Flächenmonitoring startet wieder - Möglichkeit zur Richtigstellung nutzen
Die Bilder für das Monitoringsystem stammen von "Sentinel 2-Satelliten" und werden alle drei bis fünf Tage neu erstellt. Weiters wird mit diesen Daten regelmäßig das Pflanzenwachstum gemessen und der "NDVI-Wert", ein Vegetationswert, ermittelt. Damit kann zum Beispiel überprüft werden, ob ein Schlag flächendeckend begrünt ist, Wiesen gemäht bzw. eine Ernte oder ein Umbruch durchgeführt wurde.
In weiterer Folge werden mit diesen Daten, die sogenannten monitoringfähigen Sachverhalte des MFA, wie die beantragten Kulturen, versiegelte oder verbaute Flächen, Mäh- und Pflegezeitpunkte, Begrünungsvarianten usw. geprüft.
Stimmen die Feststellungen der Technik mit der Beantragung nicht überein, erhalten Antragstellende Monitoring-Aufträge, die wie folgt übermittelt werden:
Um rasch über Fehler informiert zu werden, sollte die Installation der AMA MFA Fotos App am Handy für alle MFA-Betriebe ein MUSS sein. Weiters sollte unbedingt auch eine E-Mail-Adresse in den Kundendaten der AMA gespeichert sein und der E-Mail-Posteingang regelmäßig kontrolliert werden.
Stimmen die Feststellungen der Technik mit der Beantragung nicht überein, erhalten Antragstellende Monitoring-Aufträge, die wie folgt übermittelt werden:
- als push-Nachricht in der AMA MFA Fotos App, sofern die App genutzt wird,
- per E-Mail, wenn Mail-Adresse bei der AMA hinterlegt ist oder
- durch Kontaktaufnahme per Telefon.
Um rasch über Fehler informiert zu werden, sollte die Installation der AMA MFA Fotos App am Handy für alle MFA-Betriebe ein MUSS sein. Weiters sollte unbedingt auch eine E-Mail-Adresse in den Kundendaten der AMA gespeichert sein und der E-Mail-Posteingang regelmäßig kontrolliert werden.
Selbstständige Bearbeitung innerhalb von 14 Tagen sinnvoll
Das Flächenmonitoring ist eine Art "Frühwarnsystem" und es gibt seit dem MFA 2025 bezüglich Rückmeldung an Antragstellende zwei Auftragsarten.
Beispiele:
Korrekturen zu Schlagnutzungen, Begrünungsvarianten oder Codierungen und seit dem MFA 2025 auch zu Mengenangabe bei bodennah ausgebrachter bzw. separierter Güllemenge können ebenfalls in der AMA MFA Fotos App durchgeführt werden.
- Wenn Sachverhalte eindeutig festgestellt werden (z.B. eine Biodiversitätsfläche mit Schnittzeitpunktverzögerung (Code DIVSZ) wird vor dem zulässigen Termin (15. Juni) gemäht), dann wird die Feststellung durch das Flächenmonitoring automatisch ohne weitere Kontrolle bei der Prämienberechnung berücksichtigt. Eine Korrektur des MFA ist innerhalb von 14 Tagen jedoch immer noch möglich und gegebenenfalls sehr sinnvoll, z.B. wenn über Flächenmonitoring festgestellt wurde, dass eine beantragte Zwischenfrucht nicht angebaut wurde, sollte diese Variante im MFA gelöscht werden.
- Wenn der Sachverhalt noch korrigierbar und daher nicht automatisch in der Berechnung berücksichtigt werden kann bzw. das beantragte Flächenausmaß davon betroffen ist, ist ein Fotonachweis oder eine Korrektur des MFA notwendig. Erfolgt von den Antragstellenden keine Rückmeldung oder Korrektur des MFA, so wird der Sachverhalt im Zuge einer Vor-Ort-Kontrolle (VOK) überprüft.
Beispiele:
- Es ist Wintertriticale beantragt, das Ergebnis aus dem Flächenmonitoring ergibt eine andere Kultur. Mit übermittelten Foto(s) wird, via AMA MFA Fotos App, die auf der Fläche befindliche Triticale eindeutig nachgewiesen. Kein weiterer Handlungsbedarf - die Beantragung bleibt korrekt.
- Beantragung von "Mähwiese-/weide 2 Nutzungen", das Monitoring deutet auf "Versiegelung" hin. Tatsächlich wurde in der Natur auf einer Teilfläche ein Stallzubau durchgeführt und diese Fläche irrtümlich im MFA noch mitbeantragt. Mittels Korrektur zum MFA 2026 im eAMA (Herausdigitalisieren der nicht landwirtschaftlichen Flächen) kann der Fehler sanktionsfrei richtiggestellt werden.
Korrekturen zu Schlagnutzungen, Begrünungsvarianten oder Codierungen und seit dem MFA 2025 auch zu Mengenangabe bei bodennah ausgebrachter bzw. separierter Güllemenge können ebenfalls in der AMA MFA Fotos App durchgeführt werden.
Erfahrungen aus den ersten Monitoring-Aufträgen
Seit dem MFA 2023 wird Monitoring zur Kontrolle der Angaben im MFA eingesetzt. Erfreulicherweise ist die Anzahl der Unstimmigkeiten eher gering, was grundsätzlich auch eine überwiegend korrekte Beantragung bestätigt.
Die Kontrollergebnisse der Vorjahre zeigen insbesondere bei folgenden Sachverhalten vermehrte Abweichungen:
Die Kontrollergebnisse der Vorjahre zeigen insbesondere bei folgenden Sachverhalten vermehrte Abweichungen:
- Nichteinhaltung von Mahd- und Pflegeterminen bei den Biodiversitätsflächen am Acker als auch am Grünland sowie bei Naturschutzflächen.
- Beantragung von verbauten und somit nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Flächen.
- Abweichungen zur fristgerechten Anlage v.a. der Zwischenfruchtvarianten 4, 5 und 6.
Umfassendes Informationsangebot der AMA
Für allgemeine, technische Fragen zu Login und App-Verwendung oder zu Fragen bei konkreten Aufträgen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA zur Verfügung:
- Telefonhotline: 050 3151 99 (Montag bis Freitag von 7:00 bis 20:00 Uhr)
- E-Mail-Adresse: einstiegshilfe@ama.gv.at