Rechtstipp - Datenabgleich AMA - SVS
Seit dem Jahr 2013 erhält
die Sozialversicherungsanstalt
der Selbständigen (SVS)
automatisch von der
AMA Informationen aus
dem AMA-Mantelantrag
sowie aus dem Flächenbogen.
Gibt es Abweichungen
in der Person des Förderwerbers
und des Betriebsführers
bei der SVS,
werden seitens der SVS
Ermittlungen eingeleitet.
Weiters wird seitens
der SVS geprüft, ob auch
alle Flächen aus dem
AMA-Antrag bei der SVS
gemeldet sind. Scheint
beispielsweise im Förderantrag
ein größeres
Flächenausmaß auf als
bei der SVS gemeldet, so
leitet die Versicherung
entsprechende Erhebungen
ein.
Dies gilt auch für Almflächen.
Dabei ist zu beachten,
dass bei Almflächen
immer von der
Bruttofläche und nicht
von der beihilfenfähigen
Almfutterfläche ausgegangen
wird.
Weiderechte (Servitute)
begründen keine Sozialversicherungspflicht,
da die Weiderechte im
Einheitswertbescheid
des Weideberechtigten
mit einem gesonderten
Zuschlag erfasst sind.