Sozialrecht - Bezirksbauernkammer
Ihre Situation
Sie überlegen einen Bewirtschafterwechsel durchzuführen.
Sie wollen Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld beantragen.
Sie wollen sich zur Feststellung der Schwerarbeitszeiten in der Land- und Forstwirtschaft beraten lassen.
Sie haben einen ablehnenden Pensions- oder Pflegegeldbescheid erhalten.
Sie wollen Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld beantragen.
Sie wollen sich zur Feststellung der Schwerarbeitszeiten in der Land- und Forstwirtschaft beraten lassen.
Sie haben einen ablehnenden Pensions- oder Pflegegeldbescheid erhalten.
Unser Angebot
Beratung zu:
- Beiträge zur bäuerlichen Sozialversicherung
- Versicherungspflicht
- Kinderbetreuungsgeld
- Wochengeld
- Feststellung von Schwerarbeitszeiten
Ihr Nutzen
Optimierte Beitragsgrundlage
Bezug von Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld
Unterstützung bei der Feststellung von Schwerarbeitszeiten
Anfechtung des ablehnenden Bescheides
Bezug von Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld
Unterstützung bei der Feststellung von Schwerarbeitszeiten
Anfechtung des ablehnenden Bescheides
Kontakt
Servicenummer Rechtsberatung:
050 6902-1200
Telefonservicezeiten:
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
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LFI Kurstipp
Kosten
Beratung ohne Kostenverrechnung