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  1. LK Oberösterreich
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  4. Oberösterreich

Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung 73-01

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09.07.2024 | von Dipl.-Ing. Johannes Riegler - Gültigkeit: Oberösterreich bis 31.12.2027

Die Online-Antragstellung für die Investitionsförderung erfolgt über die digitale Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria - der Einstieg in das Internetserviceportal eAMA muss mit ID Austria erfolgen. Bewilligende Stelle ist das Amt der OÖ Landesregierung, Abt. Land- und Forstwirtschaft.

Milchviehstall.jpg © LK OÖ, Bauberatung
Online-Anträge können nur über eAma in der digitalen Förderplattform (DFP) gestellt werden. © LK OÖ, Bauberatung

Förderungsgegenstände

1. Stallbau besonders tierfreundlich
Merkblatt für besonders tierfreundliche Haltung und NH3-Minderung.
Schweinehaltung einschließlich Abferkelsysteme, die den Anforderungen des Punktes 3.3.2 der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung BGBl. II Nr. 485/2004 idgf entsprechen.

2. Stallbau Basisstandard
Merkblatt Förderstandards für die Tierhaltung und NH3-Minderung.

3. Einstell-, Lager- und Wirtschaftsgebäude
Maschinenhallen, Bergeräume, Gebäude für die Bienenhaltung, Gebäude für Obst- und Weinproduktion, sonstige Wirtschaftsräume (nicht im Wohngebäude).

4. Technische Einrichtungen - fest verbunden
Melk-, Fütterungs-, Entmistungs-, Gülle-, Einstreu-, Förder-, Reinigungs-, Verteiltechnik, Trocknungs- und Belüftungsanlagen, Abluftwäscher, Krananlagen, stationäre Notstromaggregate ab 30 kVA mit mind. Abgasstufe 5, sonstige technische Anlagen.

5. Siloanlagen
Gärfutterbehälter, Getreidesiloanlagen, sonstige Siloanlagen.

6. Düngersammelanlagen
Für Flüssigmist mit fester Abdeckung, inkl. nachträglicher Abdeckung von Düngersammelanlagen für Flüssigmist, Festmistlagerstätten, Kompostaufbereitungsplatten.

7. Almgebäude und Alminfrastruktur
Bauliche und technische Investitionen (Abwicklung durch LNO mit Landesmitteln).

8. Gartenbau
Bauliche und technische Investitionen, Biomasseheizanlagen soweit sie nicht in anderen bundesweiten Programmen förderbar sind.

9. Anlage erwerbsmäßige Obst- und Dauerkulturen und Schutzmaßnahmen
Anlage (ausgenommen Wein), stationäre und mobile Schutzeinrichtungen, sonstige technische Einrichtungen.

10. Beregnungs- und Bewässerungseinrichtungen
Bauliche Anlagen und technische Anlagen sowie Geräte.

11. Maßnahmen zur Verbesserung der Klima- und Umweltwirkung
Bereiche Bodenschutz, Emissionsverminderung, Ressourcenschonung und Energieeffizienz.
  • Bodennahe Gülleverteiltechnik und Gülleseparierung
  • Reifendruckregelanlagen, max. 10.000 Euro Kosten pro Einheit
  • Umrüstung von Motoren auf nicht fossile Antriebe, max. 7.000 Euro Kosten pro Einheit
12. Mobile Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft
  • Futtermischwagen, max. 40.000 Euro Kosten
  • Gülleroboter
  • Spaltenschieber
13. Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft
  • Selbstfahrende Bergbauernspezialmaschinen, max. 100.000 Euro pro Betrieb und max. 50.000 Euro Kosten pro Maschine 
    • Zweiachsmäher
    • Motorkarren
    • Breitspurmotormäher
  • Digitalisierung
    • Feldroboter - nicht fossil betrieben
    • Wildtierdedektoren bei Mähwerken
Investitionen in Diversifizierungsaktivitäten inkl. Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Trocknung, Reinigung, Sortierung, Verpackung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

Sektorale Fördermaßnahmen im Bereich Imkerei und Wein
Nur bauliche Investitionen können in der gegenständlichen Fördermaßnahme und in der Fördermaßnahme Verarbeitung und Vermarktung (73-02) gefördert werden. Alle weiteren Investitionen in diesen Sektoren sind in der Ländlichen Entwicklung nicht förderfähig.

