Neue Verordnung zur MKS seit 4. April in Kraft
Eine neue Verordnung erweitert
die bestehenden Vorgaben
– insbesondere in Hinblick auf
Importbeschränkungen, Biosicherheitsmaßnahmen
und betriebliche
Eigenverantwortung.
„Ziel bleibt, die Einschleppung
des Virus‘ zu verhindern und
im Ernstfall rasch zu reagieren.
Die staatlichen Krisenmechanismen
greifen bereits vollständig“,
teilte das Ministerium mit.
Zu den bestehenden Maßnahmen
kommen hinzu:
- Das bestehende Importverbot für frisches Fleisch, Rohmilch, Gülle, Mist, Wildbret und Jagdtrophäen wird auf Stroh und pflanzliche Futtermittel aus betroffenen Ländern ausgedehnt.
- Alle Tierhaltungsbetriebe sind angehalten, verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen, darunter etwa Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen.
- Betriebe sind verpflichtet, Besuchsprotokolle über betriebsfremde Personen in Stallanlagen zu führen (zu finden auf lk-online unter Tiere/Tierhaltung allgemein). Im Falle eines Ausbruchs hilft dies den Behörden, rasch die Ansteckungskette nachzuverfolgen.
- Transportunternehmen (unter anderem im Bereich der Milcherfassung) sind zur Einhaltung höchster Hygienestandards verpflichtet.
- Tiere aus der erweiterten Sperrzone dürfen grundsätzlich nicht verbracht werden. Eine Ausnahme ist nur bei negativem Testergebnis und behördlicher Genehmigung zulässig (EU-Vorgabe).
- Landesbehörden können Fahrzeuge anhalten und desinfizieren.
- Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 20. Mai 2025 - parallel zu den aktuellen Grenzschließungen.
Maßnahmen der LK OÖ
Auch die Landwirtschaftskammer
OÖ setzt riskominierende
Maßnahmen. Aktivitäten wie
Vor-Ort Beratungen, Praxisseminare,
Exkursionen zu tierhaltenden
Betrieben, Schule am
Bauernhof etc. sind aktuell auf
ihre unbedingte Notwendigkeit
und Dringlichkeit zu prüfen.
Anfragen und Beratungen können
bestenfalls auch telefonisch,
online oder im Büro stattfinden.
Die Abhaltung von Weiterbildungen
und Vorträgen kann
grundsätzlich weiterhin erfolgen.
Abhängig von der Örtlichkeit
der Veranstaltung (und dem
Teilnehmerkreis) wird auf entsprechende
Vorsichtsmaßnahmen
(Hygiene) geachtet. Veranstaltungen
oder Vorort-Beratungen
auf tierhaltenden Betrieben
werden verschoben, abgesagt
oder nach Möglichkeit auf online
umgestellt. Wichtig ist, die
für die Betriebe in der täglichen
Arbeit bzw. wirtschaftlich entscheidenden
Bereiche unter Vorsichtsmaßnahmen
bestmöglich
weiter zu betreiben. Es gilt, sich
darüber hinaus für den eigenen
Betrieb Gedanken zu machen,
wo allfällige Übertragungsmöglichkeiten
vorhanden sind. Auch
hier sollte auf Hygiene und Biosicherheit
gesetzt werden. Das Anbringen
von Hinweisschildern
unterstützt unter anderem auch
gegenüber geringer informierten
Personenkreisen. Vorlagen dafür
gibt‘s auf lk-online. Mehr lesen
auf den Seiten 48 und 49 im Bauernjournal.
Die Infos zur neuen Verordnung
des BMASGPK: https://ooe.lko.at/neue-verordnung-gegen-maul-und-klauenseuche-erlassen-04-april-2025+2400+4244929