Stallbauverfahren in OÖ - 10 Checkliste B - Flächenwidmung, Umweltauflagen
Der Flächenwidmungsplan kann über www.doris.ooe.gv.at abgerufen werden.
Stammt das Futter überwiegend aus eigener Produktion (mindestens 50%)?
- Wenn NEIN: In der Kategorie Grünland ist eine Flächenwidmung für „Bodenunabhängige Nutztierhaltung“ erforderlich. In der Kategorie Dorfgebiet ist die „Bodenunabhängige Nutztierhaltung“ nicht gestattet.
- Anmerkung: Bei zumindest seit 10 Jahren bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben ist im Rahmen der Erweiterung mit biologischer oder besonders tierfreundlicher Geflügelhaltung für deine Bodenabhängigkeit ein eigen erzeugtes Futteräquivalent von 25% erforderlich.
- Wenn JA, dann ist eine Sonderausweisung im Flächenwidmungsplan „Tierhalter nahe Wohngebiet“ erforderlich, wenn durch einen Neubau bzw. Zubau mehr als 40 % des Schwellenwertes einer UVP-Prüfung „nahe Siedlungsgebieten“ überschritten werden. Das sind 560 Mastschweine, 180 Zuchtsauen, 17.000 Masthühner, 16.000 Legehennen und Junghennen.
- Bei Neuerrichtungen von Ställen im Grünland kann die Baubaubehörde ein agrartechnisches Gutachten anfordern, um die Notwendigkeit des Bauvorhabens festzustellen. Das Gutachten wird vom Amt der OÖ. Landesregierung erstellt.
Umweltauflagen / Wirtschaftsdünger
Ist die Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger bereits berücksichtigt?
Steht ausreichend geeignete Ausbringungsfläche für den Wirtschaftsdünger zur Verfügung?
Steht ausreichend geeignete Ausbringungsfläche für den Wirtschaftsdünger zur Verfügung?
- Wenn NEIN: Sind Abnahmeverträge für Wirtschaftsdünger vorhanden?