Mitglieder von Erzeugerorganisationen im Sektor Obst- und Gemüse
Kosten, die im Rahmen des jeweiligen jährlichen Operationellen Programms förderfähig sind, sind von der Förderung im Rahmen dieser Fördermaßnahme auszuschließen.

Photovoltaikanlagen werden in dieser Fördermaßnahme nicht gefördert.

Förderungswerber

  • Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe, gemäß INVEKOS, SVS
  • Zusammenschlüsse von mindestens zwei Bewirtschaftern (Gemeinschaftsmaschinen)

Förderungsvoraussetzungen

  • Bewirtschaftung von mind. 3 ha LN bei Antragstellung.
  • Spezialbetriebe (z.B. Garten-, Feldgemüse-, Obst- oder Weinbau, Bienenhaltung, Hopfenanbau) die das nicht erfüllen, müssen über einen eigenen Einheitswert oder Einheitswertzuschlag verfügen. Nachfrist möglich. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss zumindest eine dahingehende Meldung bei der Finanzverwaltung vorliegen.
  • Fachliche Qualifikation:
    • Facharbeiterprüfung* (alle 16 Ausbildungsgebiete gemäß LFBAG mit Ausnahme Berufsjagdwirtschaft werden anerkannt) oder höhere einschlägige Ausbildung oder drei Jahre Berufserfahrung als Betriebsführer:in oder hauptberuflich bei der SVS mitversichertes Familienmitglied.
    • *Facharbeiter:in oder höhere Ausbildung kann bis zwei Jahre (in begründeten Ausnahmefällen bis drei Jahre) nach Antragstellung erbracht werden. Fristverlängerung auf drei Jahre muss innerhalb von zwei Jahren ab Antragstellung beantragt werden.
  • Nutzung mind. fünf Jahre ab Letztzahlung (Behaltefrist).
Betriebskonzept von Förderungswerbenden: Ab 150.000 Euro Kosten, ausgenommen sind die Fördergegenstände Beregnung und Bewässerung, Verbesserung der Klima- und Umweltwirkung sowie betriebserhaltende Vorhaben zur Arbeitserleichterung und Rationalisierung. Bei fraglicher Wirtschaftlichkeit oder Finanzierbarkeit kann in jedem Fall von der bewilligenden Stelle ein Betriebskonzept eingefordert werden:
  • Ausgangssituation: Betriebs- und Arbeitswirtschaft
  • Entwicklungsziele in den nächsten fünf bis zehn Jahren
  • Beschreibung des geplanten Vorhabens und dessen Auswirkungen auf das Einkommen, die Finanzierbarkeit und die Arbeitswirtschaft
  • Maßnahmen und Ablaufplan für die Entwicklung des Betriebes unter Berücksichtigung der ökologischen Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz, Klimaschutz.

