Stallbauverfahren in OÖ - 12 Checkliste D / Bauverfahren, IPPC, UVP
Haben alle Nachbarn auf den 3 Bauplänen unterschrieben?
Kommt es zu wesentlichen Änderungen während der Einreich- oder Bauphase?
Können die Baufristen eingehalten werden?
Können Sie einen befugten Bauführer nennen?
Haben Sie die Befunde für die Fertigstellungsanzeige vertraglich abgeklärt?
- Wenn Ja: Es kommt zu einem vereinfachten Bauverfahren ohne Bauverhandlung.
- Wenn Nein: Es kommt zu einer Bauverhandlung.
Kommt es zu wesentlichen Änderungen während der Einreich- oder Bauphase?
- Wenn Ja: So ist ein neuer Bewilligungsantrag erforderlich.
- Anmerkung: Unwesentliche Änderungen sind mit der Baubehörde und dem Planverfasser abzuklären.
Können die Baufristen eingehalten werden?
- Baubeginn innerhalb von 3 Jahren ab Rechtskraft des Baubewilligungsbescheides
- Fertigstellung des Baus innerhalb von 5 Jahren ab Beginn der Bauausführung
- Anmerkung: Verlängerungen der Fristen sind unter Umständen möglich. Bitte mit der Baubehörde abklären.
Können Sie einen befugten Bauführer nennen?
- Wenn Nein So ist dieser vor Baubeginn bei der Baubehörde zu melden.
- Wenn Nein: Bitte klären Sie mit Ihrem befugten Planungspartner oder befugten Bauführer die erforderlichen Maßnahmen ab.
Haben Sie die Befunde für die Fertigstellungsanzeige vertraglich abgeklärt?
- Wenn Nein: Bitte abklären - Baumeister, Elektriker, Zimmermann, Dachdecker, Gebäudetechnik, Dichtheits-Attest
IPPC / OÖ Umweltschutzgesetz
IPPC-Verfahren ist nötig, wenn durch die Anlage folgende Tierzahlen erreicht oder überschritten werden:
- 40.000 Plätze für Masthühner
- 2.000 Plätze für Mastschweine
- 750 Plätze für Sauen
UVP
UVP-Neuanlagen: UVP ist erforderlich, wenn durch die neue Anlage der Schwellenwert erreicht oder überschritten wird:
Wird durch den Stallbau die bisherige genehmigte Anzahl an Tierplätzen um mehr als 25 % vom UVP-Schwellenwert erhöht? Wenn ja, wird durch eine Einzelfallprüfung ermittelt, ob eine Kumulation mit anderen Stallungen vorliegt und eine UVP-Pflicht besteht.
- 48.000 Legehennen-, Junghennen-, Truthühnerplätze
- 65.000 Mastgeflügelplätze
- 2.500 Mastschweineplätze
- 700 Sauenplätze
- 500 Rinderplätze (für Rinder über ein Jahr alt)
- 40.000 Legehennen-, Junghennen-, Truthühnerplätze
- 42.500 Mastgeflügelplätze
- 1.400 Mastschweineplätze
- 450 Sauenplätze
- 300 Rinderplätze (für Rinder über ein Jahr alt)
Wird durch den Stallbau die bisherige genehmigte Anzahl an Tierplätzen um mehr als 25 % vom UVP-Schwellenwert erhöht? Wenn ja, wird durch eine Einzelfallprüfung ermittelt, ob eine Kumulation mit anderen Stallungen vorliegt und eine UVP-Pflicht besteht.