Höhere Pension bei Pensionsantritt ab 1.1.2026 zu erwarten!
Hingegen erhält eine Person, welche die Pension jetzt noch im Oktober bzw. November 2025 beantragt, diese außergewöhnlich hohe Aufwertung von voraussichtlich 7,3% nicht mehr.
Bestehende Pensionen werden zum 1. Jänner 2026 nur mit der kürzlich im Nationalrat beschlossenen Pensionsanpassung in der Höhe von 2,7% angepasst (Bruttopensionen bis zu einer Höhe von 2.500 Euro). Pensionsbezieher mit einer Bruttopension von mehr als 2.500 Euro erhalten einen Fixbetrag von monatlich 67,50 Euro mehr.
Bäuerinnen und Bauern, die heuer noch in Pension gehen möchten (insbesondere mit Stichtagen ab November bzw. Dezember 2025) wird empfohlen, den Pensionsantrag unter dem Vorbehalt einer möglichen Stichtagsverschiebung zum 1. Jänner 2026 zu stellen und gleichzeitig die Zusendung einer Vergleichsberechnung mit Aufwertung der Pensionskontogutschrift mit der voraussichtlichen Aufwertungszahl von 7,3% zu verlangen. Erst mit einer konkreten Vergleichsberechnung können die Vor- und Nachteile eines früheren oder späteren Pensionsantritts geklärt werden.
Hinweis:
Derzeit können seitens der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen Vergleichsberechnungen mit der Aufwertung für 2026 noch nicht durchgeführt werden.