Besondere Förderungsvoraussetzungen

Bauliche und technische Maßnahmen:
  • Erforderliche behördliche Genehmigungen
  • Erfüllung der technischen Normen, z.B. ÖKL Baumerkblätter
  • Baulichkeiten, die mit fossilen Brennstoffen versorgt werden, z.B. Stallungen, Trocknungsanlagen werden nicht gefördert. Ausnahme: CO2-klimaneutrale Gewächshäuser im Gartenbau
Stallbau:
  • Besonders tierfreundliche Haltung: Merkblatt Standards für besonders tierfreundliche Haltung und NH3-Minderung für eine erhöhte Förderung
  • Übrige Stallungen: Merkblatt Förderstandards für die Tierhaltung und NH3-Minderung
  • Neubau-Stallbauinvestitionen in die Anbindehaltung von Rindern sind nicht förderbar
  • Anbindehaltung nur bei Umbau ohne Bestandserweiterung förderbar
  • Rindermast: Spaltenböden nur mit weicher Auflage (gummiert) förderbar
  • Pferdebetrieb verfügt über mind. 0,5 ha LN pro gehaltene Pferde-GVE
  • Im Bereich Ferkelaufzucht und Schweinemast sind Neubau-Stallbauinvestitionen nur nach dem Förderstandard Ferkelaufzucht und Schweinemast förderbar
  • Die Errichtung von Käfiganlagen für Geflügel (ausgestalteter Käfig) ist nicht förderbar
Flächenbindung bei Stallbauten und Düngersammelanlagen:
Zumindest die Hälfte des am Betrieb anfallenden Stickstoffs aus Wirtschaftsdünger wird auf selbstbewirtschafteten Flächen in Übereinstimmung mit der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) ausgebracht (max. 170 kg N Anfall). Die zweite Hälfte (max. 170 kg N Anfall) kann mit Düngerabnahmeverträgen gesetzeskonform nachgewiesen werden. Für gealpte GVE werden 0,2 ha der Heimgutfläche zusätzlich angerechnet.
 
Maschinen und Geräte
  • Selbstfahrende Futtermischwagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sind nicht förderbar.
  • Bergbauernspezialmaschinen über 56 kW müssen mindestens Abgasstufe 5 erfüllen.
  • Bergbauernspezialmaschinen sind nur förderbar, wenn Betrieb des Förderungswerbers oder Flächen im benachteiligten Gebiet liegen oder Steilflächen mit mind. 25% Hangneigung bewirtschaftet werden.
  • Stationäre Notstromaggregate sind ab einer Leistung von 30 kVA und ab einer Abgasstufe 5 förderbar.
Gemeinschaftlicher Erwerb von Maschinen
  • Die Gemeinschaft mit Klientennummer von der AMA besteht aus zumindest zwei Bewirtschaftern landwirtschaftlicher Betriebe.
  • Mindestens fünfjährige gemeinsame Nutzung.
  • Kein überbetrieblicher Einsatz und keine gewerbliche Nutzung.
  • Untergrenze 3 ha LN und berufliche Qualifikation finden keine Anwendung.

Anrechenbare Gesamtkosten - Untergrenze pro Antrag

  • Mindestens 15.000 Euro
  • Mindestens 10.000 Euro (Investitionen zur Verbesserung der Klima- und Umweltwirkung)

Anrechenbare Gesamtkosten - 23-27 Obergrenze pro Betrieb

  • Maximal 400.000 Euro pro Betrieb
  • Maximal 500.000 Euro pro Betrieb für Anträge ab 1. Jänner 2024 für
    • besonders tierfreundlichen Stallbau
    • Beregnung und Bewässerung
    • Bodennahe Gülleausbringung und Gülleseparatoren
    • Multiphasenfütterung beim Schwein
  • Maximal 700.000 Euro pro Betrieb für Anträge ab 1. August 2024 für
    • den besonders tierfreundlichen Stallbau im Schweinebereich.
       
  • Almwirtschaft: Juristische Personen und Personenvereinigungen maximal 600.000 Euro
  • Gartenbau: maximal 800.000 Euro
  • Mind. 100.000 Euro für jeden förderbaren Betrieb
    • 30.000 Euro je 1.000 Euro SO von 6.000 - 10.000 Euro SO (5 x 30.000 Euro)
    • 10.000 Euro je 1.000 Euro SO ab 11.000 Euro bis zur jeweiligen Obergrenze
Beispiel: Betrieb mit 25.000 Euro Standardoutput (SO):
100.000 Euro + 30.000 x 5 + 10.000 x 15 = 400.000 Euro anrechenbare Kosten

Der Standardoutput-Koeffizient (SO-KO) entspricht dem Wert der durchschnittlichen Erzeugung der verschiedenen pflanzlichen Kulturen (im Regelfall je Hektar) und Tierkategorien (je Stück bzw. bei Geflügel je 100 Stück).

