Herkunftskennzeichnung für Großküchen nun endlich fix
Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung war eine langjährige Forderung der Landwirtschaftskammer OÖ und tritt nun endlich mit 1. September in Kraft. Diese Verordnung, die von Landwirtschaftsministerium und Gesundheitsministerium auf den Weg gebracht wurde, wird für mehr Transparenz in der Lebensmittelkette sorgen.
„Mit der Umsetzung der Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung, wo täglich 2,2 Millionen Mahlzeiten ausgegeben werden, wird ein erster Schritt gesetzt, der die Marktposition der heimischen Bäuerinnen und Bauern wesentlich stärken wird. Ziel der Verordnung ist es nicht, den Einkauf österreichischer Lebensmittel vorzuschreiben, sondern den Konsumentinnen und Konsumenten eine bewusste Auswahl zu ermöglichen“, betont Land-wirtschaftskammer-Präsident Franz Waldenberger.