Stallbauverfahren in OÖ - 4 Bauverhandlung: Verfahrensbeteiligte und Nachbarn
Zur Bauverhandlung sind insbesondere folgende Beteiligte zu laden:
- Bauwerber
- Bauführer, falls bereits bestimmt
- Planverfasser
- Sachverständige
- OÖ Umweltanwaltschaft
- Nachbarn:
Erläuterung zur Grafik
Der Stall wird auf dem Grundstück „a“ errichtet. Die Pfeillänge in der Skizze repräsentiert eine Länge von 50 m. Die Eigentümer und Miteigentümer der Grundstücke 2, 3, 4, 8, 9, 10, 13, 14 und 15 sind als Nachbarn zu laden.
Anmerkung: Auch die Nachbarn auf der anderen Seite des öffentlichen Weges sind zu laden, wenn sie sich im 50 m Abstand befinden.
OÖ. Umweltanwaltschaft
Ist ein Organ des Landes Oberösterreich und hat zum Schutz der Umwelt im Bauverfahren über Stallbauten die rechtliche Stellung einer Partei. Sie ist daher wie die Nachbarn zur Bauverhandlung zu laden. Sie kann Einwendungen gegen das Bauvorhaben erheben, Anträge stellen und Rechtsmittel gegen den Baubewilligungsbescheid erheben.