Emissionsarmes Wirtschaftsdüngermanagement im Berggebiet
Die Emissionsminderung beginnt bei der Fütterung/Weide!?
Stallbau, Entmistung und Lagerung
Eine stallbauliche Maßnahme stellt der erhöhte Fressstand mit Fressplatzteiler dar. Das ist allerdings nur auf Betrieben umsetzbar, die auch in der Stallbreite genügend Fläche zur Verfügung haben - rund 1 Meter mehr umbaute Raumbreite ist in der Regel erforderlich. Der klassische Spaltenboden mit darunterliegendem Güllelager, weil man im Hang für die Grundfundamentierung sowieso tief hinunter muss, ist leider nicht möglich. In diesem Fall braucht es eine geschlossene Laufgangfläche mit Schieber-, Schieberoboter- oder Sammelroboterentmistung. Wenn keine Güllelagerung (Treibmistkanäle zählen nicht als Güllelager!) unter den Laufgang geplant wird, dann ist auch der Spaltenboden, allerdings nur mit dem erhöhten Fressplatz, möglich.
Weitere Möglichkeiten, die Förderfähigkeit nicht zu verlieren, sind auf planbefestigten (geschlossenen) Lauf- und Fressgängen einen Rillenboden mit Kammschieber oder den Laufgang mit 3 Prozentgefälle zu planen. Das funktioniert allerdings nur in Kombination mit Schieberentmistung UND Harnsammelrinne im Stallinnnenbereich problemlos. Grundsätzlich gilt es, jedenfalls die Laufgangfläche so trocken und sauber wie möglich zu halten.
Güllelager sind im Neubau sowieso nur mehr MIT fester Abdeckung genehmigungs- und förderfähig. Zudem schafft man mit der Abdeckung im Berggebiet so eine wertvolle ebene Hoffläche. Bestehende Güllelager ohne Deckel und mit einer natürlichen Schwimmdecke sollen, um den wertvollen Stickstoff nicht an die Atmosphäre zu verlieren, so wenig wie möglich oft homogenisiert (aufgerührt) werden. Wenn am Betrieb zwei oder mehr Güllelager vorhanden sind, würde man bis zu 40% der Lagerverluste einsparen, wenn man nur in den geschlossenen Gruben zur Ausbringung homogenisiert und die Gülle in der offenen Grube nur ca. zwei Mal pro Jahr. Zur Sommerdüngung die Gülle gar nicht zu homogenisieren und nur aus dem unteren Bereich die Gülle abzusaugen, wäre eine weitere Möglichkeit, um die emissionsmindernde Wirkung einer natürlichen Schwimmdecke nutzen zu können. Das ist allerdings mit dem Nachteil der inhomogenen Nährstoffverteilung und im Extremfall mit der Notwendigkeit, die feste Schwimmdecke gegebenenfalls mit einer umfunktionierten Holzkranzange aus dem Lager zu heben, verbunden.
Bodennahe Ausbringtechnik auch am Hang möglich/notwendig?
Verpflichtend wird die bodennahe Gülleausbringung im Berggebiet keinesfalls werden, wenn dann nur auf Flächen, die sich in Gunstlagen befinden und/oder maximal 18% Hangneigung auf mehr als 30% des Einzelschlages und eine entsprechende Schlaggröße aufweisen. Für diese Einzelflächen wird man sich allerdings einer Maschinengemeinschaft, des Maschinenringes oder eines Lohnunternehmers bedienen, wenn verfügbar!?
Vielmehr geht es darum, insbesondere für die Düngung zwischen den Schnitten (Sommergülleausbringung) auf die Konsistenz und damit Fließfähigkeit der flüssigen Wirtschaftsdünger besonders Rücksicht zu nehmen. Gülle, die 1 : 1 mit Wasser verdünnt wird, hilft bereits die Emissionen um 30% zu reduzieren. In Einzelfällen kann die Separierung von Gülle auch auf den Bergbetrieben sinnvoll sein, nämlich besonders dann, wenn erhebliche Mengen der Wirtschaftsdünger auf hoffernen Flächen ausgebracht werden müssen bzw. das Feststoffseparat auch als Einstreu genutzt wird (Hygienekonzept beachten!).
Wie kann ich trotzdem beim Ausbringen auch im Berggebiet meine gasförmigen Stickstoffverluste reduzieren?
Kurz zusammengefasst
Bei der Ausbringung insbesondere zwischen den Schnitten (Sommergülle) die Gülle mit Wasser stark verdünnen (Verhältnis 1 : 1) oder separieren oder/und nur bei entsprechendem Güllewetter (feucht, kühl, ohne Wind) - von Feldwegen aus mit Weitwurfdüsen - ausbringen. In Einzelfällen wird es auch möglich sein, mit kleineren Bergfässern oder mit einer Gülleverschlauchungsanlage in Kombination mit einem Schleppschuhverteiler die Gülle bodennah und somit emissionsarm auszubringen und dadurch zusätzlich die ÖPUL-Förderung zu nutzen. Eine Verpflichtung zur bodennahen Ausbringung von Gülle wird es für Berggebiete mit Hangausbringung sicher nicht geben.
Allgemeine Anmerkungen (siehe Projekt "EIP Bergmilchvieh")
Gasförmige Stickstoffverluste stehen in einem engen Zusammenhang mit der Tierhaltung. In der Landwirtschaft kommt dabei Ammoniak eine Bedeutung zu. 94% der Ammoniakemissionen in Österreich stammen aus der Landwirtschaft. Über 60% davon entstehen in der Rinderhaltung und durch das damit verbundene Wirtschaftsdüngermanagement (Stall-Lagerung-Ausbringung). Ammoniak ist ökosystemrelevant und bewirkt neben anderen Luftschadstoffen die Versauerung und Eutrophierung sensibler Ökosysteme. Ammoniak ist allerdings auch eine der Vorläufersubstanzen für die Feinstaubbildung. In diesem Zusammenhang gilt es, bis 2030 die NEC-Richtlinie, eine EU VO, die eine Reduktion der Ammoniakemissionen von 12% vorsieht, zu erfüllen. Der Wert der eingesparten N-Verluste beläuft sich auf 25 - 30 Mio. Euro pro Jahr.