In der EU sind 96% der urbanen Bevölkerung einer höheren Feinstaubbelastung ausgesetzt als von der WHO empfohlen (EEA, 2022b).
Gesundheitliche Auswirkungen
Beim Menschen können Schadstoffe in der Luft Entzündungen der Atemwege verursachen und Erkrankungen, wie Allergien und Asthma, fördern bzw. ungünstig beeinflussen. Feinstaub kann die durchschnittliche Lebenserwartung je nach Wohnort um mehrere Monate verringern, zudem können Kurzzeiteffekte und Langzeitschädigungen der Atemwege sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen auftreten.
Umweltrelevante Auswirkungen
Einträge von Schwefel- und Stickstoffverbindungen in die Umwelt können eine Versauerung von Böden und Gewässern hervorrufen und Ökosysteme negativ beeinflussen. Der übermäßige Eintrag von Stickstoffverbindungen wirkt darüber hinaus eutrophierend (überdüngend).
Die Luftverschmutzung stellt nach wie vor das größte umweltbedingte Gesundheitsrisiko in Europa dar und hat erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit der europäischen Bevölkerung, insbesondere in städtischen Gebieten. In der EU sind 96% der urbanen Bevölkerung einer höheren Feinstaubbelastung ausgesetzt als von der WHO empfohlen (EEA, 2022b).
Auch in Österreich können manche Schadstoffe weiterhin über einschlägigen Grenzwerten liegen. Feinstaub, Ozon und Stickstoffoxide treten nach wie vor in Konzentrationen auf, die über den (2021 aktualisierten) Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation liegen und zu Beeinträchtigungen der Gesundheit führen bzw. sich negativ auf Ökosysteme auswirken. Bei diesen Schadstoffen sind in den nächsten Jahren noch weitere Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene notwendig. Auch bei Ammoniak (NH3), das eine Vorläufersubstanz für die Bildung von gesundheitsschädlichem Feinstaub ist, besteht Handlungsbedarf.
EU-NEC-Richtlinie zielt auf die vom Menschen verursachten Luftschadstoffe ab
Seit dem Jahr 2020 gelten entsprechend der Richtlinie über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (Emissionshöchstmengenrichtlinie - NEC-RL EU 2016/2284) bzw. dem Emissionsgesetz-Luft 2018 (EGL 2018; BGBl. I Nr. 75/2018) spezifische Emissionsreduktionsverpflichtungen für die anthropogenen Emissionen von NOx (Stickoxide), SO2 (Schwefeldioxid), NMVOC (flüchtige organische Kohlenstoffe, ausgenommen Mehtan), NH3 (Ammoniak) und Feinstaub (PM2,5 - durchschnittliche Partikelgröße von 2,5 µm) - siehe Abb. 1. Diese wurden im Jahr 2021 für die Luftschadstoffe NOx, SO2, NMVOC und PM2,5 eingehalten. Die Emissionsmenge von NH3 liegt hingegen um rund 6 Prozentpunkte über dem Reduktionsziel.
Daher ist Österreich, wie 13 andere EU-Mitgliedstaaten, mit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens konfrontiert. Laut aktuellen Inventurdaten wurden in Österreich im Jahr 2021 65,8 kt Ammoniak emittiert. Um das 2020er-Ziel zu erreichen, müssen über 3 kt, das 2030er-Ziel zu erreichen, ca. 10 kt Ammoniak-Emissionen reduziert werden.
Überarbeitung des Nationalen Luftreinhalteprogramms dringend erforderlich
Um die Zielerreichung sicherzustellen, sind nationale Maßnahmenprogramme festzulegen und umzusetzen. Das erste Nationale Luftreinhalteprogramm wurde 2010 erstellt (Bundesregierung, 2010) und 2012 evaluiert (Umweltbundesamt, 2012). Gemäß der revidierten NEC-Richtlinie 2016/2284/EG mussten Österreich sowie alle anderen Mitgliedstaaten bis 2019 ein Nationales Luftreinhalteprogramm erstellen und an die EU-Kommission übermitteln (BMNT, 2019b). Dieses ist mindestens alle vier Jahre zu aktualisieren. Die nächste Überarbeitung ist seit 2023 fällig und befindet sich derzeit in Ausarbeitung. Die Entwicklung der Emissionen ist weiterhin im Rahmen von jährlichen Emissionsinventuren zu überwachen.
Um die Emissionsreduktionsverpflichtung gewährleisten zu können, wurde die Verordnung über Maßnahmen zu Ammoniak im Bereich der Luftreinhaltung (Ammoniakreduktionsverordnung; BGBl. II Nr. 24/2023) im Jahr 2022 erlassen. Die Verordnung wird bis spätestens Ende 2025 evaluiert und falls nötig novelliert.