Anrechenbare Kosten
  • Rechnungen ohne USt.
  • Eigenes Baumaterial (nur Bauholz)
  • Arbeitsleistung des Betriebsleiters bei Almgebäuden
  • Obergrenze Baurichtpreise bei Gebäuden und Pauschalkostensätze für Innenmechanisierung bzw. bei Maschinen Investitionskosten lt. ÖKL-Richtwerten
Nicht anrechenbare Kosten
  • Kosten für Grund und Boden
  • Gebrauchte Maschinen, Geräte und bauliche Anlagen
  • Technische Anlagen und Maschinen, angetrieben mit fossilen Brennstoffen und damit funktionell zusammenhängende Investitionsteile (ausgenommen Notstromversorgung).
  • Neubau von Gebäuden und deren Einrichtung und Ausstattung, die mit fossilen Energieträgern versorgt werden.
Förderintensität:
  • Max. 50% - Summe aus Investitionszuschuss und Barwert des AIK-Zinsenzuschusses.

Investitionszuschuss

Zuschuss Fördergegenstände
40 % Almgebäude, Beregnung und Bewässerung, Verbesserung der Klima- und Umweltwirkung
35 % Besonders tierfreundliche Stallbauten in der Schweinehaltung einschl. Abferkelsysteme
30 % Besonders tierfreundliche Investitionen in der Rindermast einschließlich Kälbermast sowie besonders tierfreundliche Investitionen in die Putenhaltung, Gartenbau, Anlage von erwerbsmäßigen Obstanlagen und Schutzmaßnahmen im Obst- und Weinbau und bei baulichen Investitionen in der Bienenhaltung
25 % Besonders tierfreundliche Stallbauten, (ohne Schweinehaltung, Rinder- und Kälbermast sowie Putenhaltung), Direktvermarktung, bauliche Investitionen Weinproduktion und Weinlagerung
20 % Alle übrigen Investitionen

Zuschläge zu den Investitionszuschüssen:

  • Bio-Betriebe (Bio): 5%
    Bei Antragstellung muss gültiger Kontrollvertrag vorliegen und bis Ende der Behaltefrist (5 Jahre) im Kontrollsystem bleiben.
  • Junglandwirte/innen (JLW): 5%
    Investition muss innerhalb von fünf Jahren ab Bewirtschaftungsaufnahme getätigt und fertiggestellt sein. Gleiches gilt, wenn ein bestehender, noch nicht genehmigter Antrag von einem/r Junglandwirt:in übernommen wird. Die berufliche Qualifikation muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. bei Übernahme eines noch nicht genehmigten Antrages vorliegen.
  • Gesellschaften und juristische Personen: Wenn die Junglandwirtin bzw. der Junglandwirt die langfristige und wirksame Kontrolle ausübt. Das ist der Fall, wenn die Junglandwirtin bzw. der Junglandwirt merheitsbeteiligt ist. Bei gleicher Beteiligung mit den anderen Gesellschaftern muss die wirksame Kontrolle aus dem Gesellschaftsvertrag hervorgehen.
  • Die erstmalige Bewirtschaftungsaufnahme ist mit folgenden Nachweisen zu belegen:
    • Versicherungsdatenauszug aus allen vorhandenen Daten
    • Aufstellung über die Bewirtschaftung lt. SVS (die Aufstellung hat sämtliche Änderungen der Betriebsführung ab Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit bis zum aktuellen Stand zu umfassen).
  • Bergbauern mit mind. 180 EP (BB): 5%
    Zum Zeitpunkt der Bewilligung weist der Betrieb mindestens 180 Erschwernispunkte auf.
  • Zuschlag von 70 Euro pro m² für die Abdeckung von Düngersammelanlagen für Flüssigmist.
Die Zuschläge für Junglandwirtinnen und Junglandwirte und der Zuschlag für Betriebe mit mind. 180 EP sind miteinander nicht kombinierbar.
Der Zuschlag für biologisch wirtschaftende Betriebe ist mit den anderen Zuschlägen kombinierbar.
Die Kombination aus Investitionszuschuss und Zuschlägen ist mit 35 begrenzt, sofern nicht ein höherer Zuschuss vorgesehen ist. Ausgenommen sind besonders tierfreundliche Investitionen in der Schweinehaltung einschließlich Abferkelsysteme. Der dafür vorgesehene Investitionszuschuss ist mit dem Junglandwirtezuschlag kombinierbar.

