MFA: Güllemenge (bis 31.11.) und Monitoringaufträge (binnen 14 Tagen bearbeiten)
Im MFA sind die Güllemengen für das aktuelle Ausbringungsjahr anzugeben. Zum Zeitpunkt der Antragstellung wunden die voraussichtlichen Mengen genannt. Sofern die tatsächlich heuer ausgebrachten oder separierten Mengen heuer davon abwichen, müssen diese bis 30. November korrigiert werden.
Um Sanktionen nach Vor-Ort-Kontrollen zu vermeiden, ist stets maximal jene Güllemenge im Mehrfachantrag (MFA) anzugeben, die auch sicher in diesem Jahr ausgebracht bzw. separiert werden wird.
ACHTUNG: Wurde eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt, ist eine Reduktion der im MFA angegebenen Menge nämlich nicht mehr möglich und kann bei Abweichung zu Sanktionen führen.
Um Sanktionen nach Vor-Ort-Kontrollen zu vermeiden, ist stets maximal jene Güllemenge im Mehrfachantrag (MFA) anzugeben, die auch sicher in diesem Jahr ausgebracht bzw. separiert werden wird.
ACHTUNG: Wurde eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt, ist eine Reduktion der im MFA angegebenen Menge nämlich nicht mehr möglich und kann bei Abweichung zu Sanktionen führen.

Bei Flächenmonitoringaufträgen hat man 14 Tage Zeit zu reagieren
Im Rahmen des Flächenmonitorings werden die Angaben des MFA mit der tatsächlichen Bewirtschaftung in der Natur auf Basis von Satellitendaten abgeglichen. Dies dient als eine Art “Frühwarnung“ für die Antragsteller:innen. (Wichtige Informationen dazu finde sich in den Artikeln “Flächenmonitoring und AMA MFA Fotos App unterstützen Antragstellung“ und “Flächenmonitoring: Überprüfungen des MFA starten“.
Wenn eine fehlerhafte Beantragung (z.B.: Mais statt Soja) oder nicht eingehaltene Förderauflagen (z.B.: zu späte Anlage von Zwischenfruchtbegrünungen) durch das Flächenmonitoring festgestellt worden ist, wird man sowohl über eine Push-Nachricht am Smartphone in der AMA MFA Fotos App als auch per E-Mail benachrichtigt. Ab diesem Zeitpunkt hat man als Landwirtin bzw. Landwirt 14 Tage Zeit zu reagieren und die Beantragung sanktionslos richtigzustellen.
Aufgrund ihrer einfachen Handhabung wird die AMA MFA Fotos App für die Bearbeitung von Aufträgen aus dem Flächenmonitoring empfohlen.
Wenn eine fehlerhafte Beantragung (z.B.: Mais statt Soja) oder nicht eingehaltene Förderauflagen (z.B.: zu späte Anlage von Zwischenfruchtbegrünungen) durch das Flächenmonitoring festgestellt worden ist, wird man sowohl über eine Push-Nachricht am Smartphone in der AMA MFA Fotos App als auch per E-Mail benachrichtigt. Ab diesem Zeitpunkt hat man als Landwirtin bzw. Landwirt 14 Tage Zeit zu reagieren und die Beantragung sanktionslos richtigzustellen.
Aufgrund ihrer einfachen Handhabung wird die AMA MFA Fotos App für die Bearbeitung von Aufträgen aus dem Flächenmonitoring empfohlen.