauntore, Kleinmaterial (Litzen, Haspeln, Isolatoren, Torgriffe, Torfedern, etc.), Warnschilder, Zaunprüfgeräte.
- GPS-Tracker für Schafe und Ziegen.
- Ankauf von Herdenschutzhunden kann unterstützt werden, die Höhe der Förderung wird im Einzelfall entschieden.
Förderausmaß
- Der Zuschuss beträgt 50% der Nettokosten für die Erneuerung und Aufrüstung oder Neubau von Zäunen für Schafe, Ziegen und Kälber (Jungrinder bis zu zwölf Monaten) und für GPS-Tracker für Schafe und Ziegen.
- Der Ankauf von Herdenschutzhunden kann im Einzelfall ebenso unterstützt werden (Einzelfallentscheidung; Voraussetzung mind. 150 Schafe).
Bei Netto-Materialkosten von 5.000 bis 10.000 Euro ist als Fördervoraussetzung eine betriebsindividuelle Herdenschutzberatung durch die OÖ Landwirtschaftskammer (Herdenschutz bei Heimweiden) bzw. durch das Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Ländliche Neuordnung (Herdenschutz auf Almen) erforderlich.
Förderungsabwicklung
Die Online-Antragstellung erfolgt nach Umsetzung der Herdenschutzmaßnahmen. Die Abwicklung erfolgt durch das Land OÖ, Abteilung Ländliche Neuordnung.
Die Fördermaßnahme gilt von 1. Jänner 2023 vorläufig befristet auf drei Jahre bis 31. Dezember 2025.
Gemeinsam mit dem Online-Antrag sind als Verwendungsnachweis die Rechnungen (mit Angabe der Leistung) inkl. Zahlungsnachweise, die AMA-Tierliste, Planunterlagen zur Darstellung der Lage und Ausmaß der Zaunanlage und eine Fotodokumentation hochzuladen.
Bei Netto-Materialkosten von 5.000 bis 10.000 Euro ist auch der Nachweis einer betriebsindividuellen Herdenschutzberatung erforderlich.
Der Zuschuss wird in Form einer agrarischen De-minimis Beihilfe ausbezahlt. Bei Bedarf kann ein PDF-Formular bzw. ein Förderantrag in Papierform bei der Abteilung Ländliche Neuordnung angefordert werden.
Die Fördermaßnahme gilt von 1. Jänner 2023 vorläufig befristet auf drei Jahre bis 31. Dezember 2025.
Gemeinsam mit dem Online-Antrag sind als Verwendungsnachweis die Rechnungen (mit Angabe der Leistung) inkl. Zahlungsnachweise, die AMA-Tierliste, Planunterlagen zur Darstellung der Lage und Ausmaß der Zaunanlage und eine Fotodokumentation hochzuladen.
Bei Netto-Materialkosten von 5.000 bis 10.000 Euro ist auch der Nachweis einer betriebsindividuellen Herdenschutzberatung erforderlich.
Der Zuschuss wird in Form einer agrarischen De-minimis Beihilfe ausbezahlt. Bei Bedarf kann ein PDF-Formular bzw. ein Förderantrag in Papierform bei der Abteilung Ländliche Neuordnung angefordert werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landes OÖ:
Land Oberösterreich - Gewährung eines Zuschusses für Herdenschutzmaßnahmen
Die Online Antragstellung erfolgt ebenfalls im Internet des Landes OÖ:
Herdenschutzmaßnahmen - Antrag auf Förderungsmittel - Schritt 1 von 5
Land Oberösterreich - Gewährung eines Zuschusses für Herdenschutzmaßnahmen
Die Online Antragstellung erfolgt ebenfalls im Internet des Landes OÖ:
Herdenschutzmaßnahmen - Antrag auf Förderungsmittel - Schritt 1 von 5
Förderabwicklungsstelle
Land Oberösterreich
Abteilung Ländliche Neuordnung
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
T: 0732/7720-47900
E: LNO.Post@ooe.gv.at
Abteilung Ländliche Neuordnung
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
T: 0732/7720-47900
E: LNO.Post@ooe.gv.at