Ackerstatuserhalt und Dauergrünlandwerdung
Wenn Acker zu Grünland wird
Die GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung besagt sinngemäß, dass Ackerflächen, die bereits fünf Jahre hindurch mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt wurden, zu Dauergrünland werden. Um eine Dauergrünlandwerdung zu vermeiden, muss spätestens im Frühjahr des sechsten Jahres eine Fruchtfolgemaßnahme gesetzt werden. Erfolgt vor der Fruchtfolgemaßnahme jedoch noch eine Nutzung der Fläche, so würde diese Nutzung bereits die Grünlandwerdung herbeiführen.
Betroffene Schlagnutzungen
Als hauptbetroffen gelten die Ackerfutterschlagnutzungsarten Kleegras, Wechselwiese, Futtergräser, Sonstiges Kleegras und Ackerweide - aber auch Grünbrachen ohne „Ausnahmecodes“, wie z.B. NPF, DIV oder NAT, können zu Dauergrünland werden.
Fruchtfolgemaßnahmen zur Verhinderung der Dauergrünlandwerdung
Als Fruchtfolgemaßnahme wird der aktive Anbau eine Ackerkultur inkl. entsprechender Beantragung im MFA verstanden. Als „sichere“ Variante gilt die aktive Bestandsänderung hin zu einer „klassischen“ Ackerkultur (z.B. Getreide, Mais, Sojabohne). Es besteht hierbei jedoch keine Ernteverpflichtung durch Drusch, d.h. Getreide könnte auch unter „ortsüblichen“ Verhältnissen siliert werden. Die Schlagnutzungen „Klee“ und „Luzerne“ sowie deklarierte Gräser-Vermehrungsflächen (Code SG) zählen in diesem Zusammenhang ebenfalls zu den Ackerkulturen.
Daneben verhindern folgende, bis 15. Mai des betroffenen Jahres, durchgeführten „Fruchtfolgemaßnahmen mit Bestandsänderung“ die Dauergrünlandwerdung:
- Reinsaat von Klee und/oder Luzerne in einen bestehenden Ackerfutterbestand mit einer Aussaatmenge von mindestens 20 kg/ha; diese Fruchtfolgemaßnahme soll zu einem Kleegrasbestand (Grasanteil zwischen 10 und 40 %) führen; Beantragung im MFA als Kleegras mit Code LRS (LeguminosenReinSaat)
- Nachsaat mit mindestens zwei Grasarten mit einer Aussaatmenge von mindestens 20 kg/ha – Beantragung der entsprechenden Ackerfutter-Schlagnutzungsart und dem Code NSG (NachSaatGräser)
Wichtig: Die Einsaat einer Kleegrasmischung verhindert die Dauergrünlandwerdung nicht.
Durchgeführte Fruchtfolgemaßnahmen sind zu dokumentieren und die entsprechenden Unterlagen aufzubewahren, z.B. Saatgutrechnung, Saatgutmenge, betroffenes Feldstück (Schlag), eingesäte Kultur, angewandte Sätechnik, gegebenenfalls Maschinen(ring)-abrechnung (mit Angabe der bearbeiteten Feldstücke und Fläche), Datum der Einsaat.
Hemmung der Dauergrünlandwerdung
Bestimmte Codierungen in Kombination mit den entsprechenden Schlagnutzungen hemmen die Dauergrünlandwerdung für die Dauer dieser Beantragung – Beispiele:
- „Grünbrache“ mit Code „NPF“ („Nicht produktive Flächen“ für GLÖZ 8) oder
- „Sonstiges Feldfutter“ mit Code „DIV“ (Biodiversitätsflächen bei Teilnahme an UBB oder BIO).