EU-Entscheid gefährdet Eigenversorgung mit heimischem Zucker
Mit Fassungslosigkeit und absoluten Unverständnis nehmen Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger und Präsident der Landwirtschaftskammer OÖ Franz Waldenberger das Urteil vom EuGH und dessen Auslegung durch die EU-Kommission zur Kenntnis. Demnach dürfen Mitgliedsstaaten das EU-weite Verbot von Neonicotinoiden nicht mehr mittels Notfallzulassungen auslegen. Der Zuckermarkt läuft aktuell gut, die Rübenbauern blicken jedoch hinsichtlich des Urteils mit größter Sorgein die Zukunft. In Oberösterreich haben 1.130 landwirtschaftliche Betriebe rund 8.000 Hektar Zuckerrüben kontrahiert und erzeugen rund ein Viertel des österreichischen Zuckers.
Zuckerrüben sind gegenüber Schädlingen in der Jugendphase sehr empfindlich. Bislang wurden die Rüben mit einer neonicotinoiden Beize gegen Erdflöhe und Blattläuse sowie gegen einen geringen Druck an Derbrüsslern so gut geschützt, dass keine Spritzung nötig war. Das wird sich durch das Urteil nun ändern. Das EuGH-Urteil bezog sich auf die Situation in Belgien und nicht auf die verschärfte österreichische Problematik. „In Österreich wurde begleitend zur bis jetzt geltenden Notfallzulassung der Rübenbeize ein jährliches Bienenmonitoring durch die AGES durchgeführt und bewiesen, dass es für die Bienen zu keinen negativen Auswirkungen aufgrund der Rübenbeize kam. Die Zuckerrüben sind als nichtblühende Kultur für Bienen unattraktiv und das Saatgut ist gut gegen Staubabrieb geschützt“, erläutert LK-Präsident Franz Waldenberger den notwendigen und verantwortungsbewussten Einsatz des Pflanzenschutzmittels in der heimischen Landwirtschaft.