Stallbauverfahren in OÖ - 5 Bauverhandlung bzw. Vereinfachtes Bauverfahren
Bauverhandlung - Verhandlungsablauf
Es ist eine mündliche Bauverhandlung am Ort des Bauvorhabens durchzuführen.
- Der Verhandlungsleiter (Bürgermeister, Vizebürgermeister oder Gemeindesekretär) prüft die Identität der Beteiligten und deren Stellung im Verfahren und erläutert den Gegenstand der Bauverhandlung.
- Das Bauvorhaben ist eingehend zu erörtern und auf seine Übereinstimmung mit den maßgebenden Vorschriften zu überprüfen.
- Die Sachverständigen tragen Befund und Gutachten vor.
- Bauwerber, Nachbarn und Umweltanwaltschaft können dazu Stellung nehmen.
Einwendungen der Nachbarn
Nachbarn können gegen die Erteilung der Baubewilligung mit der Begründung Einwendungen erheben, dass sie durch das Bauvorhaben in Rechten verletzt werden.
Es sind jedoch nur jene Einwendungen der Nachbarn zu berücksichtigen, die sich auf solche Bestimmungen des Baurechts oder eines Flächenwidmungsplans oder Bebauungsplans stützen, die nicht nur dem öffentlichen Interesse, sondern auch dem Interesse der Nachbarschaft dienen.
Dazu gehören insbesondere alle Bestimmungen über:
Einwendungen der Nachbarn, die im Baubewilligungsverfahren zu berücksichtigen sind, stehen der Erteilung einer Baubewilligung entgegen, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind. Kann solchen Einwendungen durch Auflagen oder Bedingungen entsprochen werden, sind diese vorzuschreiben.
Der Schutz der Nachbarschaft gegen Immissionen kann jedoch nicht dazu führen, dass die Baubewilligung für ein Bauvorhaben, das nach der für das Baugrundstück geltenden Flächenwidmung zulässig ist, grundsätzlich versagt wird.
Es sind jedoch nur jene Einwendungen der Nachbarn zu berücksichtigen, die sich auf solche Bestimmungen des Baurechts oder eines Flächenwidmungsplans oder Bebauungsplans stützen, die nicht nur dem öffentlichen Interesse, sondern auch dem Interesse der Nachbarschaft dienen.
Dazu gehören insbesondere alle Bestimmungen über:
- die Bauweise,
- die Lage des Bauvorhabens,
- die Abstände von den Nachbargrenzen und Nachbargebäuden,
- die Gebäudehöhe,
- die Belichtung und Belüftung,
- gesundheitliche Belange sowie
- den Schutz der Nachbarschaft gegen Immissionen;
Einwendungen der Nachbarn, die im Baubewilligungsverfahren zu berücksichtigen sind, stehen der Erteilung einer Baubewilligung entgegen, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind. Kann solchen Einwendungen durch Auflagen oder Bedingungen entsprochen werden, sind diese vorzuschreiben.
Der Schutz der Nachbarschaft gegen Immissionen kann jedoch nicht dazu führen, dass die Baubewilligung für ein Bauvorhaben, das nach der für das Baugrundstück geltenden Flächenwidmung zulässig ist, grundsätzlich versagt wird.
Einwendungen der Umweltanwaltschaft
Die Umweltanwaltschaft kann Einwendungen gegen das Bauvorhaben erheben zum Schutz der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen.
Verhandlungsschrift
Über den Verlauf und den Inhalt der mündlichen Verhandlung ist eine Verhandlungsschrift abzufassen.
Ist diese unrichtig oder unvollständig, können Einwendungen dagegen erhoben werden.
Ist diese unrichtig oder unvollständig, können Einwendungen dagegen erhoben werden.
Vereinfachtes Bauverfahren
Die Bauverhandlung entfällt, wenn das Bauvorhaben zu bewilligen ist und die Nachbarn durch ihre Unterschrift auf dem Bauplan erklärt haben, gegen das Bauvorhaben keine Einwendungen zu erheben.
Es sind die gleichen Unterlagen wie beim Baubewilligungsantrag einzureichen.
Das Vereinfachte Verfahren ist ein normales Baubewilligungsverfahren. Es entfällt lediglich die mündliche Verhandlung vor Ort.
In der Praxis führt das Vereinfachte Verfahren zu einer rascheren Bewilligung.
Hinweis: Sämtliche Eigentümer und Miteigentümer eines Nachbargrundstückes müssen unterschreiben. Dies kommt z.B. bei Ehepaaren häufig vor.
Es sind die gleichen Unterlagen wie beim Baubewilligungsantrag einzureichen.
Das Vereinfachte Verfahren ist ein normales Baubewilligungsverfahren. Es entfällt lediglich die mündliche Verhandlung vor Ort.
In der Praxis führt das Vereinfachte Verfahren zu einer rascheren Bewilligung.
Hinweis: Sämtliche Eigentümer und Miteigentümer eines Nachbargrundstückes müssen unterschreiben. Dies kommt z.B. bei Ehepaaren häufig vor.