Lohnerhöhung für Landarbeiter
Anbau und Erntehelfer
Die Kategorie 5 wird ab 1.
Jänner 2026 erhöht auf 1.712
Euro mit einer Erschwerniszulage
von 141 Euro.
Diese Erschwerniszulage
wird aufgrund der schweren
körperlichen Arbeit gewährt,
wenn aufgrund der Arbeitszeitaufzeichnung
überwiegend
Schwerarbeit geleistet
wird. Die Erschwerniszulage
wird für die gesamte Arbeitszeit
ausbezahlt.
Freie Station
Die freie Station für freies
Wohnen, Licht, Beheizung
und Verpflegung wird für die
SV-Beitragspflicht und Lohnsteuerpflicht
mit 196,20 Euro
monatlich bewertet. Mit diesem
Betrag ist auch eine Anrechnung
auf den KV-Lohn
zulässig, bei teilweiser Gewährung
der freien Station
nur aliquot.
Pflichtpraktikanten
Für das kurze Pflichtpraktikum
bis zu vier Monaten beträgt
das monatliche Mindesteinkommen
551 Euro
(ohne Abzug der freien Station).
Bis zu diesem Grenzbetrag
besteht nur eine UV-Beitragspflicht.
- Hinweis: Der Kollektivvertrag kann unter ooe.lko.at abgerufen werden.