Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Kontakt & Service
  • Karriere
  • LK-Zeitung Der Bauer
  • Newsletter
  • Kleinanzeigen
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Oberösterreich logo
LK Oberösterreich logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Förderungen
    • Energie & Umwelt
    • Biologischer Landbau
    • Direktvermarktung
    • Bauen
    • Urlaub am Bauernhof
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Oberösterreich
    • Oberösterreich
    • Aktuelles
      • Aktuelles
      • Aktuelles aus den Bezirken
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Funktionärinnen und Funktionäre
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Aufgaben der Landwirtschaftskammer
      • Tätigkeitsbericht
      • Service für Funktionärinnen und Funktionäre
      • Verbände
      • LK-Wahl
    • Vollversammlung
      • Vollversammlung
      • Vollversammlung zum Nachschauen
    • Kommunikation & Medien
      • Kommunikation & Medien
      • LK-Zeitung "Der Bauer"
      • Öffentlichkeitsarbeit & PR
      • Online-Kommunikation & Digitales
      • Medienkooperationen
      • Bildergalerie
      • Newsletter der LK Oberösterreich
    • Kontakt & Service
      • Kontakt & Service
      • Servicenummern
      • Schreiben Sie uns
    • Karriere
      • Karriere
      • Karriere in der LK Oberösterreich
      • Offene Stellen
      • News und Einblicke
    • Publikationen
      • Publikationen
      • Broschüren Land- und Forstwirtschaft
      • Broschüren Recht und Steuer
      • Serviceinformationen
    • Videos
    • Die Bäuerin
    • LK-Gästehaus
    • Amtlicher Pflanzenschutzdienst
    • Kleinanzeigen
    • Wetter
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Getreide & Futtermittel
    • Holz
    • Indizes
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
    • Webinar Forst im Fokus
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
    • Videos ÖPUL
    • Videos Konditionalität
  • Recht & Steuer(current)1
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung(current)2
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Förderungen
    • Energie & Umwelt
    • Biologischer Landbau
    • Direktvermarktung
    • Bauen
    • Urlaub am Bauernhof
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kammerzeitung Der Bauer
  1. LK Oberösterreich
  2. Recht & Steuer
  3. Rechtsfragen zur Betriebsführung
  4. Pferde und Recht

Pferde und Recht - Reiten und Fahren

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
08.06.2021 | von Rechtsabteilung LK Oberösterreich

Reiter, die öffentliche Straßen benützen, haben die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten.

Kutschenfahrt © privat
Kutschenfahrt Fam. Burgstaller © privat

Reiten auf öffentlichen Straßen

Reiter müssen körperlich geeignet und des Reitens kundig sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Jüngere Personen dürfen nur in Begleitung Erwachsener reiten; dies gilt jedoch nicht für das Reiten im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes, wenn der Reiter das zwölfte Lebensjahr vollendet hat. 
Beim Reiten auf öffentlichen Straßen ist grundsätzlich die Fahrbahn zu benutzen und nicht Geh- oder Radwege. Bei Vorhandensein Reitwege benutzen. Auf Autobahnen ist das Reiten generell verboten.
Reiter haben sich auf der Fahrbahn äußerst rechts zu halten, die Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen sowie Arm- und Lichtzeichen zu beachten. Bei Dämmerung, Dunkelheit oder starkem Nebel müssen Reiter, wenn die sonstige Beleuchtung nicht ausreicht, durch hell leuchtende Laternen an der linken Seite gekennzeichnet sein.

Fuhrwerke

Der Lenker eines Fuhrwerkes muss mindestens 16 Jahre alt sein. Er darf bei der Führung des Fuhrwerkes nicht durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigt sein und muss die Obergrenze des Alkoholgehaltes im Blut von 0,5 Promille einhalten.
Der Besitzer eines Fuhrwerkes hat dafür zu sorgen, dass es den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung über Maße und Gewichte, Ausstattung und Beleuchtung entspricht und nur in diesem Zustand in Betrieb genommen wird.
Werden auf einem Fuhrwerk Personen befördert, so hat der Lenker dafür zu sorgen, dass sie so untergebracht sind, dass sie den sicheren Betrieb des Fuhrwerkes und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen und gefahrlos befördert werden können.  Die Zugtiere müssen zum Ziehen des Fuhrwerkes tauglich sein. Lahme oder übermüdete Tiere sowie solche, deren Eignung zum Ziehen eines Fuhrwerkes insbesondere durch äußerlich erkennbare Leiden oder Wunden herabgemindert ist, dürfen nicht als Zugtiere verwendet werden. Bissigen Zugtieren sind Maulkörbe anzulegen.
Bei Schnee- oder Eisglätte müssen Zugtiere mit scharfen Hufeisen oder anderen geeigneten Gleitschutzmitteln versehen sein. 
Werden Tiere uneingespannt an einem Fuhrwerk mitgeführt, so sind sie an ein Zugtier oder an das Fuhrwerk so anzubinden, dass sie sich nur an der rechten Seite des Fuhrwerkes oder hinter dem Fuhrwerk fortbewegen können und andere Straßenbenützer nicht behindern. Geschirr und Zügel müssen zweckmäßig sein und sich in gutem Zustand befinden. Die Verwendung von Gabelzügeln ist verboten.

