Dürrehilfe 2026 – Betriebsmittelkredite und AIK-Ratenstundungen
Die Kosten für die Zinsenzuschüsse werden jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern getragen.
Betriebsmittelkredit
- Die Kredithöhe beträgt mindestens 5.000 Euro und höchstens 75.000 Euro, wobei je ha Acker und Grünland laut MFA 2025 bzw. je Großvieheinheit (GVE) maximal 750 Euro Kredithöhe gewährt werden. Für Sonderkulturen wie Obstbau, Weinbau, Gartenbau und Feldgemüseanbau sind bis zu 4.500 Euro je Hektar Kredit möglich.
- Die Laufzeit des Kredits beträgt ein, zwei oder maximal drei Jahre.
- Der Zinsenzuschuss beträgt 2,75% für dürreversicherte Betriebe bzw. 2,50% für nicht versicherte Betriebe.
- Der Zinssatz darf maximal 3,90% betragen, sodass für die Kreditnehmer max. 1,15% bzw. 1,40% Zinsen verbleiben.
- Der Kreditvertrag darf frühestens am 1. Juli 2026 abgeschlossen worden sein.
- Für den Antrag ist eine Bestätigung der Bank erforderlich.
- Pro Betrieb ist nur ein Darlehensvertrag zulässig.
Antragstellung
Das Förderungsansuchen ist mit dem vorgesehenen Formular und der erforderlichen Bankbestätigung im Wege der Banken beim Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft einzureichen. (E-Mail: lfw.post@ooe.gv.at).
Eine Antragstellung ist bis spätestens 31. März 2027 möglich.
Eine Antragstellung ist bis spätestens 31. März 2027 möglich.
AIK-Ratenstundungen
Betriebe die einen AIK laufen haben, können eine zusätzliche außerordentliche Stundung von maximal zwei Tilgungsraten mit oder ohne gleichzeitige Laufzeitverlängerung im Wege der Banken bei der Bewilligenden Stelle, Land OÖ, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, beantragen. Die Stundungen bzw. Laufzeitverlängerungen sind im Abrechnungszeitraum 2. Halbjahr 2026 bis 2. Halbjahr 2027 möglich.
Durch die Verschiebung von Tilgungszahlungen können trockenheitsbedingte finanzielle Engpässe etwas abgefedert werden.
Durch die Verschiebung von Tilgungszahlungen können trockenheitsbedingte finanzielle Engpässe etwas abgefedert werden.