Feinstaub-Anteil des Sektors Landwirtschaft ist untergeordnet
Der Sektor Landwirtschaft hat an den gesamten Feinstaub-Emissionen einen untergeordneten Anteil, wie z.B. bei der PM2,5-Fraktion, der kleinsten Staubfraktion, einen Anteil von 7,6% (siehe Abb. 2)
Der Sektor Landwirtschaft ist der Hauptverursacher bei den Ammoniak-Emissionen
Laut Abb. 3 ist der Sektor Landwirtschaft beim Ammoniak mit über 94% Anteil der Hauptemittent. Unter Sonstige sind die Ammoniak-Emissionen der Abfallwirtschaft, Abfalldeponien, Abfallverbrennung (exklusive Abfallverbrennung in Energieanlagen), Kompostierung und mechanisch-biologische Abfallbehandlung, Abwasserbehandlung und -entsorgung, Abfallvergärung (landwirtschaftliche Biogasanlagen), Auto- und Gebäudebrände, Lösemittelanwendung und Sonstiges, Farb- und Lackanwendung - auch im Haushaltsbereich, Reinigung, Entfettung, Herstellung und Verarbeitung chemischer Produkte sowie Tabakrauch und Feuerwerke enthalten.
Ammoniak-Emissionstrend 1990 - 2021
Von 1990 - 2021 kam es zu einer Abnahme der gesamten österreichischen NH3-Emissionen um insgesamt 4,9% auf 65.800 t. Die NH3-Emissionen lagen 2021 niedriger als 1990, es zeigen sich jedoch zwei unterschiedliche Trends: von 1990 - 2005 eine deutliche Abnahme, ab 2005 eine Trendumkehr und eine Zunahme. Die Emissionen stammen nahezu ausschließlich aus dem Sektor Landwirtschaft (2021: 94%). Abnahme und Zunahme sind somit auf diesen Sektor zurückzuführen. Neben dem rückläufigen Viehbestand wirkt sich die effizientere Fütterung der Tiere sowie der verstärkte Einsatz bodennaher Ausbringungstechniken von Wirtschaftsdünger (u.a. Schleppschlauch, Schleppschuh, rasche Einarbeitung von Gülle und Mist) günstig auf das Emissionsniveau aus. Die aus Gründen des Tierwohls nach der Jahrtausendwende zunehmende Rinderhaltung in Freilaufställen (anstelle der Anbindehaltung) bewirkt hingegen höhere Emissionen.
Quelle: Der aktuelle Bericht 2023 vom Umweltbundesamt (UBA) informiert über die Emissionstrends des Zeitraums 1990 - 2021 und stellt mit wortwörtlich übernommenen Passagen die ausschließliche Quelle für diesen Artikel dar.
Verteilung der Ammoniak-Emissionen in der Landwirtschaft
Die Abbildungen 4 und 5 zeigen die Verteilung der Ammoniak-Emissionen in der Landwirtschaft und in der Wirtschaftsdüngerkette.
Da Österreich laut Grünem Bericht 2023 1,31 Mio. ha Dauergrünland inklusive Feldfutterflächen aufweist (dies entspricht 51% der landwirtschaftlich genutzten Flächen), ist die Rinderhaltung der mit Abstand bedeutendste Veredelungssektor. Damit ist aber auch unweigerlich verbunden, dass die Rinderhaltung mit über 60% den größten Anteil an Ammoniakemissionen aufweist (siehe Abb. 6).
Freiwilligkeit vor Zwang
Um die Reduktionsverpflichtungen bis 2030 zu erreichen, sind Maßnahmen in der gesamten Stickstoffkette wie Fütterung, Stall, Lager, Weide, Ausbringung und Mineraldüngeranwendung erforderlich. Die Abbildungen 4, 5 und 6 zeigen auf, in welchen Bereichen die größten Wirkungen zu erwarten sind. Bei der Umsetzung von Maßnahmen hat die Landwirtschaftskammer seit jeher mit allem Nachdruck das Prinzip "Freiwilligkeit vor Zwang" eingefordert und danach getrachtet, dass eine entsprechende Unterstützung durch die Investitionsförderung (Bau und Technik) und ausgewählte ÖPUL-Maßnahmen (stark N-reduzierte Fütterung bei Schweinen, Tierwohl Weide und Behirtung, bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Biogasgülle sowie Gülleseparierung) gewährt wird.