Agrarmarketingbeitrag: Verwendung und kleinere Anpassungen 2024
Die Berechnungsgrundlage für den Flächenbeitrag des AMBs bildet die Beantragung des Mehrfachantrags des jeweiligen Kalenderjahres. Somit ist seit 2023 bei Erreichen des Mindestflächenausmaßes für die AMB-Pflicht (1,5 ha landw. Nutzfläche bzw. kleinere Ausmaße für Gartenbau, Gemüse, Obst und Speisekartoffeln) jährlich ein Mehrfachantrag (MFA) abzugeben, unabhängig davon ob GAP-Zahlungen bezogen werden oder nicht. Flächen, die nicht als landwirtschaftliche Nutzflächen gelten, sind nicht beitragspflichtig und daher auch nicht im MFA anzugeben.
Änderung bei Flächenbeitrag für Almweideflächen
Ab 2024 ist im Falle von gemeinschaftlich genutzten Almweideflächen und Gemeinschaftsweideflächen der jeweilige Auftreiber der Beitragsschuldner für den Flächenbeitrag entsprechend der anteilig zugerechneten Weidefläche. Es gelten somit dieselben Regelungen wie für die Zurechnung bei Direktzahlungen und Ausgleichszulage im Rahmen der GAP. Weiters sind ab 2024 Forstpflanzgutflächen beitragsfrei, wenn bei der Schlagnutzungsart “Einjährige Baumschulen“ bzw. “Mehrjährige Baumschulen“ der Code “FP (Forstpflanzgut)“ vergeben wurde.
Einhebung und Mitteilung
Der AMB wird gemeinsam mit der Hauptauszahlung der GAP-Maßnahmen 2024 am 19. Dezember 2024 verrechnet. Informationen zur Höhe des berechneten Beitrags werden Mitte Jänner 2025 mittels Mitteilung versendet. Sollte es noch eine offene Forderung geben, wird diese bescheidmäßig vorgeschrieben.
Kommunikations- und Werbemaßnahmen
Die eingehobenen Beiträge werden von der AMA Marketing für das
Qualitätsmanagement und die Bewerbung der verschiedenen Gütesiegel, insbesondere aber für gezielte Kommunikations- und Werbemaßnahmen (TV-Spots, Print-, Social Media- und Online-Kampagnen, Marktforschung, Veranstaltungen und Messen) für die gesamte österreichische Landwirtschaft verwendet. Weiter Informationen zum AMB sind auf www.ama.at unter “Fachliche Informationen -> Agrarmarketingbeitrag“ zu finden.
Qualitätsmanagement und die Bewerbung der verschiedenen Gütesiegel, insbesondere aber für gezielte Kommunikations- und Werbemaßnahmen (TV-Spots, Print-, Social Media- und Online-Kampagnen, Marktforschung, Veranstaltungen und Messen) für die gesamte österreichische Landwirtschaft verwendet. Weiter Informationen zum AMB sind auf www.ama.at unter “Fachliche Informationen -> Agrarmarketingbeitrag“ zu finden.