Ackerstatuserhalt und Dauergrünlandwerdung
Um die Dauergrünlandwerdung zu vermeiden, muss spätestens im Frühjahr des sechsten Jahres eine Fruchtfolgemaßnahme gesetzt werden. Erfolgt vor der Fruchtfolgemaßnahme jedoch noch eine Nutzung der Fläche, so führt diese Nutzung bereits zur Dauergrünlandwerdung.
Betroffene Schlagnutzungen
Als hauptbetroffen gelten die Ackerfutter-Schlagnutzungsarten Kleegras, Wechselwiese, Futtergräser, Sonstiges Kleegras und Ackerweide - aber auch Grünbrachen ohne „Ausnahmecodes“, wie z.B. DIV, NPA, NAT etc., können zu Dauergrünland werden.
Fruchtfolgemaßnahmen zur Verhinderung der Dauergrünlandwerdung
Als Fruchtfolgemaßnahme wird der aktive Anbau einer Ackerkultur inkl. entsprechender Beantragung im MFA verstanden. Als „sichere“ Variante gilt die aktive Bestandsänderung hin zu einer „klassischen“ Ackerkultur (z.B. Getreide, Mais, Sojabohne). Es besteht hierbei keine Verpflichtung zur Körnerernte, d.h. Getreide könnte beispielsweise auch unter „ortsüblichen“ Verhältnissen siliert werden. Die Schlagnutzungen „Klee“ und „Luzerne“ sowie deklarierte Gräser-Vermehrungsflächen (Code SG) zählen in diesem Zusammenhang ebenfalls zu den Ackerkulturen. Im Falle von Gräser-Vermehrungsflächen muss zusätzlich ein Vermehrungsvertrag mit einem Abnehmer vorliegen. Der Drusch selbst, weil z.B. eine „Vermehrung“ für den eigenen Betrieb stattfindet, ist nicht ausreichend!
Daneben verhindern folgende, bis 15. Mai durchgeführten „Fruchtfolgemaßnahmen mit Bestandsänderung“ die Dauergrünlandwerdung:
- Reinsaat von Klee und/oder Luzerne in einen bestehenden Ackerfutter- oder Grünbrachebestand mit einer Aussaatmenge von mindestens 20 kg/ha; diese Fruchtfolgemaßnahme soll zu einem Kleegrasbestand (Grasanteil zwischen 10 und 40 %) führen; der Schlag wird im MFA als Kleegras mit Code LRS (LeguminosenReinSaat) beantragt.
- Nachsaat mit mindestens zwei Grasarten in einen bestehenden Ackerfutter- oder Grünbrachebestand mit einer Aussaatmenge von mindestens 20 kg/ha; der Schlag ist mit der zutreffenden Ackerfutter-Schlagnutzung und dem Code NSG (NachSaatGräser) zu beantragen.
Durchgeführte Fruchtfolgemaßnahmen sind zu dokumentieren (Datum der Einsaat, betroffenes Feldstück/betroffener Schlag, eingesäte Kultur, Saatgutmenge, angewandte Sätechnik) und die entsprechenden Unterlagen sind aufzubewahren (Saatgutrechnung, gegebenenfalls Maschinen(ring)-abrechnung, bestenfalls mit Angabe der bearbeiteten Feldstücke/Schläge).
Wichtig: Die Einsaat einer Kleegrasmischung verhindert die Dauergrünlandwerdung nicht.
Hemmung der Dauergrünlandwerdung
Ackerfutter-Schlagnutzungen und Grünbrachen hemmen in Kombination mit bestimmten Codes so lange die Dauergrünlandwerdung, so lange auch die entsprechende, gültig beantragte Maßnahme gegeben ist – Beispiele:
- „Sonstiges Feldfutter“ mit Code „DIV“ oder „DIVRS“ (Biodiversitätsflächen) bei Teilnahme an UBB oder BIO
- „Grünbrache“ mit Code „NPA“ („Nicht produktive Ackerfläche“) bei Teilnahme an der Maßnahme „Nicht produktive Ackerflächen und Agroforststreifen“ (jedoch max. 10 % der Ackerfläche)
Im AMA-Merkblatt „Mehrfachantrag 2025“ können weiterführende, detaillierte Informationen zum Thema Dauergrünlandwerdung nachgelesen werden.