Klassifizierung - einheitlich und unabhängig
Dabei unterliegen die einzelnen Arbeitsschritte aller Klassifizierer am Schlachthof einem strengen, österreichweiten einheitlichem Qualitätsmanagement. Deren korrekte Umsetzung wird in Oberösterreich im Rahmen von jährlich rund 500 Überkontrollen überprüft. Um aber nicht nur innerhalb des Bundeslandes, sondern österreichweit eine einheitliche Klassifizierungslinie zu gewährleisten sind auch bundesländerübergreifende Abstimmungen vor Ort notwendig.
Dazu dienen die sogenannten Vergleichsklassifizierungen.
Dazu dienen die sogenannten Vergleichsklassifizierungen.
Vergleichsklassifizierung
Sie werden von der Agrarmarkt Austria organisiert und sind für jeden aktiven Rinderklassifizierer verpflichtend. Dabei werden 40 Schlachtkörper von den Kontrollorganen der AMA sowie dem für Rinderklassifizierung Verantwortlichen der ÖFK eingestuft. Anschließend müssen die Klassifizierer aus den verschiedenen Bundesländern ebenfalls jene 40 Schlachtkörper einstufen.
Bei der anschließenden Abschlussbesprechung darf ein Klassifizierer nicht mehr als 6 Fleisch- oder Fettfehler haben. Falls doch, ist nach einer Nachschulung die erneute Teilnahme an einer Vergleichsklassifizierung erforderlich.
Dadurch haben sich die jährlichen Vergleichsklassifizierungen als wichtige Maßnahme zur Einheitlichkeit der österreichweiten Rinderklassifizierungslinie etabliert.
Bei der anschließenden Abschlussbesprechung darf ein Klassifizierer nicht mehr als 6 Fleisch- oder Fettfehler haben. Falls doch, ist nach einer Nachschulung die erneute Teilnahme an einer Vergleichsklassifizierung erforderlich.
Dadurch haben sich die jährlichen Vergleichsklassifizierungen als wichtige Maßnahme zur Einheitlichkeit der österreichweiten Rinderklassifizierungslinie etabliert.
Nachkontrolle
Sollte trotz allem Unverständnis über ein Klassifizierungsergebnis herrschen, besteht die Möglichkeit einer Nachkontrolle. Nach der Kontaktaufnahme mit dem LfL hat der Landwirt die weitere Verarbeitung des Schlachtkörpers durch einen Anruf beim Schlachtbetrieb zu stoppen.
Anschließend trifft sich der zuständige Überkontrollor mit dem betroffenen Landwirt zeitnah am Schlachtbetrieb, um das Ergebnis zu überprüfen. Die Anwesenheit des Landwirts ist dabei entscheidend, da somit das Ergebnis der Nachkontrolle direkt am Schlachtkörper erklärt werden kann.