MFA 2024 - Antragsfrist endet mit 15. April 2024
Nach Ende der Einreichfrist des MFA ist bis zu folgenden Terminen das Korrigieren oder Nachmelden der angeführten MFA-Inhalte noch möglich:
- 15. Juli 2024 für die Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste inkl. einzeltierbezogener Beantragung von Schafen/Ziegen bzw. Alm-/Weidemeldung Rinder
- 31. August 2024 für die Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 1 - 3 im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau"
- 30. September 2024 für die Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 4 - 7 im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau"
- 30. November 2024 für die Bodennah ausgebrachte bzw. separierte Güllemenge im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme "Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation"
HINWEIS: Beantragung der alternativen Möglichkeiten "GLÖZ 8"
Betriebe mit mehr als 10 ha Ackerfläche können im Antragsjahr 2024 die "GLÖZ 8"-Stilllegungsverpflichtung im Ausmaß von mindestens 4% mittels Bracheflächen und/oder anrechenbaren GLÖZ-Landschaftselementen (GLÖZ-LSE) und/oder alternativ auch mit Flächen, die mit Leguminosen ohne Pflanzenschutzmitteleinsatz und/oder mit Zwischenfrüchten ohne Pflanzenschutzmitteleinsatz bebaut und im MFA 2024 entsprechend codiert werden, erfüllen. Dafür gelten folgende Fristen:
Betriebe mit mehr als 10 ha Ackerfläche können im Antragsjahr 2024 die "GLÖZ 8"-Stilllegungsverpflichtung im Ausmaß von mindestens 4% mittels Bracheflächen und/oder anrechenbaren GLÖZ-Landschaftselementen (GLÖZ-LSE) und/oder alternativ auch mit Flächen, die mit Leguminosen ohne Pflanzenschutzmitteleinsatz und/oder mit Zwischenfrüchten ohne Pflanzenschutzmitteleinsatz bebaut und im MFA 2024 entsprechend codiert werden, erfüllen. Dafür gelten folgende Fristen:
- Leguminosen (ohne Pflanzenschutzmitteleinsatz) mit dem Code NPF müssen bis 15. April 2024 beantragt werden
- Zwischenfrüchten (ohne Pflanzenschutzmitteleinsatz) mit NPF müssen für die Varianten 1 - 3 bis spätestens 31. August 2024 und für die Varianten 4 - 6 bis spätestens 30. September 2024 gemeldet werden
Antragsdaten auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen
Alle Antragstellerinnen und Antragsteller haften für die im Mehrfachantrag 2024 getätigten Angaben, unabhängig davon, ob sie den MFA selber online eingereicht haben oder dafür die Unterstützung der Bezirksbauernkammer in Anspruch genommen haben.
Da in manchen Fällen die Beantragung des MFA 2024 schon einige Monate zurückliegen kann, wird empfohlen, vor Ende der Einreichfrist 15. April 2024 nochmals alle beantragten Daten zu überprüfen und allenfalls vorhandene Fehler zu beheben. Wird dazu die Unterstützung der Bezirksbauernkammern benötigt, ist vorab eine Terminvereinbarung notwendig.
Korrekturmöglichkeiten nach dem 15. April
Fehlerhinweise, in Folge des Flächenmonitorings oder aufgrund von Vorabprüfungen, können innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Information der AMA durchgeführt und anerkannt werden.
Weiters sind bis spätestens 15 Kalendertage vor der Auszahlung auch noch Änderungen der Schlagnutzungsart im Mehrfachantrag zulässig und prämienfähig, sofern noch keine Vor-Ort-Kontrolle am Betrieb angekündigt bzw. durchgeführt oder man noch nicht auf einen Verstoß hingewiesen wurde.
Eine Nachbeantragung von Codes, die mit einer Prämienausweitung verbunden sind, ist nach dem 15. April jedoch nicht mehr möglich.
Bei weiteren Fragen zu Korrekturen kontaktieren Sie bitte auch unsere INVEKOS-Servicenummer (050 / 6902 – 1600).