Bespannte Wirtschaftsfuhren

Wirtschaftsfuhren mit bespannten Fahrzeugen dürfen nur von Personen gelenkt werden, die mindestens 12 Jahre alt sind und die erforderliche körperliche und geistige Eignung besitzen.
Ist der Lenker noch nicht 16 Jahre alt, so darf er nur Straßen benützen, die nicht Vorrangstraßen sind, keine besonders gefährlichen Stellen aufweisen und lediglich örtlichen Verkehrsbedürfnissen dienen.

Privatwege, Forststraßen und Wald

Das Reiten und Fahren mit Fuhrwerken auf Privatwegen und im Wald bedarf der Zustimmung des Grundeigentümers. Für die Benutzung von Forststraßen muss der Erhalter der Forststraße seine Zustimmung erteilen.
Zum vorigen voriger Artikel

Pferde und Recht - Sozialversicherung bei bäuerlichen Nebentätigkeiten

Zum nächsten nächster Artikel

Pferde und Recht - Pferdetransport

Weitere Fachinformation

  • Ab wann handelt es sich rechtlich gesehen um Wald?

  • Haftung für Schäden durch Waldbäume

  • Straßensperren für Holzschlägerungsarbeiten

  • Neue Haftungsregeln für Bäume

  • Sperre bei Waldarbeiten

  • Schießen mit Druckluftwaffen im Wald

  • Neuaufforstungen in Oberösterreich

  • Freies Betretungsrecht des Waldes und Haftung des Waldeigentümers

  • Pferde und Recht - Kauf und Verkauf von Pferden

  • Pferde und Recht - Sozialversicherung bei bäuerlichen Nebentätigkeiten

  • Pferde und Recht - Gewährleistung

  • Pferde und Recht - Reiten und Fahren

  • Pferde und Recht - Pferdetransport

  • Pferde und Recht - Einstellen und Vermieten von Pferden

  • Pferde und Recht - Einstellvertrag

  • Pferde und Recht - Reitstüberl

  • Pferde und Recht - Reitunterricht

  • Pferde und Recht - Reitveranstaltungen

  • Pferde und Recht - Sozialrechtliche Aspekte

  • Pferde und Recht - Sozialversicherungspflicht in der gewerblichen Pferdehaltung

  • Pferde und Recht - Leistungen aus der Unfallversicherung

  • Pferde und Recht - Einkommensteuer

  • Pferde und Recht - Umsatzsteuer

  • Pferde und Recht - Steuerliche Aufzeichnungspflichten

  • Pferde und Recht - Durchführung der Besteuerung

  • Rechtliche Tipps rund um den Ausritt

  • Pferdewirtschaft - Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich

  • Grundbuchauszug richtig lesen

  • Gewährleistung bei Stallbauten

  • Umweltverträglichkeitsprüfung - schutzwürdige Gebiete

  • Umweltverträglichkeitsprüfung - FAQs

  • Umweltverträglichkeitsprüfung - Überblick

  • Stallbauverfahren in OÖ

  • Innovation

  • Das Buschenschankbuffet

  • Maisfelder neben Straßen

  • Lärm und Staub zur Erntezeit

  • Stalleinbrüche

  • Bäuerliche Mostbuschenschank - Überblick

  • Arten von Abwasser

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Verbände
  • Downloads
  • Initiativen und Partner

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Oberösterreich
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • LFI-Veranstaltungskalender
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • Urlaub am Bauernhof
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 ooe.lko.at

Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Auf der Gugl 3, 4021 Linz

Telefon: +43 (050) 6902 0
E-Mail: office@lk-ooe.at

Impressum | Kontakt | Gewinnspiele | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
  • Youtube
Kutschenfahrt © privat

Kutschenfahrt Fam. Burgstaller © privat