Neue Aufzeichnungspflichten für Pflanzenschutzmittel
Umfangreichere Dokumentationspflichten auch im Forst
Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2023/564 am 1. Jänner 2026 müssen alle Land- und Forstwirte zusätzliche Aufzeichnungen zu den ausgebrachten Pflanzenschutzmitteln machen. In elektronischer Form müssen die Aufzeichnungen erst für das Jahr 2027 (mit einer Übergangsfrist bis spätestens 31. Jänner 2028) vorliegen.
Die Landwirtschaftskammer empfiehlt aber bereits für das Jahr 2026 die Aufzeichnung in elektronischer Form zu machen, weil dies handschriftlich nicht praktikabel ist. Sie werden dabei durch Programme wie den kostenpflichtigen ÖDüPlan Plus, den kostenlosen LK-Düngerrechner oder das neue kostenlose LK-Pflanzenschutz-Tool unterstützt.
Ausführliche Informationen findens Sie im verlinkten Artikel.
Die Landwirtschaftskammer empfiehlt aber bereits für das Jahr 2026 die Aufzeichnung in elektronischer Form zu machen, weil dies handschriftlich nicht praktikabel ist. Sie werden dabei durch Programme wie den kostenpflichtigen ÖDüPlan Plus, den kostenlosen LK-Düngerrechner oder das neue kostenlose LK-Pflanzenschutz-Tool unterstützt.
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