AMA-Informationsveranstaltungen zur Kontrolle sehr gut besucht
Die Leiter des Regionalbüros Linz, DI Franz Baumgartner, sowie des Regionalbüros Salzburg, DI Alois Rohrmoser, gewährten ausführliche von ihrer langjährigen Erfahrung im Kontrolldienst geprägte Einblicke in die Aufgaben der AMA, die Auswahlverfahren, Abläufe und Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle (VOK) und in die Aufgaben und Befugnisse von AMA-Kontrollorganen. Ihnen war das Vermitteln der Rolle und Aufgaben der antragstellenden Personen bei Kontrollen ein Anliegen. Eine reibungslose Durchführung der Kontrolle hängt ganz wesentlich von der Anwesenheit einer geeigneten Auskunftsperson ab. Diese sind über das Betriebsgeschehen hinreichend informiert und haben Zugang zu den relevanten Unterlagen und Aufzeichnungen.
Flächenmonitoring verändert maßgeblich die Praxis der Vor-Ort-Kontrolle
Ein Hauptthema war die Einführung des Flächenmonitorings, wie diese Technologie funktioniert, was damit alles geprüft wird bzw. werden kann und welche besondere Rolle dabei die AMA MFA Foto App spielt.
- Der Einsatz des Flächenmonitorings ermöglicht der AMA die Mindest-Kontrollprozentsätze zu verringern. Diese sind nun 1% bei monitorbaren Maßnahmen (wie z.B. Flächen für die Direktzahlungen), 3% bei nicht-monitorbaren Maßnahmen (wie z.B. bodennah ausgebrachte Güllemengen) und 5% bei tierbezogenen Maßnahmen (wie z.B. Tierwohl Stallhaltung).
- Die Dauer der einzelnen Betriebs-Kontrollen hat sich dadurch deutlich verringert.
- Die Anzahl der in den Regionalbüros beschäftigen Kontrollorgane konnte im Vergleich zu den Vorjahren (z.B. 2019 - Vor-Corona-Zeit) um fast 50% reduziert werden.
- Derzeit ist leider die Anzahl an (kurzen) Kontrollen aufgrund einer vom Flächenmonitoring festgestellten Abweichung noch hoch. Unverständlicherweise reagieren viele Antragstellerinnen und Antragsteller nicht auf Fehlerhinweise oder haben die AMA-MFA Foto App nicht installiert. In diesen Fällen muss der Sachverhalt durch die VOK abgeklärt werden und führt in vielen Fällen zu eigentlich vermeidbaren Sanktionen.
- Klargestellt wurde auch, was Flächenmonitoring nicht kann und nicht prüft. So konnten Befürchtungen, wie z.B. die Kontrolle der Gülleausbringung ("das Güllefass auf den Flächen") durch den Sentinel Satelliten widerlegt werden.
- Änderungen gibt es auch bei den Alm-Kontrollen. Die in der Vergangenheit oft und viel diskutierten Kontrollen/Feststellungen der Almfutterflächen fallen nunmehr weg. Aktuell werden nur noch die Außengrenze der Alm und die beantragten/aufgetriebenen Tiere bzw. die Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme Behirtung kontrolliert.
Auf Monitoring-Hinweise unbedingt rasch reagieren
Die Ergebnisse der Monitoring-Überprüfungen werden bei eindeutig festgestellter Abweichung zur MFA-Beantragung den betroffenen Antragstellern übermittelt:
Die AMA-Vertreter appellieren, die AMA-MFA Fotos App zu nutzen bzw. den E-Mail-Posteingang laufend zu prüfen, damit Fehlerhinweise zum Flächenmonitoring nicht übersehen und Korrekturen fristgerecht erledigt werden können. Die Erfahrung im ersten Jahr zeigte, dass bei den allermeisten Fehlerhinweisen Korrekturbedarf besteht.
- Als push-Nachricht in der AMA-MFA Fotos App, sofern die App genutzt wird.
- Per E-Mail, wenn Mail-Adresse bei der AMA hinterlegt ist.
Die AMA-Vertreter appellieren, die AMA-MFA Fotos App zu nutzen bzw. den E-Mail-Posteingang laufend zu prüfen, damit Fehlerhinweise zum Flächenmonitoring nicht übersehen und Korrekturen fristgerecht erledigt werden können. Die Erfahrung im ersten Jahr zeigte, dass bei den allermeisten Fehlerhinweisen Korrekturbedarf besteht.
Häufige Feststellungen im Kontrolljahr 2023
Abseits der zu klärenden Sachverhalte aufgrund des Flächenmonitorings, gibt es bei den folgenden Maßnahmen die häufigsten Beanstandungen:
- ÖPUL - Tierwohl Weide: Aufzeichnungen und Abdeckung des Grundfutterbedarfes während der gesamten Weidedauer überwiegend über die Beweidung.
- Begrünungen: Fristgerechte Anlage und flächendeckender Aufwuchs der Begrünung
- Mähzeitpunkte: Einhaltung der Mähzeitpunkte bei den Biodiversitätsauflagen bzw. bei diversen Naturschutzflächen.
- Feldmieten: 25 m-Abstand zu Gewässer und jährliche Räumung bzw. Standortwechsel
- Mistlagerstätten: Dichte Platten bzw. geregelter Abfluss in eine flüssigkeitsdichte Sammelgrube.
Verordnungskonforme Kontrolltätigkeit der AMA bestätigt
Seit dem EU-Beitritt wurde die AMA mehr als 220 mal durch übergeordnete Stellen, wie von der Europäischen Kommission, dem Europäischen oder dem Österreichischen Rechnungshof geprüft.
Ein Vergleich mit den anderen Mitgliedstaaten zeigt, dass Österreich die Förderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik, die Abwicklung und Einhaltung der Vorgaben und die Kontrollen sehr gut umsetzt und daher zu jenen Staaten gehört, denen bisher die geringsten finanziellen Berichtigungen durch die EU auferlegt wurden.
Ein Vergleich mit den anderen Mitgliedstaaten zeigt, dass Österreich die Förderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik, die Abwicklung und Einhaltung der Vorgaben und die Kontrollen sehr gut umsetzt und daher zu jenen Staaten gehört, denen bisher die geringsten finanziellen Berichtigungen durch die EU auferlegt wurden.
Die Kammer als starker Partner bei den Ausgleichszahlungen
Die Bezirksbauernkammer unterstützt nun seit 30 Jahren bei der Beratung und Abwicklung der Ausgleichszahlungen. Das Angebot reicht von Informationsveranstaltungen, der Antragstellung bis hin zur Durchführung von Korrekturen, sei es aufgrund einer Monitoringmitteilung oder bei sonstigen Korrekturanlässen oder einer Stellungnahme nach AMA-Auszahlungen.
Es wird ersucht, nötige Korrekturen immer unverzüglich durchführen, denn wenn die Kontrolle vor der Tür steht, ist es zu spät!
Es wird ersucht, nötige Korrekturen immer unverzüglich durchführen, denn wenn die Kontrolle vor der Tür steht, ist es zu spät!
Die mit Experten besetzte INVEKOS Servicenummer 050/6902-1600 hat sich als zentrale Informationsschiene ebenfalls etabliert und wird sehr zahlreich genutzt.