Hochwasserschäden rasch melden und finanzielle Unterstützungen beantragen
Geschädigte sollten die Schäden jedenfalls dokumentieren und finanzielle Unterstützungen beantragen.
Nachfolgend eine überblicksmäßige Aufstellung, welche Hilfsmaßnahmen allenfalls in Anspruch genommen werden können.
Versicherungen
Grundsätzlich gilt, dass die Schäden dem Kundenbetreuer der jeweiligen Versicherung rasch gemeldet werden sollen. Die Schäden sollen mit Fotos dokumentiert werden und der Sachverhalt was, wo, wann passiert ist, festgehalten werden. Beschädigte Gegenstände, wenn möglich, für eine allfällige Besichtigung aufbewahren.
Eigenheim- und Haushaltsversicherung
Für Schäden am Gebäude gibt es eine Eigenheimversicherung. Für Schäden an der Einrichtung und am Inventar ist die Haushaltsversicherung vorgesehen. Mit dem Versicherer klären, welche Gegenstände bis zu welcher Versicherungssumme versichert sind. Versicherungspolizze anschauen!
Kaskoversicherung für Schäden an Fahrzeugen
Fahrzeuge, die durch Hochwasser beschädigt werden, sind im Rahmen einer Teil- oder Vollkasko-Versicherung grundsätzlich versichert.
Eigenheim- und Haushaltsversicherung
Für Schäden am Gebäude gibt es eine Eigenheimversicherung. Für Schäden an der Einrichtung und am Inventar ist die Haushaltsversicherung vorgesehen. Mit dem Versicherer klären, welche Gegenstände bis zu welcher Versicherungssumme versichert sind. Versicherungspolizze anschauen!
Kaskoversicherung für Schäden an Fahrzeugen
Fahrzeuge, die durch Hochwasser beschädigt werden, sind im Rahmen einer Teil- oder Vollkasko-Versicherung grundsätzlich versichert.
Katastrophenfonds des Landes OÖ
Die Antragseinreichung erfolgt im Wege der Gemeinde, in der sich das Schadereignis ereignet hat. Antragstellung mittels den vorgesehenen Formularen auf Katastrophenbeihilfe. Diese liegen auf den Gemeindeämtern auf und sind auch online im Internet auf der Seites des Landes OÖ - Land- und Forstwirtschaft verfügbar.
Anträge auf Katastrophenbeihilfe können für folgende Schäden gestellt werden:
Empfehlung: Schäden sowohl bei der Versicherung als auch bei der Gemeinde melden!
Anträge auf Katastrophenbeihilfe können für folgende Schäden gestellt werden:
- Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, Einrichtungsgegenständen, an Maschinen und Geräten sowie Verlust von Betriebsmittelvorräten
- Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen, sofern nicht versicherbar
- Schäden an Wegen, Forststraßen, sonstigen Privatstraßen einschließlich deren Brücken
- Schäden an Teichanlagen und Fischbeständen, Flussbauten und sonstigen wasserbaulichen Anlagen
- Schäden durch Hangrutschungen
Empfehlung: Schäden sowohl bei der Versicherung als auch bei der Gemeinde melden!
Hagelversicherung
Wer versichert ist, kann landwirtschaftliche Kulturen, die durch Hochwasser geschädigt wurden bzw. auch Sturmschäden für bestimmte Kulturen melden. Meldung entweder online Schadensmeldung | Österreichische Hagelversicherung oder über den zuständigen Berater der Versicherung.
SVS Unterstützungsfonds
Zur finanziellen Unterstützung bei Hochwasserschäden gibt es auch eine Unterstützung seitens der SVS
SVS-Hochwasserhilfe für Betriebe
SVS-Hochwasserhilfe für Betriebe
ORF Hilfsaktion "Österreich hilft Österreich"
Akutfonds für Überbrückungshilfe - Anleitung: Ansuchen um Überbrückungshilfe (orf.at).
Rasche Unterstützung bei Zerstörung oder Beschädigung des Wohnhauses (Erstwohnsitz) bis zur Sicherung des täglichen Bedarfes.
Rasche Unterstützung bei Zerstörung oder Beschädigung des Wohnhauses (Erstwohnsitz) bis zur Sicherung des täglichen Bedarfes.