Zuschläge für technische Einrichtungen im Stallbau, Futterkammer, Aufbereitungsanlagen für Kräuter und Gewürze, Bienenhaltung und Honigerzeugung.

Keine Zuschläge für Alminvestitionen, Beregnungs- und Bewässerungsanlagen, Verbesserung der Umwelt- und Klimawirkung, Maschinen- und Geräte der Innen- und Außenwirtschaft.

Zuschüsse in Prozent der anrechenbaren Kosten (JLW- und Bergbauern-Zuschlag nicht miteinander kombinierbar)

Fördergegenstand Zuschuss JLW Bio BB Max. Zuschuss
Almgebäude 40 0 0 0 40
Beregnungs- und Bewässerungsmaßnahmen 40 0 0 0 40
Bodennahe Gülleverteiltechnik inkl. Gülleverschlauchung 40 0 0 0 40
Gülleseparatoren 40 0 0 0 40
Reifendruckregelanlagen 40 0 0 0 40
Umrüsung fossiler Motoren 40 0 0 0 40
Besonders tierfreundliche Investitionen in der Schweinehaltung einschl. Abferkelsysteme gem. erster Tierhaltungs-VO 35 5 0 0 40
Besonders tierfreundliche Investitionen in der Rindermast einschl. Kälbermast 30 5 5 5 35
Besonders tierfreundliche Investitionen in der Putenhaltung 30 5 5 5 35
Investitionen im Gartenbau 30 5 0 5 35
Anlage von erwerbsmäßigen Obstanlagen 30 5 0 5 35
Schutzmaßnahmen im Obst- und Weinbau 30 5 0 5 35
Bauliche Investitionen in der Bienenhaltung 30 5 0 5 35
Besonders tierfreundliche Investitionen im Stallbau (ausgen. Schweinehaltung, Rinder- u. Kälbermast, Putenhaltung) 25 5 5 5 35
Bauliche Investitionen in der Weinproduktion und Weinlagerung 25 5 0 5 30
Stallbau Basisstandard 20 5 0 5 25
Einstell-, Lager- und Wirtschaftsbäude 20 5 0 5 25
Technische Einrichtungen (fest verbunden), Melk-, Fütterungs-, Entmistungstechnik, sonstige techn. Einrichtungen in Wirtschaftsgebäuden 20 5 0 5 25
Siloanlagen 20 5 0 5 25
Düngersammelanlagen für Flüssigmist mit Abdeckung - Zuschlag von 70 € pro m² 20 5 0 5 25
Festmistlagerstätten, Kompostaufbereitungsplatten 20 5 0 5 25
Mobile Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft (Futtermischwagen, Gülleroboter, Spaltenschieber) 20 0 0 0 20
Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft (Breitspurmotormäher, Motorkarren, Zweiachsmäher, Feldroboter nicht fossil betrieben, Wildtierdedektoren bei Mähwerken) 20 0 0 0 20

