Stallbauverfahren in OÖ - 2 Baubewilligungspflicht und Baubewilligungsantrag
Baubewilligungspflicht
Der Neu-, Zu- oder Umbau von Stallgebäuden unterliegt der baubehördlichen Bewilligungspflicht.
Auch die bloße Änderung des Verwendungszweckes von Stallgebäuden unterliegt der Bewilligungspflicht, wenn dadurch etwa zusätzliche schädliche Umwelteinwirkungen zu erwarten sind
Beispiel:
Im Bereich von Seen und geschützten Gewässern ist eine bescheidmäßige Feststellung der Naturschutzbehörde notwendig, dass das Bauvorhaben nicht die öffentlichen Interessen des Landschaftsschutzes verletzt.
Beispiel:
- Umwandlung von ehemaligem Rinderstall in einen Schweinestall.
- Beabsichtigte Nutzung von bestehendem Wirtschaftsgebäude als Stall.
Im Bereich von Seen und geschützten Gewässern ist eine bescheidmäßige Feststellung der Naturschutzbehörde notwendig, dass das Bauvorhaben nicht die öffentlichen Interessen des Landschaftsschutzes verletzt.
Baubewilligungsantrag
Der Baubewilligungsantrag ist bei der Baubehörde (Gemeindeamt jener Gemeinde, in der das Bauvorhaben erfolgen soll) mit folgenden Einreichunterlagen einzubringen:
- Bauplan in dreifacher Ausfertigung (Lageplan, Grundriss, Schnitt und Ansichten)
- geplantem Tierbestand, Güllevolumen, Lüftung, Entmistung und Fütterung)
- Grundbuchsauszug
- Zustimmung der Miteigentümer
- Verzeichnis der Nachbargrundstücke (betroffene Parteien)