Grundbuchauszug richtig lesen
Das Hauptbuch des Grundbuches
ist in sogenannte Katastralgemeinden
(KG) gegliedert.
Meist besteht eine politische
Gemeinde aus mehreren
Katastralgemeinden. Jede
davon hat neben
dem Namen auch eine fünfstellige
Nummer. Für jeden
Grundbuchskörper (dieser besteht
aus einem oder mehreren
Grundstücken) gibt es eine
sogenannte Einlage, die je Katastralgemeinde
mit der sogenannten
Einlagezahl (EZ) eindeutig
bezeichnet ist. Im Kopfteil
ist weiters das zuständige
Grundbuchgericht angeführt.
Aufschrift
Hier findet sich neben Hinweisen
auf etwaiges Wohnungseigentum,
Baurecht, etc.
die Anmerkung der letzten Tagebuchzahl (TZ).
Diese ergibt sich aus laufender
Nummer und Jahreszahl.
Es ist daher ersichtlich,
in welchem Jahr die letzte Änderung
im Grundbuch durchgeführt
wurde. Eine (vorläufige)
Plombe ist die Tagebuchzahl
eines bereits eingelangten,
jedoch noch nicht erledigten
Geschäftsstückes.
A-Blatt/B-Blatt
Im "A-1 Blatt“ stehen die
Grundstücksnummern, Nutzung,
Flächenausmaße und
Adressen der zum Gutsbestand
gehörenden Grundstücke.
Durch ein "G“ neben den
Grundstücksnummern ist ersichtlich,
dass das jeweilige
Grundstück bereits dem
Grenzkataster angehört. Ist
dies nicht der Fall, kann es bei
den angegebenen Flächenmaßen
Abweichungen zum tatsächlichen
Ausmaß in der Natur
geben, da dann nicht der
genaue Grenzkataster, sondern
der Grundsteuerkataster
z ugrunde liegt. Das "A-2
Blatt“ enthält mit dem Eigentum
an Grundstücken verbundene
Rechte (etwa Fahrtrechte,
agrargemeinschaftliche Anteilsrechte),
öffentlich-rechtliche
Beschränkungen (z. B.
nach Denkmalschutz, Enteignungsrecht)
und Einleitung
von Verfahren (beispielsweise
Zusammenlegungsverfahren).
Auch Veränderungen des
Grundbuchskörpers durch Zu- oder
Abschreibungen werden
hier eingetragen. Im "B-Blatt“
(Eigentumsblatt) finden sich
Informationen zu den Eigentümern,
zu Miteigentumsanteilen,
Geburtsdaten und Anschrift
der Eigentümer sowie
zu Beschränkungen, denen der
Eigentümer für seine Person in
der freien Vermögensverwaltung
unterworfen ist (wie etwa
Gütergemeinschaft, Sachwalterbestellung,
Konkurseröffnung).
Außerdem wird jedenfalls
die Urkunde angeführt,
die Grundlage für den Eigentumserwerb war.
C-Blatt
Das sogenannte Lastenblatt
enthält die mit dem Eigentum
an den Liegenschaftsanteilen
verbundenen Belastungen (z.
B. Pfandrechte, Wohnrechte,
Ausgedingsrechte, Belastungs- und
Veräußerungsverbote,
Dienstbarkeiten, Bestands-,
Vor- oder Wiederkaufsrechte).
Solche Belastungen können
sich auf die gesamte Liegenschaft
oder bestimmte Eigentumsanteile
erstrecken. Im
letzten Fall wird durch den
Vermerk "auf Anteil B-LNr…“
darauf hingewiesen. Die Eintragungen
erfolgen unter laufenden
Nummern (C-LNr),
welche in der Regel auch über
den Rang der Eintragung Auskunft
geben. Ausgenommen
davon sind jedoch z. B. nachträgliche
Vorrangeinräumungen.
Die angemerkten Belastungen
gehen beim Kauf/Verkauf
grundsätzlich nicht unter,
belasten daher den neuen
Eigentümer. Lässt der Verkäufer
diese Belastungen beim
Verkauf mit Zustimmung des
Berechtigten löschen, spricht
man von einer sogenannten
Lastenfreistellung. Betreffend
angeführte Belastungen ist jedoch
zu beachten, dass diese
nicht mehr beziehungsweise nicht mehr
im angeführten Umfang bestehen
müssen. Es ist etwa
möglich, dass Pfandrechte
zum Teil oder gänzlich schon
zurückbezahlt sind, die Eintragung
aber noch nicht gelöscht
wurde. Die öffentliche
Urkundensammlung enthält
die Grundlagen der Eintragungen.
Will man dazu (z. B.
zu einer Dienstbarkeit) nähere
Informationen haben, kann
man zur entsprechenden Tagebuchzahl
beim Bezirksgericht beziehungsweise mittels Online-Abfrage
in die entsprechende Urkunde
(z. B. Vertrag) Einsicht
nehmen. Daraus sind oft weiterführende
Informationen zu entnehmen.