Zinsenzuschuss zum Agrarinvestitionskredit

  • Bruttozinssatz 1. Halbjahr 2025: 4,06%
  • 50% Zinsenzuschuss: Zinssatz für Kreditnehmer: 2,03%
  • Kredituntergrenze: 50.000 Euro
  • Kreditlaufzeit: max. 20 Jahre
  • Maximaler AIK-Betrag: anrechenbare Kosten netto, max. 400.000 Euro bzw. 500.000 Euro bzw. 700.000 Euro, abzüglich Investitionszuschuss, davon 70%

Antragstellung

  • Online über eAMA mit ID-Austria in der digitalen Förderplattform (DFP)
  • Antragstellung vor Investitionsbeginn
Es werden nur Lieferungen, Leistungen, Rechnungen und Zahlungen anerkannt, die nach dem Stichtag für die Kostenanerkennung (= Antragseingangsdatum) anfallen.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen und Fragen zur Förderungsrichtlinie und zur Antragstellung stehen die Beraterinnen und Berater der Bezirksbauernkammern zur Verfügung.

Im Informationsportal der Agrarmarkt Austria ist die Förderungsmaßnahme "Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung 73-01-BML-OOE" ebenfalls umfassend erläutert:
Das Wichtigste im Überblick | AMA - AgrarMarkt Austria

Förderungsabwicklungsstelle

Land Oberösterreich, Abt. Land- und Forstwirtschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel.-Nr.: 0732/7720-DW 
E-Mail: lfw.Post@ooe.gv.at

Referatsleiter
DI Josef Stroblmair, DW 11502
Sachbearbeiter
  • Braunau: Phillip JUNGREITHMAYR, DW 11835
  • Eferding: Ing. Gerald RITZBERGER, DW 11507
  • Freistadt: Ing. Hannes PETERSEIL, DW 11829
  • Gmunden: Ing. Josef REITER, DW 11506
  • Grieskirchen Nord-Ost: Ing. Herbert BAUMANN-BALDINGER Herbert, DW 11855
  • Grieskirchen Süd-West: Ing. Peter STAUDINGER, DW 11518
  • Kirchdorf: Ing. Josef REITER, DW 11506
  • Linz-Land: Dipl.-Päd. Ing. Karl HOFMEISTER, DW 11531
  • Perg: Ing. Johannes ZARZER, DW 11854
  • Ried: Ing. Peter STAUDINGER, DW 11518
  • Rohrbach: Ing. Franz LANG, DW 11529
  • Schärding: DI (FH) Martin RAXENDORFER, DW 11522
  • Steyr und Gartenbau in OÖ: Ing. Georg HUBER, DW 15796
  • Urfahr: Stefan EDER, MBA, DW 11517
  • Vöcklabruck Nord-West: Philip JUNGREITHMAYR, DW 11835
  • Vöcklabruck Süd-West: Ing. Gerald RITZBERGER, DW 11507
  • Vöcklabruck Ost: Dipl.-Päd. Ing. Karl HOFMEISTER, DW 11531
  • Wels: Ing. Gerald RITZBERGER, DW 11507

Kontakt

  • Johannes Riegler
    DI Johannes Riegler
    beratung@lk-ooe.at
    T (050) 6902-1226

Downloads zum Thema

  • DSA Lagerraumbedarfsberechnung XLSX 28,91 kB

Links zum Thema

  • Merkblatt - Förderstandards für die Tierhaltung
  • Merkblatt - Standards für Besonders tierfreundliche Haltung
  • Erläuterungen und FAQ

Investitionsförderung 2023-2027

  • Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung 73-01

  • Investitionen in Diversifizierungsaktivitäten inkl. Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse 73-08

  • Förderung für Herdenschutzmaßnahmen

  • Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung

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    Ab 2023 hat die Antragstellung für Sektor- und Projektmaßnahmen ausschließlich über die Digitale Förderplattform der AMA zu erfolgen.

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